Moin
Entscheide dich mal

Kassenbuch oder PKW
Das Kassenbuch wird also nur verwendet wenn auch tatsächlich Bargeld bewegt wird. Bei der Gewinnermittlung per EÜR ist es jedoch nicht notwendig ein Kassenbuch zu führen.
Vom Prinzip her: "JA". Es wird ein Entnahmebeleg geschrieben um nachvollziehen zu können wo der PKW geblieben ist.
Wenn der PKW im Unternehmen als Betriebsausgabe gebucht wurde und auch Vorsteuern abgezogen wurde muss er mit dem Teilwert entnommen werden. Dies ist der Wert, den ein gedachter Erwerber im Zeitpunkt der Entnahme für den PKW zahlen würde. Demnach ein Bruttobetrag.
Es kommt zu folgenden Gestaltungen
1. Teilwert = Buchwert:
Privatentnahme
an Fuhrpark
an Umsatzsteuer
2. Teilwert < Buchwert:
Privatentnahme
sonstiger betrieblicher Aufwand
an Fuhrpark
an Umsatzsteuer
3. Teilwert > Buchwert:
Privatentnahme
an sonstiger betrieblicher Ertrag
an Fuhrpark
an Umsatzsteuer
Sofern die Entnahme im Zeitpunkt der Anschaffung erfolgt liegt also Punkt 1 vor. Punkt 2 und 3 würden nur in Frage kommen, wenn zwischen der Anschaffung und der Entnahme einige Zeit vergangen ist und der PKW an Wert verloren hat (also die Anschaffungskosten durch Abschreibungen gemidnert wurden). In diesem Fall würde man den Teilwert oder auch "Verkehrswert" bzw. "gemeiner Wert" genannt durch ein Wertgutachten ermitteln. Bei einer geringen Zeitspanne würde ich einfach mal im Finanzamt anrufen ob ein Wertgutachten nötig ist und welcher Wert denn anzusetzen wäre um auf Nummer sicher zu gehen zumal ein Gutachten ja auch Geld kostet.
Frag mich aber bitte nicht was man unter einer geringen Zeitspanne versteht.
MfG
Sven