Das Finanzamt will immer korrekte Rechnungen sehen.
Hallo zusammen,
ich habe vor paar Wochen aus Asien Waren bestellt und von der Firma in Asien eine Proforma-Rechnug bekommen, wo alles eigentlich stimmte. Nun bekomme ich heute das Paket. Der Inhalt stimmt, aber die Rechnung. Ich habe über 1000 USD bezahlt, und in der Rechnung stehen nur 150 USD.
Reichen die Proforma-Rechnung und der Kontoauszug als Nachweiß für das Finanzamt oder soll ich die korrekte Rechnung verlangen?
Für die Hilfe bedanke ich mich im Voraus
Arlekino
Das Finanzamt will immer korrekte Rechnungen sehen.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Heißt das, dass das Finanzamt mit der Proforma-Rechnung nicht zufrieden sein wird?
Genau das.
Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 UStG müssen erfüllt sein.
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Alles klar... und wie immer "HERZLICHEN DANK"
Ein Freund von mir hat mal mit seinem Steuerberater geredet und der hat ihm dann gesagt, dass bei ausländischen Rechnungen etwas weniger strenge Anforderungen gelten würden. Beispielsweise bei der elektronischen Übermittlung wäre eine Signatur nicht unbedingt nötig und so (wäre ja auch irrsinn, wenn jeder internationale Anbieter die landesspezifischen Signaturanforderungen jedes Empfängers erfüllen müsste und wenig realitätsnah). Weiß nicht ob das stimmt. Vielleicht blickt da ja irgendwer durch ?
Kannst Du eine elektronisch versendete und dann ausgedruckte von einer beim Lieferanten ausgedruckten Rechnung unterscheiden?
Die Signatur würde nur für Dich
- sicherstellen, dass die Rechnung unverändert ist,
- vom angegebenen Absender kommt,
- allein elektronisch archiviert werden kann
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Bei Firmen mit eigenem Briefpapier ist eine Unterscheidung problemlos möglich.Zitat von wuselmann
Und dich zum Vorsteuerabzug berechtigen, ohne Signatur bist du dazu nicht berechtigt.Zitat von wuselmann
>Und dich zum Vorsteuerabzug berechtigen, ohne Signatur bist du dazu nicht
>berechtigt.
Müssen Rechnungen nicht prinzipiell mit Signatur kommen um überhaupt anerkannt zu werden ? Jedenfalls dann wenn man zum Beispiel keinen Zahlungsnachweis hat (bsp: Man hat via Paypal bezahlt).
Ist es eigentlich Urkundenfälschung wenn man eine elektronische Rechnung selbst ausdruckt und dann behauptet sie so per Post bekommen zu haben ?
Vorsteuerabzug einer Rechnung aus dem Ausland????
wie soll das bitte gehen?????![]()
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auf dieser Rechnung sollte keine umsatzsteuer drauf stehen, da die lieferung ja das ursprungsland verlassen hat. folge steuerfreie ausfuhrlieferung
beim einführen in ger musst du dann eust zahlen, dafür gibts einen ordentlichn beleg und die eust kannste dir dann abziehen
vom prinzip ist die rechnung nur für den nachweis witchtig, das es sich um betriebsausgaben handelt; ein eigenbeleg mit einer glaubhaften erklärung warum du 1000 usd bezahlt hast, aber nur eine rg über 150 usd bekommen hast solltest du dann aber auch haben.
im übrigen wird im ausland häufig eine deutlich niedrigere rechnugn geschrieben um zollgebühren zu sparen!!!!!
Was wird wohl das Finanzamt dazu sagen, wenn ich 150 USD versteuere bzw. verzolle und 1100 USD als Betriebsausgaben geltend mache?Zitat von fridge
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Zitat von Arlekino
So ein Qutsch macht man dann natürlich nicht!!
Aber beachte: DAS IST STEUERHINTERZIEHUNG!! Ich würde es lieber richtig verzollen und dem Finanzamt die Karten auf den Tisch legen....
Denkt immer daran, das Finanzamt ist überall und allgegenwärtig.![]()
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