Wenn du Regelversteuerer ("normaler" Unternehmer) bist muss Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
MfG
Sven
Hallo,
hab einen Veranstaltungsservice, und folgendes Problem:
Hatte Letztes Wochenende eine Veranstaltung in einer Discothek mit einem Künstler der mir eine Rechnung über 800,- Euro geschrieben hat. Auf dieser Rechnung ist die Ust nicht ausgewiesen, da er umsatzsteuerbefreit ist. Nun kann ich diese Rechnung Netto wie Brutto einbuchen und bekomme keine Vorsteuer vom Finanzamt zurück. Soweit so gut, aber das Problem kommt erst jetzt: Diese 800,- Muss ich nun meinem Kunden 1:1 berechnen. Darf ich ihm eine Rechnung schreiben bei der ich keine UST berechne, somit auch nicht beim Finanzamt abführen muss?![]()
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Wäre super wenn mir bei diesem Problem jemand helfen könnte.
Wenn du Regelversteuerer ("normaler" Unternehmer) bist muss Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
MfG
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Ja, ganz normaler umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer. Also muss ich dann die 800,- + UST verlangen. Das ist also der große Nachteil, mit Kleinunternehmern geschäfte zu machen...![]()
JuppDas ist also der große Nachteil, mit Kleinunternehmern geschäfte zu machen...
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Danke für die schnellen antworten. Super Forum hier. Glaub hier wird man öfter themen von mir finden![]()
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