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Thema: Rechnung per Email und die qualifizierte Signatur

  1. #61
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von hi77
    Die Anforderung einer qualifizierten Signatur gilt für alle auf elektronischem Wege übermittelte Rechnungen und die Rechnungshöhe ist dabei vollkommen unerheblich. Alle relevanten Quellen wurden in dem Thread bereits mehrfach genannt.
    Das sehen Steuerberatungsgesellschaften anscheinend ganz anders wie ich eben gerade auf der Google-Suche erkennen musste. Ich kann es jedoch nicht nachvollziehen.

    http://www.bnv-gz.de/~paulus/buero/new.htm
    => Suche nach "Signatur"

    Leider ist keine Rechtsquelle genannt und meine 2 Datenbanken (SIS und NWB) spucken auch nichts Brauchbares aus.

    EDIT: Hab' den Titel des Threads mal abgeändert.
    Geändert von SvenWeb (05.11.2005 um 21:07 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  2. #62
    TP-Senior hi77 ist auf einem guten Weg
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    Zitat Zitat von Saxoflyer
    Das sehen Steuerberatungsgesellschaften anscheinend ganz anders wie ich eben gerade auf der Google-Suche erkennen musste. Ich kann es jedoch nicht nachvollziehen.
    Es geht ja primär um die Verhinderung von Vorsteuerbetrug und wo wäre denn dann noch die Hürde für einen Betrüger: ob er nun beliebig viele Rechnungen per Script/Programm über oder unter 100,- generiert macht für ihn keinen großen Unterschied.

    Die Meinung von Steuerberatern zu diesem Thema finde ich auch ziemlich uninteressant. Alles was zählt sind BMF-Schreiben und die Gesetze und ich habe dort nichts zu irgendwelchen Betragsgrenzen gelesen.

  3. #63
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von hi77
    Es geht ja primär um die Verhinderung von Vorsteuerbetrug und wo wäre denn dann noch die Hürde für einen Betrüger: ob er nun beliebig viele Rechnungen per Script/Programm über oder unter 100,- generiert macht für ihn keinen großen Unterschied.
    Zitat Zitat von Ich selbst im Beitrag 58
    Insgesamt macht mein Ergebnis auch Sinn, weil es in erster Linie um die Vermeidung von gefälschten Rechnungen geht und Kleinbetragsrechnungen stellen ja schließlich auch Rechnungen dar.
    Und da wären wir schon zu zweit mit dieser Meinung
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  4. #64
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    Zitat Zitat von hi77
    Es geht ja primär um die Verhinderung von Vorsteuerbetrug und wo wäre denn dann noch die Hürde für einen Betrüger: ob er nun beliebig viele Rechnungen per Script/Programm über oder unter 100,- generiert macht für ihn keinen großen Unterschied.

    Die Meinung von Steuerberatern zu diesem Thema finde ich auch ziemlich uninteressant. Alles was zählt sind BMF-Schreiben und die Gesetze und ich habe dort nichts zu irgendwelchen Betragsgrenzen gelesen.
    NO COMMENT; typisch hi77....

    @Saxoflyer:

    Ich stimme Dir mit den Schlussfolgerungen zu §14 UStG im wesentlichen zu. Aber, ich würde den 33 UStDV anders interpretieren; die dort aufgeführten Punkte sollen ja eine Erkleichterung haben. Wenn also nun eine Rechnung unter EUR 100 keine elektronische Signatur enthält wäre Sie keine Rechnung im Sinne des §14 UStG, denn im 33 DV steht nichts von einer Signatur. Da in der Rechtsverordnung nichts weiter geregelt ist, gehe ich davon aus, das auch eine elektronische Rechnung unter EUR 100 eine Signatur enthalten müsste, da sie sonst keine Rechnung im Simme des 14 wäre und somit auch kein VSt-abzug berechtigt (ob nun Kleinbetragsrechnung oder nicht).

  5. #65
    TP-Senior zerwas macht alles soweit korrekt
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    Raten bringt hier leider keinem weiter Aber vielleicht hat ja mal jemand die Möglichkeit das ganze verbindlich zu klären und posted das ganze dann hier. Gerade Beträge unter 100 € wären hier interessant.

  6. #66
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    "Verbindlich" wird das wohl niemand sagen, aber, nochmal der Logik nach:

    §14 Abs.4 UStG regelt den notwendigen Inhalt einer Rechnung. Dieser kann durch Rechtsverordnung (§33 UStDV) vereinfacht werden. Dazu sagt die Richtlinie

    Zitat Zitat von UStR 185a
    185a. Rechnungen über Kleinbeträge

    (1) 1 Gem. § 33 UStDV sind in Rechnungen, deren Gesamtbetrag 100 € nicht übersteigt (Kleinbetragsrechnungen), abweichend von § 14 Abs. 4 UStG nur folgende Angaben erforderlich:
    • der vollständige Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
    • das Ausstellungdatum,
    • die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der sonstigen Leistung und
    • das Entgelt und der daruaf entfallende Steuerbetrag in einer Summe sowie
    • der anzuwendende Steuersatz oder
    • im Fall einer Steuerbefreiung ein Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
    2Wird in einer Rechnung über verschiedene Leistungen abgerechnet, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, sind für die verschiedenen Steuersätzen unterliegenden Leistungen die jeweiligen Summen anzugeben.

    (2) Dabei sind die übrigen formalen Voraussetzungen des § 14 UStG zu beachten. Die Grundsätze der §§ 31 (Angaben in der Rechnung) und 32 (Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen) sind entsprechend anzuwenden.
    dass von den erforderlichen Angaben nach §14 Abs.4 UStG abgewichen werden kann.

    Die elektronische signatur ist jedoch im §14 Abs. 3 UStG genannt. Weder in den Richtlinienen noch in der Durchführungsverordnung oder ist dazu eine "Sonderregelung" für Kleinbetragsrechnungen vorgesehen. Daher ergibt sich aus der Gesetzabfolge eine zwingende elektronische Signatur auch bei Kleinbetragsrechnungen.

    Dass das vielleicht ohne Sinn und Verstand ist sehe ich auch, aber es ist mal wieder eine Vorschrift mit heißer Nadel gestrickt worden und nicht alle Eventualitäten sind bedacht worden. Bestimmt wird das noch in die Kleinbetragsregelung mit aufgenommen, aber aus dem jetzigen Stand würde ich auch bei Kleinbetragsrechnungen unbedingt auf die Signatur bestehen.

    Sofern man nicht 19/1 macht wäre ohne Signatur kein Vorsteuerabzug möglich!!!! (Das ist meine Meinung)

    Im übrigen deckt sich das mit dem Posting von Saxoflyer Nr. 58

    @zerwas:Sind damit Deine Bedenken ausgeräumt??

  7. #67
    TP-Senior zerwas macht alles soweit korrekt
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    @fridge danke für die ausführliche Erklärung. Ich denke schon das es damit geklärt ist.

  8. #68
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    Nach der Lektüre des Gesetzes ist es wohl ganz klar, dass sich die Erleichterung des § 33 UStDV nur auf § 14 IV UStG und nicht auf § 14 III UStG bezieht.

    Eine andere Auslegung des § 33 UStDV ist grundsätzlich möglich, aber da müsste man dann nach Urteilen recherchieren, die rechtskräftig und am besten höchstrichterlich ergangen sind, damit man von einer gewissen Rechtssicherheit ausgehen kann.

    Solange bleibt es jedoch beim Gesagten...


    Hello again!


  9. #69
    TP-Senior uwe.h ist auf einem guten Weg
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    Mal zurück zur PRAXIS:

    Was macht IHR jetzt?
    Rechnungen wieder per Post verschicken?
    Ich habe fast immer wieder andere Rechnungsempfänger und werde es mir wohl NICHt antun, mit denen jedes Mal erst darüber zu sprechen, ob der elektr. Rechnungsversand mit Signatur ok ist ...

    Was macht ihr mit ERHALTENEN Rechnungen ohne Sig?
    Einfach nicht bezahlen?

    Weiter ins praktische Detail:
    Wenn ich eine UNsignierte Rechnung per Mail erhalten, ausdrucke und abhefte/buche ... wenn ich bei einer Prüfung sage, die wäre per Post gekommen, dann ist doch alles ok, oder?

    Wenn ich eine signierte Rechnung der Mail erhalten, ausdrucke und abhefte/buche ... müsste ich dann die Mail (mit der Signatur) aufheben, um nachzuweisen, dass die Übermittlung signiert war????

    SCHEIxx EU-Richtlinien; die haben wohl nix anderes zu tun, also total praxisfremde Regelungen zu schaffen; anstatt die Betrüger mal so RICHTIG zu bestrafen, wird hier für Millionen ein Aufwand generiert, der für die meisten nicht handelbar ist!
    ... als wenn nur elektr. Rechnungen fälschbar seinen; ich kann mir doch tausende von (gefälschten) Originalrechnungen selbst drucken (und mir per Post zuschicken)

    ... ich könnte Kotzen ... sorry!


    Uwe

  10. #70
    TP-Specialist Stuck Mojo ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Stuck Mojo ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Stuck Mojo ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Stuck Mojo ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Stuck Mojo ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Stuck Mojo ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Stuck Mojo
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    Zitat Zitat von uwe.h
    Was macht IHR jetzt?
    mit meiner Signaturkarte meine Rechnungen qualifiziert signieren
    In die Mails kommt ein Footer, der auf die Sachlage hinweist, dass die angehangenen PDF-Dateien mit einer qualifizierten Signatur versehen sind. Falls sich jemand quer stellt, dann bekommt er halt eine Kopie per Post...

    Was macht ihr mit ERHALTENEN Rechnungen ohne Sig?
    Einfach nicht bezahlen?
    kommt wohl drauf an... wenn das jemand ist, den man gut kennt und ím Zweifelsfall nicht aus den Augen verliert übernehme ich halt für Ihn den Druck- und Zustellungsauftrag ...im Ernst ich habe mal gehört, dass man über diese Schiene geht, wenn z.B. Telekomrechnungen an die Druckerei ausgeliefert werden - die werden in dem Fall ja auch digital geliefert und die Druckerei übernimmt in dem Fall den Druckauftrag... soweit ich weiss sind diese Dokumente nicht signiert (ohne Gewähr!)

    Weiter ins praktische Detail:
    Wenn ich eine UNsignierte Rechnung per Mail erhalten, ausdrucke und abhefte/buche ... wenn ich bei einer Prüfung sage, die wäre per Post gekommen, dann ist doch alles ok, oder?
    s.o.
    Wenn ich eine signierte Rechnung der Mail erhalten, ausdrucke und abhefte/buche ... müsste ich dann die Mail (mit der Signatur) aufheben, um nachzuweisen, dass die Übermittlung signiert war????
    Aufbewahren, klar! Mit der Zeit sparst du damit auch Geld

    Gruss
    Jan

  11. #71
    TP-Supporter Taney macht alles soweit korrekt Avatar von Taney
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    Ich habe bisher meine Rechnungen für Webhosting per Email erhalten. Durch diesen Thread wurde ich irgendwie stutzig und fragte nach, ob ich die Rechnungen per Postweg erhalten könnte.
    Als Antwort

    Hallo,

    ich habe nochmal nachgefragt, es geht hierbei um Rechnungen, die selber als E-Mail versendet werden.
    Da meine Rechnungen alle per Anhang im PDF Format versendet werden, sind diese auch vor dem Finanzamt anerkannt.

    Dazu gab es auch folgende klare Aussage:

    (..)
    Wenn der Betriebsprüfer jedoch erkennt, dass die Rechnung per E-Mail versandt worden ist, wird diese Rechnung nach Ansicht der Oberfinanzdirektion Rostock jedenfalls nicht anerkannt. Dies ist um so problematischer, als das für den Fall, dass die E-Mail selbst ausgedruckt wird, diese meist auch als solche zu erkennen ist, da sie Absender, Empfänger und eine Betreffzeile enthält. Etwas anderes ist es, wenn die Rechnung als Anhang zu einer E-Mail versandt wird.
    (..)

    http://www.internetrecht-rostock.de/...ll/EmailRE.htm

    Also entscheidend ist der Satz:
    Etwas anderes ist es, wenn die Rechnung als Anhang zu einer E-Mail versandt wird.


    Ich bekomme selber die meisten Rechnungen per Anhang in einer E-Mail zugesendet, bisher wurden alle Rechnungen vom Finanzamt anerkannt. Wichtig ist hierbei noch, dass die Anschrift des Firmeninhabers und die Umsatzsteuer-ID Nr. auf der Rechnung hervorgehen.

    Falls aber dennoch Bedarf nach Rechnungen über den Postweg bestehen, so müsste ich meine dadurch entstehenden Mehrkosten für Briefmarken, Briefumschläge usw. zzgl. berechnen.
    Schaut das Finanzamt eigentlich die Rechnungen an oder ist dies nur der Fall, wenn eine Prüfung stattfindet?

    Grüße
    Taner

  12. #72
    Guest boundles kann nur besser werden
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    Zitat Zitat von Taney
    Ich habe bisher meine Rechnungen für Webhosting per Email erhalten. Durch diesen Thread wurde ich irgendwie stutzig und fragte nach, ob ich die Rechnungen per Postweg erhalten könnte.
    Als Antwort



    Schaut das Finanzamt eigentlich die Rechnungen an oder ist dies nur der Fall, wenn eine Prüfung stattfindet?

    Grüße
    Taner
    Nur wenn eine Prüfung stattfindet, aber dann wollen wir ja keine ungültigen Rechnung haben, oder ?

  13. #73
    TP-Supporter Taney macht alles soweit korrekt Avatar von Taney
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    ja klar. dann müsste ich wohl alle rechnungen per postweg mir zuschicken lassen. dann bringt die antwort vom webhoster auch nichts und ist für die katz

  14. #74
    Guest boundles kann nur besser werden
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    Zitat Zitat von Taney
    ja klar. dann müsste ich wohl alle rechnungen per postweg mir zuschicken lassen. dann bringt die antwort vom webhoster auch nichts und ist für die katz
    Vorsteuer kannst du so auf keinen Fall geltend machen. Wenn du aber einen Zahlungsnachweis hast (Kontoauszug) dann dürfte das FA eine im Anhang verschickte Rechnung wenigstens als Betriebsausgabe anerkennen.

  15. #75
    Guest boundles kann nur besser werden
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    Zitat Zitat von uwe.h
    SCHEIxx EU-Richtlinien; die haben wohl nix anderes zu tun, also total praxisfremde Regelungen zu schaffen; anstatt die Betrüger mal so RICHTIG zu bestrafen, wird hier für Millionen ein Aufwand generiert, der für die meisten nicht handelbar ist!
    ... als wenn nur elektr. Rechnungen fälschbar seinen; ich kann mir doch tausende von (gefälschten) Originalrechnungen selbst drucken (und mir per Post zuschicken)

    ... ich könnte Kotzen ... sorry!


    Uwe
    Weißt du, die sind nicht dumm die diese Gesetze machen... Die wissen das was du weißt auch !! Die machen das mit Absicht so, damit der Unternehmer Betriebsausgaben die er tatsächlich hatte bzw. Vorsteuer die er bezahlt hat nicht richtig geltend machen kann. Unrealistische Anforderungen an eine Rechnung sind eine subtile Art die Steuern zu erhöhen.

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