Wie stellst du dir das vor?Macht es Sinn, dafür eine GbR zu gründen, die vertraglich geregelt einzig der Unterhaltung der Büroräume und eventuell gemeinsamen Werbeaktionen dient?
Die GbR stellt Räume zur Verfügung, die an die einzelnen Einzelunternehmen vermietet werden oder wie?
Wie würden dann die Beteiligungsverhältnisse an der GbR ausschauen?
Sollen die einzelnen Einzelunternehmen Sonderbetriebsvermögen im Hinblick auf eine Zebragesellschaft darstellen?
Oder soll die GbR die wesentlichen Betriebsgrundlagen an das Besitzunternehmen verpachten in Bezug auf eine Betriebsaufspaltung?
Soll' es sich überhaupt um eine GbR handeln oder doch vielleicht eher um eine Grundstücksgemeinschaft?
Fragen über Fragen die einen entscheidenden Einfluss auf die steuerliche als auch gesellschaftsrechtliche Beurteilung haben. Ich würde mich gerne über so etwas auseinandersetzen aber leider ist dies nicht gestattet und daher kann ich nur auf einen Steuerberater verweisen.
Die GbR stellt ein eigenständiges Unternehmen dar und ist selbst Unternehmer.Müssen alle Mitglieder der GbR den gleichen Vorsteuer-Abzugs-Berechtigungs-Status haben?
Das dürfte möglich sein.Ich würde, mit Sicht auf meine Kleinkunden und den Aufwand, vorerst gern weiterhin keine Mehrwertsteuer ausweisen müssen; große Anschaffungen stehen auch nicht an.
MfG
Sven


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bezahlt werden. Ein gemeinsames Konto würde für Übersicht sorgen. Geben wir dem Kind einen Namen hätten auch unsere (gemeinsamen) Kunden was davon und wir könnten gemeinsam werben.