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Thema: Partnerkarte als Zahlungsnachweis ?

  1. #1
    Guest boundles kann nur besser werden
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    Partnerkarte als Zahlungsnachweis ?

    Hi,

    ich habe da gerade eine ziemlich dumme Befürchtung... Ich mache Geschäfte mit Leuten und Firmen in den USA und dieses Jahr ist für mich ein Aufbaujahr in dem ich alles wieder rein gesteckt habe. Großer Umsatz, kein Gewinn. Da ich selber eine Kreditkarte brauchte aber mangels Arbeit keine bekam habe ich einen Verwandten gebeten eine Kreditkarte zu beantragen und mir eine Partnerkarte machen zu lassen. Ich habe nun eine Partnerkarte die auf meinen Namen ausgestellt ist. Die Abrechnungen gehen an meinen Verwandten, er gibt sie aber mir, weil er selber die Karte nicht nutzt. Auf der Abrechnung steht auch welche Umsätze auf meinen Namen laufen und welche auf den Verwandten.

    Nun ist meine Angst die, dass ich Umsätze die über diese Karte gegangen sind (Ausgaben) vielleicht garnicht geltend machen kann, weil das Konto und das Geld darauf offiziell dem Verwandten gehört. Zusätzlich zu dieser Abrechnung habe ich natürlich noch Rechnungen.

    Wenn ich diese Ausgaben nicht anrechnen kann kann ich mich eigentlich gleich vor den nächten Zug werfen, denn dann bin ich ruiniert. Ok, das hätte ich mir vorher überlegen sollen, aber jetzt kann ichs halt nicht ändern und mir kam die Idee erst jetzt. Was meint ihr ? Wird das Probleme machen ? Also ich fasse nochmal zusammen:

    - Kreditkartenkonto gehört dem Angehörigen
    - Kreditkarte läuft auf meinen Namen/Anschrift und auf der Abrechnung steht der Name und Adresse des Angehörigen sowie mein Name ohne Anschrift.
    - Die dazugehörigen Rechnungen laufen auf meinen Namen/Anschrift.

  2. #2
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    ich wiederhole mich:

    Betriebsausgaben sind alle betrieblich veranlasste Aufwendungen.

    Du solltest die Ausgaben schon bezahlt haben, ob nun über Kreditkarte, bar oder per Bank ist so ziemnlich egal

  3. #3
    Guest boundles kann nur besser werden
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    Ja, aber wird es ein Problem sein, dass das Konto nicht mir gehört ? Die Kreditkarte läuft zwar auf meinen Namen/Adresse, aber das Konto und die Kreditkartenabrechnung gehört einem Angehörigen. Ich bezahle also quasi mit dem Geld eines Angehörigen. Auf der Kreditkartenabrechnung steht dann nochmal mein Name, also etwa so:

    Name & Anschrift des Angehörigen

    Kreditkartenumsätze: Mein Name - dann folgt eine Auflistung der Umsätze.

    Auf der Rechnung der leistenden Firma steht mein Name/Anschrift.
    Nehmen die das oder sagen die dann das ist ja garnicht dein Konto, das nehmen wir nicht ?
    Geändert von boundles (25.08.2005 um 20:48 Uhr)

  4. #4
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    du wirst deinem bekannten doch das geld erstatten oder??? dann hast du einen abfluß von deinem konto bzw. aus deinem vermögensbereich, oder ???

  5. #5
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    Zitat Zitat von fridge
    du wirst deinem bekannten doch das geld erstatten oder??? dann hast du einen abfluß von deinem konto bzw. aus deinem vermögensbereich, oder ???
    Ja, schon... Aber das ist dann eben so, dass ich zum Beispiel 1000 Euro überweise und dann 5 mal 200 ausgebe, also die Beträge die ich überweise entsprechen nicht den einzelnen Rechnungsbeträgen. Die Kreditkartenabrechnung des Angehörigen kriege ich auch und hefte sie in meine Unterlagen. Es ist ein Angehöriger ersten Grades der auch in der selben Wohnung wohnt wie ich... Also ich mache natürlich persönlich keinen Gewinn, weil ich schon alles selber bezahle, es läuft einfach einmal einen Umweg über das Konto des Angehörigen, da ich sonst jedenfalls damals keine Möglichkeit gehabt hätte per Kreditkarte zu zahlen. Meinst du das ist dann ok ? Ich habe wie gesagt Rechnungen auf meinen Namen und auf der Kreditkartenabrechnung ist auch erwähnt, dass die Umsätze über die Karte gingen die auf meinen Namen ausgestellt ist nur geht die eigentliche Abrechnung an den Angehörigen und dem gehört auch das Konto.

  6. #6
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    Um Himmels Willen bloß nicht. Die Steuerfahndung wird sich die Finger lecken und der Fall wird in die Memoiren eingehen. Noch Jahrzehnte später wird man noch über Dreistigkeit des Stpfl. philosophieren bis in die letzten Winkel deines Bundeslandes. Der Steuerfahnder hängt sich seinen Abschlussbericht im Wohnzimmer auf und beantragt die sofortige Pensionierung frei nach dem Motto: Man soll aufhören wenn's am Schönsten ist.

    Zu Deutsch: Mach dir nicht so viele Gedanken. Du kannst doch alles problemlos nachweisen, dass es sich dabei um Betriebsausgaben handelt und daher sollte der Abzug auch kein Thema sein.

    Wenn du dir aber immer noch nicht sicher bist ruf doch einfach mal im Finanzamt an.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  7. #7
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    Zitat Zitat von Saxoflyer
    Um Himmels Willen bloß nicht. Die Steuerfahndung wird sich die Finger lecken und der Fall wird in die Memoiren eingehen. Noch Jahrzehnte später wird man noch über Dreistigkeit des Stpfl. philosophieren bis in die letzten Winkel deines Bundeslandes. Der Steuerfahnder hängt sich seinen Abschlussbericht im Wohnzimmer auf und beantragt die sofortige Pensionierung frei nach dem Motto: Man soll aufhören wenn's am Schönsten ist.

    Zu Deutsch: Mach dir nicht so viele Gedanken. Du kannst doch alles problemlos nachweisen, dass es sich dabei um Betriebsausgaben handelt und daher sollte der Abzug auch kein Thema sein.

    Wenn du dir aber immer noch nicht sicher bist ruf doch einfach mal im Finanzamt an.

    Danke, das aus deinem Munde zu hören ist beruhigend. Ich bin eben ein von Natur aus etwas schreckhafter Mensch

  8. #8
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    fridge kannst du aber auch vertrauen.
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  9. #9
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    Zitat Zitat von Saxoflyer
    fridge kannst du aber auch vertrauen.
    vielen Dank für die Lorbeeren

    Zitat Zitat von boundles
    Danke, das aus deinem Munde zu hören ist beruhigend.

    ich will nur soviel sagen....ich mache das beruflich jeden tag....

    aber seine lorbeeren muss man sich halt verdienen....

  10. #10
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    Zitat Zitat von fridge
    vielen Dank für die Lorbeeren




    ich will nur soviel sagen....ich mache das beruflich jeden tag....

    aber seine lorbeeren muss man sich halt verdienen....

    Ne, sorry !! Danke auch an dich ! Ich kannte dich halt vorher nicht und Saxoflyer halt schon, deshalb war ich im Verteilen der Lorbeeren vielleicht etwas unfair, aber soll nicht wieder vorkommen, ok ? Nicht mehr traurig ?

  11. #11
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    na gut, bin wieder fröhlich..

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