Nein, das musst du dann auf deinem Gewerbeschein nachträglich eintragen lassen.
Servus,
ich bin student und habe ein Sportartikelhandel angemeldet. Jetzt ist meine Frage ob ich über diesen auch z.b. Webdesignertätigkeiten abrechnen darf?
Vielen Dank im Voraus.
Sven Taubert
Nein, das musst du dann auf deinem Gewerbeschein nachträglich eintragen lassen.
“My software never has bugs. It just develops random features ...”
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