+ Antworten
Ergebnis 1 bis 12 von 12

Thema: kassenbuch führung.....

  1. #1
    TP-Member as-tuning macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Aug 2005
    Beiträge
    53

    kassenbuch führung.....

    also irgendwie lese ich mich hier stundenlang durch und dann versteh ich nur noch bahnhof der eine sagt so der andere sagt so
    ich möchte ein einfaches kassenbuch führen, habe ein kleingewerbe, habe auf mein geschäftskonto guthaben von meinem privatkonto überwiesen muß ich das ins kassenbuch eintragen oder brauch das nicht wenn nicht warum?
    wie kann ich von meinem geschäftskonto was abbuchen (gewinn)??
    wie ist das wenn ich ware kaufe die dann ins kassenbuch als ausgabe buche aber diese dann privat nutze wie führ ich das im kassenbuch auf??
    also hoffe bekomme einbißchen klarheit danke euch vielmals für eure Hilfe!

    ciao

  2. #2
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
    Registriert seit
    May 2005
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    616
    Zitat Zitat von as-tuning
    also irgendwie lese ich mich hier stundenlang durch und dann versteh ich nur noch bahnhof der eine sagt so der andere sagt so
    Geht mir auch immer so...

    Zitat Zitat von as-tuning
    ich möchte ein einfaches kassenbuch führen,
    Kauf Dir eins....


    Zitat Zitat von as-tuning
    habe ein kleingewerbe,
    herzlichen Glückwunsch


    Zitat Zitat von as-tuning
    habe auf mein geschäftskonto guthaben von meinem privatkonto überwiesen
    Diesen Vorgang nennt man Privateinlage; ist steuerlich so gut wie unrelevant


    Zitat Zitat von as-tuning
    muß ich das ins kassenbuch eintragen oder brauch das nicht wenn nicht warum?
    Warum willst Du eine Buchung auf Deinem Bankonto ins Kassenbuch eintragen??? Weißt Du was eine Kasse ist ??? Die hat was mit Bargeld zu tun und eine Bewegung auf dem Bankkonto hat nichts mit Bargeld zu tun, und zwar solange nicht, bis Du Geld abhebst. Dann würdest Du in Deiner Buchführung buchen müssen von Bank an Kasse Betrag X.

    So, wie Du Deine Transaktion beschreibst, handelt es sich um die Buchung
    von Privat an Bank.



    Zitat Zitat von as-tuning
    wie kann ich von meinem geschäftskonto was abbuchen (gewinn)??
    Durch eine Privatentnahme; überweise das Geld auf Dein Privatkonto und buche dann
    von Bank an Privat

    Zitat Zitat von as-tuning
    wie ist das wenn ich ware kaufe die dann ins kassenbuch als ausgabe buche aber diese dann privat nutze wie führ ich das im kassenbuch auf??
    Bitte verstehe meine Bemerkung nicht falsch, aber Du solltest auf jedenfall bei der Volkshochschule einen Buchführungskurs besuchen, der hilft Dir sicher weiter.

    Also, wenn Du Ware bar bezahlst trägst Du diese ins Kassenbuch ein. Denn => alle Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind, sind Betriebsausgaben und mindern Deinen Gewinn. Wenn Du nun die Ware aber Privat nutzt musst Du klären ob die Privatnutzung nur vorrübergehend oder dauerhaft ist. Wenn Du z.B. einen PC kaufst, diesen erst einmal als "betriebsausgabe" erfasst, den PC aber dann nur noch privat nutzt, dann muss der PC aus dem Betriebsvermögen mit dem Teilwert entnommen werden. Eine dabei eventuell entstehende stille Reserve musst Du dann versteuern. In dem letzen Satz waren jetzt viele steuerliche Fachbegriffe drin, die Du nicht ohne weiteres verstehen wirst, daher, wenn Du etwas kaufst, dass Du nur privat nutzt, hat das nichts im Kassenbuch zu suchen. Wenn Du grad kein privates Geld "zum kaufen" hast, sondern nur Dein "betriebliches" dann trägst Du im Kassenbuch eine Privatentnahme ein.

    Kaufst Du etwas, was nur privat genutzt wird, behandelst es aber als Betriebsausgabe handelt es sich um Steuerhinterziehung und die ist strafbar!!

    Ich könnte hier jetzt noch Stunden über dieses Thema schreiben; lass' Dich auf jedenfall von einem Steuerberater beraten!!!


    Viel Glück!

  3. #3
    TP-Member as-tuning macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Aug 2005
    Beiträge
    53
    vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt ich mache EÜR habe ich da was falsch verstanden??

  4. #4
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
    Registriert seit
    May 2005
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    616
    Zitat Zitat von as-tuning
    vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt ich mache EÜR habe ich da was falsch verstanden??
    schön, dass Du das sagst!!!

    Bei einer EÜR musst Du lediglich Einnahmen und Ausgaben aufzeichen (und natürlich die Anlagenzugänge). Da brauchst Du eigentlich kein Kassenbuch, aber ansonsten gilt auch bei einer EÜR das untengesagte.

  5. #5
    TP-Member as-tuning macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Aug 2005
    Beiträge
    53
    Zitat Zitat von fridge
    schön, dass Du das sagst!!!

    Bei einer EÜR musst Du lediglich Einnahmen und Ausgaben aufzeichen (und natürlich die Anlagenzugänge). Da brauchst Du eigentlich kein Kassenbuch, aber ansonsten gilt auch bei einer EÜR das untengesagte.
    also ich glaube habe einiges falsch erklärt also ich bestelle bei einem großhändler 10 autos 9 verkaufe ich weiter und ein behalte ich für mich in der EÜR buche ich ausgabe 10 autos kauf ein, verkaufe neun buche als eingang dann aber den den ich für mich behalte wie buche ich den? schreib ich mir selber ne rechnung? das meinte ich nix steuerhinterziehung oder so will das das rechtlich ok ist!!

  6. #6
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Moin

    Entscheide dich mal Kassenbuch oder PKW

    Das Kassenbuch wird also nur verwendet wenn auch tatsächlich Bargeld bewegt wird. Bei der Gewinnermittlung per EÜR ist es jedoch nicht notwendig ein Kassenbuch zu führen.

    schreib ich mir selber ne rechnung?
    Vom Prinzip her: "JA". Es wird ein Entnahmebeleg geschrieben um nachvollziehen zu können wo der PKW geblieben ist.

    Wenn der PKW im Unternehmen als Betriebsausgabe gebucht wurde und auch Vorsteuern abgezogen wurde muss er mit dem Teilwert entnommen werden. Dies ist der Wert, den ein gedachter Erwerber im Zeitpunkt der Entnahme für den PKW zahlen würde. Demnach ein Bruttobetrag.
    Es kommt zu folgenden Gestaltungen

    1. Teilwert = Buchwert:
    Privatentnahme
    an Fuhrpark
    an Umsatzsteuer

    2. Teilwert < Buchwert:
    Privatentnahme
    sonstiger betrieblicher Aufwand
    an Fuhrpark
    an Umsatzsteuer

    3. Teilwert > Buchwert:
    Privatentnahme
    an sonstiger betrieblicher Ertrag
    an Fuhrpark
    an Umsatzsteuer

    Sofern die Entnahme im Zeitpunkt der Anschaffung erfolgt liegt also Punkt 1 vor. Punkt 2 und 3 würden nur in Frage kommen, wenn zwischen der Anschaffung und der Entnahme einige Zeit vergangen ist und der PKW an Wert verloren hat (also die Anschaffungskosten durch Abschreibungen gemidnert wurden). In diesem Fall würde man den Teilwert oder auch "Verkehrswert" bzw. "gemeiner Wert" genannt durch ein Wertgutachten ermitteln. Bei einer geringen Zeitspanne würde ich einfach mal im Finanzamt anrufen ob ein Wertgutachten nötig ist und welcher Wert denn anzusetzen wäre um auf Nummer sicher zu gehen zumal ein Gutachten ja auch Geld kostet.
    Frag mich aber bitte nicht was man unter einer geringen Zeitspanne versteht.

    MfG
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  7. #7
    TP-Member as-tuning macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Aug 2005
    Beiträge
    53
    Zitat Zitat von Saxoflyer
    Moin

    Entscheide dich mal Kassenbuch oder PKW

    Das Kassenbuch wird also nur verwendet wenn auch tatsächlich Bargeld bewegt wird. Bei der Gewinnermittlung per EÜR ist es jedoch nicht notwendig ein Kassenbuch zu führen.

    Vom Prinzip her: "JA". Es wird ein Entnahmebeleg geschrieben um nachvollziehen zu können wo der PKW geblieben ist.

    Wenn der PKW im Unternehmen als Betriebsausgabe gebucht wurde und auch Vorsteuern abgezogen wurde muss er mit dem Teilwert entnommen werden. Dies ist der Wert, den ein gedachter Erwerber im Zeitpunkt der Entnahme für den PKW zahlen würde. Demnach ein Bruttobetrag.
    Es kommt zu folgenden Gestaltungen

    1. Teilwert = Buchwert:
    Privatentnahme
    an Fuhrpark
    an Umsatzsteuer

    2. Teilwert < Buchwert:
    Privatentnahme
    sonstiger betrieblicher Aufwand
    an Fuhrpark
    an Umsatzsteuer

    3. Teilwert > Buchwert:
    Privatentnahme
    an sonstiger betrieblicher Ertrag
    an Fuhrpark
    an Umsatzsteuer

    Sofern die Entnahme im Zeitpunkt der Anschaffung erfolgt liegt also Punkt 1 vor. Punkt 2 und 3 würden nur in Frage kommen, wenn zwischen der Anschaffung und der Entnahme einige Zeit vergangen ist und der PKW an Wert verloren hat (also die Anschaffungskosten durch Abschreibungen gemidnert wurden). In diesem Fall würde man den Teilwert oder auch "Verkehrswert" bzw. "gemeiner Wert" genannt durch ein Wertgutachten ermitteln. Bei einer geringen Zeitspanne würde ich einfach mal im Finanzamt anrufen ob ein Wertgutachten nötig ist und welcher Wert denn anzusetzen wäre um auf Nummer sicher zu gehen zumal ein Gutachten ja auch Geld kostet.
    Frag mich aber bitte nicht was man unter einer geringen Zeitspanne versteht.

    MfG
    Sven
    sorry aber irgendwie ist heute nicht mein tag bin wohl durcheinander meine modellautos kein PKW nur modellautos vom großhändler

  8. #8
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Zitat Zitat von as-tuning
    sorry aber irgendwie ist heute nicht mein tag bin wohl durcheinander meine modellautos kein PKW nur modellautos vom großhändler

    *Ich kann nicht mehr*

    Mir kam das aber auch schon komisch vor, so viel Betriebsausgaben und nicht buchführungspflichtig. Häää. Und dann dieser Username: as-tuning

    Dann stellen die Modellautos Umlaufvermögen dar, die nicht abgeschrieben werden können. Die oben genannten Buchungssätze gelten jedoch weiterhin (das Konto "Fuhrpark" muss natürlich durch ein "Warenkonto" ersetzt werden), so dass die Entnahme mit dem Teilwert anzusetzen ist.
    Wie schon erwähnt ist das der Preis, den ein gedachter Erwerber im Zeitpunkt der Entnahme zahlen würde und somit der Wiederbeschaffungspreis im Zeitpunkt der Entnahme.
    Ein Wertgutachten ist somit nicht zu erstellen.

    MfG
    Sven

    EDIT: Bei Kleinunternehmer gelten die Buchungen natürlich ohne Umsatzsteuer
    Geändert von SvenWeb (24.08.2005 um 19:43 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  9. #9
    TP-Newbie gennadoro macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    May 2007
    Ort
    potsdam
    Beiträge
    2

    Kassenbuch schreiben

    Hallo ,mir gehts auch komisch mit dem Kassenbuch.Also ich bin Existensgründer ,habe eine GbR mit einem Partner,musten uns einen kredit bei der Bank holen .So nun läuft unser laden langsam an und nun sagt mein Steuer berater,das ich ein kassen buch führen soll.Im Dezember letzten jahres haben wir auf gemacht.Wir haben aber keine Ahnung,wie wir anfangen sollen,muss unser kredid auch da stehen?

  10. #10
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887
    Zitat Zitat von gennadoro Beitrag anzeigen
    muss unser kredid auch da stehen?
    Nein, es können nur die Zinsen als Ausgaben geltend gemacht werden und eben alle Ausgaben die gewerblich veranlasst sind.

    Macht einfach 'ne EÜR.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  11. #11
    TP-Newbie gennadoro macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    May 2007
    Ort
    potsdam
    Beiträge
    2
    Hallo Dorintia,halte bitte nichts falsches von mir,aber ich weis nicht was eine EÜR ist!Noch nie gehört,auch nicht von meinem Steuerberater....

  12. #12
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887
    Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

    Lies doch einfach mal die festgepinnten FAQ-Threads hier, da ist vieles erklärt.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51