Kann man dagegen klagen?
Oder eine Initiative starten?
Ich meine, dass schmeißt den kleineren Firmen doch nur Steine unter die Räder...
Doch so viele; hätt' ich nicht gedacht.Ich habe nur einen einzigen Dienstleister/Lieferanten, der seine Mailrechnungen signiert.
Gesetzgebung muss man nicht verstehen.Was ich mich frage, warum die Onlinerechnung ungültig sieht, wenn man nachvollziehen kann, das die Beträge vom Konto abgebucht wurden.![]()
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Kann man dagegen klagen?
Oder eine Initiative starten?
Ich meine, dass schmeißt den kleineren Firmen doch nur Steine unter die Räder...
allerdingsZitat von Schland
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ist aber "nur" die nationale Umsetzung einer EU-Regelung, also müsste man schon gegen die EU vorgehen ... siehst du da Chancen?![]()
Wie will der Gesetzgeber denn rausfinden ob die gedruckte Rechnung bei Lieferanten oder am heimischen PC gedruckt wurde![]()
Die Post hat schließlich auch keine "Signatur" und man kann Rechnungen leicht fälschen![]()
Wie das geschehen soll weiß der Gesetzgeber noch nicht so richtig.Wie will der Gesetzgeber denn rausfinden ob die gedruckte Rechnung bei Lieferanten oder am heimischen PC gedruckt wurde
Es gibt da aber so einen unheimlichen Begriff, nennt sich "KONTROLLMITTEILUNG". Immer wieder eine nette Möglichkeit, die von der Finanzbehörde häufig in Betracht gezogen wird um die Unterlagen zu kontrollieren.
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@Saxoflyer
Und was ist eine Kontrollmitteilung? Eigentlich müssen die doch dann von beiden Seiten (Geschäftspartnern) die Belege/Rechnungen kontrollieren um einen Betrug herauszufinden?
RichtigEigentlich müssen die doch dann von beiden Seiten (Geschäftspartnern) die Belege/Rechnungen kontrollieren um einen Betrug herauszufinden?
... und dies war die letzte Antwort in Richtung "Kontrollmitteilung"![]()
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@Saxo
Also genau das ist eine Kontrollmitteilung?
die haben da schon so ihre Möglichkeiten ...
hab' das mal anlässlich einer Prüfung erlebt: nicht nur mein Betrieb wurde geprüft, sondern sehr, sehr zeitnah - also innerhalb weniger Wochen - alle Betriebe bei uns in der Gegend aus der gleichen Branche (Händler, Lieferanten, Produzenten)
kann mir schon vorstellen, dass das seine Gründe hatte, oder Sven?![]()
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Zufälle gibt's![]()
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@etalon:
das trifft glaub ziemlich den Punkt, was eine "Kontrollmitteilung" ist
ansonsten wühl dich hier noch mal durch![]()
theoretisch ist das alles Unsinn vom Gesetzgeber denn ob der Leistungsbringer die Rechnung ausdruckt und dem Leistungsempfänger zusendet oder der Leistungsempfänger die Rechnung direkt ausdruckt ist ja wohl völlig egal.
Je nach Druckermodell hat die Rechnung nur eine äußerst geringe und vernachlässigbare Abweichung im Druckbild.
Es entfällt lediglich der Postweg.
Schon mal daran gedacht, dass es Leute gibt, die den Inhalt von Rechnungen in Form von PDF-Dateien bewusst verändern und sich dadurch hohe Vorsteuererstattungen erschleichen?
Daher die qualifizierte Signatur. Ob dies der richtige Weg ist sei mal dahin gestellt und braucht auch nicht zu diskutiert werden. Ist' halt so.![]()
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aber mal so nebenbei... ich mache mich nicht strafbar, wenn ich die Rechnung so verschicke?![]()
Nein, strafbar machst du dich nicht. Der Kunde kann sich jedoch keine Vorsteuer abziehen mangels ordnungsgemäßer Rechung.
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