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Thema: GbR mit dem Ziel der Unterhaltung eines Büros + weitere Fragen

  1. #1
    TP-Insider wuselmann macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von wuselmann
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    GbR mit dem Ziel der Unterhaltung eines Büros + weitere Fragen

    Ahoi.


    Nun ist mein Studium in den letzten Zügen und die Selbständigkeit die bisher nur nebenbei lief soll Hauptgeschäft werden. Zusammen mit zwei Partnern überlege ich nun derzeit ein gemeinsames Büro zu beziehen.

    Macht es Sinn, dafür eine GbR zu gründen, die vertraglich geregelt einzig der Unterhaltung der Büroräume und eventuell gemeinsamen Werbeaktionen dient?

    Welche sinnvollen Möglichkeiten gibt es sonst, eine Bürogemeinschaft zu bilden?

    Müssen alle Mitglieder der GbR den gleichen Vorsteuer-Abzugs-Berechtigungs-Status haben?
    Ich würde, mit Sicht auf meine Kleinkunden und den Aufwand, vorerst gern weiterhin keine Mehrwertsteuer ausweisen müssen; große Anschaffungen stehen auch nicht an.


    Grüße

  2. #2
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    Macht es Sinn, dafür eine GbR zu gründen, die vertraglich geregelt einzig der Unterhaltung der Büroräume und eventuell gemeinsamen Werbeaktionen dient?
    Wie stellst du dir das vor?

    Die GbR stellt Räume zur Verfügung, die an die einzelnen Einzelunternehmen vermietet werden oder wie?
    Wie würden dann die Beteiligungsverhältnisse an der GbR ausschauen?
    Sollen die einzelnen Einzelunternehmen Sonderbetriebsvermögen im Hinblick auf eine Zebragesellschaft darstellen?
    Oder soll die GbR die wesentlichen Betriebsgrundlagen an das Besitzunternehmen verpachten in Bezug auf eine Betriebsaufspaltung?
    Soll' es sich überhaupt um eine GbR handeln oder doch vielleicht eher um eine Grundstücksgemeinschaft?

    Fragen über Fragen die einen entscheidenden Einfluss auf die steuerliche als auch gesellschaftsrechtliche Beurteilung haben. Ich würde mich gerne über so etwas auseinandersetzen aber leider ist dies nicht gestattet und daher kann ich nur auf einen Steuerberater verweisen.

    Müssen alle Mitglieder der GbR den gleichen Vorsteuer-Abzugs-Berechtigungs-Status haben?
    Die GbR stellt ein eigenständiges Unternehmen dar und ist selbst Unternehmer.

    Ich würde, mit Sicht auf meine Kleinkunden und den Aufwand, vorerst gern weiterhin keine Mehrwertsteuer ausweisen müssen; große Anschaffungen stehen auch nicht an.
    Das dürfte möglich sein.

    MfG
    Sven
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  3. #3
    TP-Insider wuselmann macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von wuselmann
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    Habe mir das so vorgestellt, das der GbR-Vertrag nur klar definierte Gesellschaftsziele beschreibt und die Unternehmer selbst weiterhin komplett unabhängig sind in ihrer Geschäftsführung.

    Die GbR könnte durch eine geregelte monatliche Einlage der Gesellschafter unterhalten werden. Davon sollen dann ausschließlich Miete, Nebenkosten, gemeinsames Verbrauchsmaterial und Kaffee bezahlt werden. Ein gemeinsames Konto würde für Übersicht sorgen. Geben wir dem Kind einen Namen hätten auch unsere (gemeinsamen) Kunden was davon und wir könnten gemeinsam werben.

    Entscheidungen sind ab einem bestimmten Betrag dann nur mit 100%-Beschluss zu fällen, Einrichtung wäre selbst zu finanzieren. Geräte sind so weit schon vorhanden und verbleiben im Besitz der Mitmieter.

    Das ganze hätte zum Ziel, geregelt und übersichtlich das Büro zu unterhalten. Nicht mehr und nicht weniger. Die GbR würde nie als Vertragspartner Kunden gegenüber auftreten, was das Haftungsrisiko auf die Zulieferer (Miete, ...) beschränkt.

    Wäre es denn nötig (oder günstig) einen Mietvertrag zwischen der GbR und mir selbst zu schließen, wo ich doch Miteigentümer dieser bin und regelmäßige Einlagen tätige die ja ebenfalls als betriebliche Ausgaben angesehen werden?


    Wegen all den anderen Sachen die Du da erwähntest werde ich mich mal anderweitig schlau machen wenn Du da nichts allgemeines 'zu sagen darfst.


    Danke bis hier hin schon mal.

  4. #4
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    Wegen all den anderen Sachen die Du da erwähntest werde ich mich mal anderweitig schlau machen wenn Du da nichts allgemeines 'zu sagen darfst.
    Allgemeine Sachen kann dir da schon sagen nur nicht auf den speziellen Einzelfall.

    An sich sage ich ja immer, dass man mit ein bisschen Eigeninitiative die steuerlichen Sachen im Unternehmen auch selbst lösen kann. Hier rate ich dir jedoch aus guten Gründen davon ab. Lass es lieber, zumal es sich um sehr komplizierte Gebilde des Steuerrechts handelt und diese für Steuerlaien nahezu unmöglich zu verstehen sind.
    Grundwissen kann sicherlich nicht schaden aber treib' es nicht zu weit.

    Zur Zebragesellschaft: "II. Definition der Zebragesellschaft" mehr nicht davon lesen, da es sich dann um das Besteuerungsverfahren handelt.

    Zur Betriebsaufspaltung: Ernst & Young halt, da brauch ich nicht viel zu sagen.

    MfG
    Sven
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  5. #5
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    wenn ich mich da mal einmischen darf??

    verstehe ich Dein Wunsch für die Gbr richtig, dass diese eigentlich "nur" eine betriebsgrundlage für eure eigenen tätigkeiten sein soll??

    @sven: Warum bringst Du hier die Zebragesellschaft ins Spiel??? Ich glaube das passt nicht!!

    In welchem Beruf seit Ihr tätig??? Wenn Ihr in einem freien Beruf tätig seid, könnte man über eine Partnerschaftsgesellschaft nachdenken. Der Vorteil hier ist die jeweilige Haftungsbegrenzung auf den eigenen Berich.

    Die Themen Betriebsaufspaltung und Zebragesellschaft lasse ich bewuust bei Seite, weil ich meine. das beides hier nciht zum tragen kommt.

    Wenn Ihr eine GbR gründen wollt, könnt Ihr überlegen ob diese nur die gemeinsamen Kosten tragen soll oder ober Ihr insgesamt Eure Arbeit darüber abwickeln wollt.

    Eine GbR die nur die Kosten übernimmt und für sich genommen umsatzsteuerlicher Unternehmer, das heißt die Kosten, die der GbR entstehen bzw, eher die Vorsteuer, die müssen auch dort geltend gemacht werden; als Ausnahme würde ich hier das Mähdrescher-Urteil sehen. Bei dem Mähdrescher Urteil haben mehrere BAuern einen Mähdrescher gekauft und vor Gericht den anteiligen Vorsteuerabzug durchgesetzt, da ihr aber mehrere Kosten hättet, halte ich dieses Urteil für schwierig anwendbar auf euren fall.

    also, die gbr ist ust-un, ihr gibt voranmeldungen und jahreserklärungen ab. aber ihr gibt keine ertragsteuer erklärung ab, denn die gbr arbeitet nciht mit gewinnerzielungsabsicht. im prinzip würde eure gbr wie die Bau-Arbeitsgemeinschaften behandelt.

    der vorteil ist, das du nciht mit deinen partnern in hinsicht auf deine tätigkeit verbandelt bist. aber bedenke dass du auch für die schulden der gbr aufkommst....

    puhh, mir gehen gerade noch etliche andere gedanken dazu durch den kopf.

    entweder du gehst mal mit dieser frage zum steuerberater oder schickst mir mal eine pm.

    im übrigen die gbr mit allem drum und dran bietet auch eine menge vorteile aber auch viele gefahren, zu viel um das hier alles nieder zu schreiben.

    ich habe bereist einige erfahrungen mit dem fragen zur gbr, daher kann ich dir nur dringend raten, die fachlich beraten zu lassen

  6. #6
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    Warum bringst Du hier die Zebragesellschaft ins Spiel??? Ich glaube das passt nicht!!
    Das Zebra bezog sich auch viel mehr auf meine Nachfrage in Bezug auf die Grundstücksgemeinschaft ob man anstelle der GbR eine Grundstücksgemeinschaft bilden wolle.

    Wenn Ihr in einem freien Beruf tätig seid, könnte man über eine Partnerschaftsgesellschaft nachdenken. Der Vorteil hier ist die jeweilige Haftungsbegrenzung auf den eigenen Berich.
    Ist nicht der Fall wenn ich den Link in der Signatur richtig deute.

    Bei dem Mähdrescher Urteil haben mehrere BAuern einen Mähdrescher gekauft und vor Gericht den anteiligen Vorsteuerabzug durchgesetzt, da ihr aber mehrere Kosten hättet, halte ich dieses Urteil für schwierig anwendbar auf euren fall.
    Ist das nicht schon überholt zumal es aus 1998 stammt und zudem im Zusammenhang mit der Besteuerung nach Durchschnittssätzen stand?

    also, die gbr ist ust-un, ihr gibt voranmeldungen und jahreserklärungen ab. aber ihr gibt keine ertragsteuer erklärung ab, denn die gbr arbeitet nciht mit gewinnerzielungsabsicht.
    und da ist gerade der punkt wo die Betriebsaufspaltung einsetzt.
    - sachliche Verflechtung: Das Gebäude stellt eine wesentliche Betriebsgrundlage dar und somit ist die sachliche Verflechtung gegeben
    - personelle Verflechtung: gut, die ist abhängig von den Stimmrechten inwieweit eine Beherrschung in beiden Unternehmen gegeben ist. Also sachverhaltsabhängig.

    MfG
    Sven
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