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Thema: Haftung für verkaufte Produkte

  1. #1
    TP-Newbie worstcases macht alles soweit korrekt
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    Beiträge
    1

    Question Haftung für verkaufte Produkte

    Hallo Leute.
    Zunächst mal ein GROSSES Lob an dieses Forum.
    Ich konnte hier wirklich massig interessante und nützliche Themen finden.


    Allerdings konnte ich eine Frage nicht klären... Viele von euch werden vielleicht schmunzeln - aber mir ist es noch nicht klar!

    Szenario: Ich kaufe als gewerbetreiber ein Produkt - in meinem Fall aus Deutschland - und verkaufe dieses weiter.

    Aus welchem Grund auch immer entsteht beim Kunden ein Schaden, der laut Kunde durch das gekaufte Produkt zustande kam.
    Ist die Haftung dann Sache des Herstellers bzw. ist dieser Ansprechpartner für meinen Kunden?
    Ich verkaufe ja nur weiter. Oder ist es mein Risiko, für evtl. entstehende Schäden zu haften und sollten solche Problematiken in meine Kalkulation und vor allen in meine AGB mit einbezogen werden?

  2. #2
    TP-Insider Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
    Registriert seit
    Jan 2005
    Ort
    Sauerland
    Beiträge
    527
    So schreibts die IHK Frankfurt in ihrer Muster-AGB:

    Stand: 01.01.2005



    (4) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

    (5) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

    (6) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
    ABER:
    Haftungsbeschränkungen

    Neuerdings gilt: Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.
    Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.

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