Hallo,
ich habe nochmal nachgefragt, es geht hierbei um Rechnungen, die selber als E-Mail versendet werden.
Da meine Rechnungen alle per Anhang im PDF Format versendet werden, sind diese auch vor dem Finanzamt anerkannt.
Dazu gab es auch folgende klare Aussage:
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Wenn der Betriebsprüfer jedoch erkennt, dass die Rechnung per E-Mail versandt worden ist, wird diese Rechnung nach Ansicht der Oberfinanzdirektion Rostock jedenfalls nicht anerkannt. Dies ist um so problematischer, als das für den Fall, dass die E-Mail selbst ausgedruckt wird, diese meist auch als solche zu erkennen ist, da sie Absender, Empfänger und eine Betreffzeile enthält. Etwas anderes ist es, wenn die Rechnung als Anhang zu einer E-Mail versandt wird.
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http://www.internetrecht-rostock.de/...ll/EmailRE.htm
Also entscheidend ist der Satz:
Etwas anderes ist es, wenn die Rechnung als Anhang zu einer E-Mail versandt wird.
Ich bekomme selber die meisten Rechnungen per Anhang in einer E-Mail zugesendet, bisher wurden alle Rechnungen vom Finanzamt anerkannt. Wichtig ist hierbei noch, dass die Anschrift des Firmeninhabers und die Umsatzsteuer-ID Nr. auf der Rechnung hervorgehen.
Falls aber dennoch Bedarf nach Rechnungen über den Postweg bestehen, so müsste ich meine dadurch entstehenden Mehrkosten für Briefmarken, Briefumschläge usw. zzgl. berechnen.