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28.08.2005, 17:50
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#16
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
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Somit müsste doch eigentlich nur einmal die Rechnugn versendet werden und nicht wie sonst immer monatlich. Aber vermutlich täusche ich mich hier wieder  Versuch mir nur gerade den Kopf darüber zu zerbrechen wie ich später einmal den Aufwand für Rechnungen so gering wie möglich halten kann.
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28.08.2005, 17:59
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#17
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Ich bin da kein Profi, aber ich meine eine Sammelrechnung macht man nur dann, wenn man auch gesammelt Fordert.
Spricht eine Rechnung (für 12 Monate) ein Zahlungseingang (für 12 Monate).
Denn bedenke mal, du machst monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung, dann passen die Rechnungsbelege ja nicht mit den Konteneingängen überein.
Aber hierzu sollte sich besser einer mal genauer äußern, der das def. weiß.
Weiterhin sehe ich da ein Problem der Kontrolle. Meine Software (DB) warnt mich wenn eine Rechnung nach 14 Tagen immer noch nicht auf bezahlt steht...
Und da den Überblick bei 30-50 Kunden zu haben, wenn man so wie von dir geplat abrechnet, sehe ich als mehr Arbeitsaufwand.
Rechnung schreiben / kontrollieren = Arbeit ???
Also wenn dir das schon zu viel Arbeit ist, solltest du besser nur im Angestelltenverhältnis bleiben 
Sonst erliegst du nochmals dem Stress, wenn es mal zum Mahnverfahren kommt 
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28.08.2005, 18:06
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#18
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
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Bitte nicht falsch verstehn, es ist mir keinesfalls zuviel Arbeit. Könnte den ganzen Tag Rechnungen schreiben  Aber ich verusch halt immer alles soweit wie möglich zu automatisieren bzw. wie hier Portokosten einzusparen.
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28.08.2005, 23:23
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#19
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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bei "regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen" muss nicht jedes Mal eine neue Rechnung geschrieben werden, steht irgendwo im BGB oder so.
finde ich persönlich aber kundenunfreundlich
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16.09.2005, 18:00
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#20
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
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Muß das ganze nochmal aufwärmen. Wenn ich z.b. eine Rechnung an einen Gewerbetreibenden per Email versende. Dieser im Vorfeld gefragt wird, ob die Rechnung per Email oder per Post erfolgen soll und mir dieser mitteilt das es via Email in Ordnung ist wäre es ja eigentlich nicht mein Problem.
Klar ist nicht Kundenfreundlich aber nur ob ichs jetzt auch verstanden habe.
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16.09.2005, 18:35
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#21
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Sofern du dann auch eine qualifizierte Signatur verwendest kann sich dein Kunde auch die Vorsteuer aus der Rechnung ziehen ansonsten nicht. Das Thema hatten wir in den letzten Tagen sehr ausführlich.
Gruß
Sven
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12.10.2005, 13:40
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#22
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2005
Ort: Paderborn
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Wie sieht es eigentlich aus, wenn die Rechnung einen pdf-Schreibschutz hat.
Oder sie online vom Server des Anbieters runtergeladen werden muss? Ähnlich wie E-Plus.
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12.10.2005, 15:27
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#23
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Siehe Beitrag #21
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12.10.2005, 16:49
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#24
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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Zitat:
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Zitat von Schland
Wie sieht es eigentlich aus, wenn die Rechnung einen pdf-Schreibschutz hat.
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Dieser Schreibtschutz ist derart leicht zu knacken!! Das dauert millisekunden und der Schreibschutz ist wech...dank PDF Password Recovery...
also kein echter Schutz; PDF-File geht sowieso nicht
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12.10.2005, 20:25
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#25
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Zitat:
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Zitat von fridge
PDF-File geht sowieso nicht
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Wie meinst du das nun, dass ein PDF nicht geht?
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13.10.2005, 11:45
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#26
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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ich meine damit, dass die Finanzverwaltung eine elektronische Rechnung in Form der regulären PDF-Datei nicht anerkennt.
Vorraussetzung ist eine elektronische Signatur mit Anbieterakkreditierung (siehe auch UStR 184a Abs. 3)
Sollte diese Signatur in dem PDF-File enthalten sein, dann gilt das natürlich auch.
im übrigen sagt der USt-Kommentar Rau/Dürrwächter folgendes dazu:
Zitat:
d)Elektronische Rechnung
Rz 76
Als Rechnung gilt (Fn. 136) (ab 2002) auch eine mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder eine mit einer qualifizierten elektronischen Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz versehene elektronische Abrechnung (§ 14 Abs. 4 Satz 2 UStG) (Fn. 137). In Betracht kommen insbesondere Abrechnungen, die über das Internet (E-Post, sog. E-Mail) oder durch Übersendung von maschinell lesbaren Datenträgern (Magnetband, Diskette, CD-ROM) übermittelt werden. Da elektronische Abrechnungen auf ihrem Transport durch offene Netze für den Adressaten unerkennbar verändert werden können und auch der Empfänger Manipulationen vornehmen kann, muß eine Sicherung gegen Verfälschungen vorgenommen worden sein, damit die übermittelten Daten dem Absender zugerechnet werden können. Die dafür erforderliche qualifizierte elektronische Signatur (§ 2 Nr. 3 Signaturgesetz, SigG) beruht auf einem zum Zeitpunkt ihrer Erzeugung gültigen Zertifikat und wird mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit (Fn. 138 )erzeugt. Das qualifizierte Zertifikat stellt eine elektronische Bescheinigung dar, die von einem Zertifizierungsdiensteanbieter ausgestellt wird (§ 2 Nr. 7 SigG). Die qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung (§ 15 SigG) (Fn. 139) bietet den höheren Sicherheitsstandard, weil der Zertifizierungsdiensteanbieter bei der zuständigen Behörde akkreditiert ist. Der Anschein der Echtheit eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz übermittelten Dokuments, der sich aufgrund der Prüfung nach dem Signaturgesetz ergibt, kann nur durch Tatsachen erschüttert werden, die ernstliche Zweifel daran begründen, daß das Dokument mit dem Willen des Signaturschlüsselinhabers übermittelt worden ist (§ 292 a ZPO; § 87 a Abs. 5 Satz 2 AO).
Rz 77
Für den Zugang einer elektronischen Rechnung ist erforderlich, daß die Daten beim Empfänger in seiner für den Eingang bestimmten Vorrichtung (elektronischer Briefkasten) eingehen, dh. in für den Empfänger bearbeitbarer Weise aufgezeichnet worden sind (§ 87 a Abs. 1 Satz 1 und 2 AO).
Rz 78
Die Übermittlung einer Rechnung auf elektronischem Weg bedarf der Zustimmung des Empfängers (Art. 22 Abs. 3 Buchst. c Unterabs. 1 der 6. EG-Richtlinie). Der Rechnungsaussteller hat mithin, auch wenn der Rechnungsadressat bei seiner schriftlichen Auftragserteilung im Briefkopf seine sog. E-Mail-Adresse genannt hat, nicht die Wahl, ob er in schriftlicher oder elektronischer Weise abrechnet. (Fn. 140) Dieses Wahlrecht hat er nur, wenn der Auftrag mittels E-Post erteilt worden war, da damit konkludent zum Ausdruck gebracht worden ist, daß der Auftraggeber auch mit einer Abrechnung in elektronischer Form einverstanden ist. (Fn. 141)
Rz 80
Bei einer mit einer derartigen Signatur versehenen elektronischen Rechnung bedarf es nicht mehr der bislang (Anm. 70) erforderlichen zusätzlichen schriftlichen Abrechnung. Die Daten müssen jedoch jederzeit verfügbar sein und unverzüglich lesbar gemacht werden können (§ 146 Abs. 5 AO). Die Finanzverwaltung ist nach § 147 Abs. 6 AO berechtigt, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem des Unternehmers zur Prüfung dieser Unterlagen zu nutzen. Sie kann ferner verlangen, daß die Daten maschinell ausgewertet oder auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Verfügung gestellt werden.
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Geändert von fridge (13.10.2005 um 11:56 Uhr).
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13.10.2005, 12:05
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#27
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Dann ist gut, ich dachte du meinst es gilt absolut nicht, denn genau auf das mit der Sig. wollte ich hinaus.
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20.10.2005, 01:43
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#28
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TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stuttgart
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Hi
Wie merkt man, ob man eine Siginierte Rechnung per Mail erhält? Mal ne dumme Frage von mir.
1&1 schickt seine Rechnunge auch fast ausschließlich per Mail.
Grüße
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20.10.2005, 08:22
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#29
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TP-Senior
Registriert seit: Nov 2003
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Die 1&1 Rechnungen die ich bekomme sind im PDF-Format und nicht signiert, weder die PDF-Datei, noch die Mail.
Man erkennt das daran, ob das Emailprogramm die Mail als Signiert kennzeichnet. Bei Outlook und Evolution geschieht das durch ein Siegel-Symbol. Unter dem Mail-Text steht die Bemerkung "Gültige Signatur".
Bei PDF kannst du im Adobe Reader unter "Dokument -> Digitale Signaturen" nachsehen, ob die Signatur existiert und gültig ist.
Beides ist bei 1&1 nicht der Fall. Ich habe nur einen einzigen Dienstleister/Lieferanten, der seine Mailrechnungen signiert.
Grüße
Jehu
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20.10.2005, 09:03
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#30
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TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stuttgart
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ooh, zum Glück habe ich dann diesen Thread gelesen.
Dann wären alle Rechnungen die ich erhalten habe, wie in diesem Thread beschrieben, ungültig und ich könnte diese nicht absetzen. Muss dann mal 1&1 anrufen und schriftliche Rechnungen anfordern. Hoffe, das geht überhaupt.
Was ich mich frage, warum die Onlinerechnung ungültig sieht, wenn man nachvollziehen kann, das die Beträge vom Konto abgebucht wurden.
Grüße
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