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Hallo,
ich verkaufe diverse Multimedia-Produkte (Importe).
Wenn ich jetzt Betriebsausgaben habe für Dinge, die ich für mein Gewerbe benötige. Sagen wir mal ein Faxgerät, Stifte, DVD-Rohlinge (für die Datensicherung), ein TFT (weil der alte CRT nicht mehr will), kann ich das dann einfach als Ausgaben in der Einkommenssteuererklärung angeben? Also den kompletten Preis (inkl UmSt)?
Ab welchem Betrag muss man Abschreibungen bilden?
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Zitat R 42 Abs. 1 EStR:Ab welchem Betrag muss man Abschreibungen bilden?
AfA ist vorzunehmen für
1. bewegliche Wirtschaftsgüter (§ 7 Abs. 1 Sätze 1, 2, 4, 5 und 6 sowie Abs. 2 EStG),
2. immaterielle Wirtschaftsgüter (§ 7 Abs. 1 Sätze 1 bis 4 und 6 EStG),
3. unbewegliche Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind (§ 7 Abs. 1 Sätze 1, 2, 4 und 6 EStG), und
4. Gebäude und Gebäudeteile (§ 7 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 4 , 5 und 5a EStG),
die zur Erzielung von Einkünften verwendet werden und einer wirtschaftlichen oder technischen Abnutzung unterliegen.
Gesetzestexte unter google: bundesrecht und entsprechenden Paragraphen eintippen.
Dann gibt es auch noch die Besonderheit der geringwertigen Wirtschaftsgüters oder auch GWG genannt; Rechtsgrundlage § 6 Abs. 2 EStG. Einfach mal die Suchfunktion benutzen, da ich mich dazu schon oft genug ausgelassen habe.
MfG
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Hi,
habe noch mal gesucht.
Also so wie ich das sehe mache ich nix falsch, wenn ich alles einfach als Betriebsausgaben verbuche. Ich bewahre dann einfach nur die Rechnungen auf und das war's dann.
Wie oft kommen denn so Betriebsprüfungen vor?
Ich meine, wer weiß, wenn ich z.B. 50 DVD-Rohlinge abgeschrieben habe und kann die nicht vorweisen, machen die dann ärger?
Ansonsten muss ich nur begründen können, warum ich die Sachen für die "Firma" benötige richtig?
mit den BP's mach Dir mal keinen Kopf,
die werden bei Kleinstbetrieben ausgelost oder wenn ein Verdacht besteht durchgeführt
aber ich glaube das kann Saxoflyer noch genauer beschreiben
Die Wahrscheinlichkeit ist sehr geringWie oft kommen denn so Betriebsprüfungen vor?
Bedenke aber immer, dass man die Anschaffungskosten der WG auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilen muss (Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG bzw. GWG mal außen vor).Also so wie ich das sehe mache ich nix falsch, wenn ich alles einfach als Betriebsausgaben verbuche.
Auf die kommende Frage was Anschaffungskosten sind verweise ich gleich mal auf das Posting Nr. 7 in diesem Thread
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