danke für die Blumen, so' ein Ass bin ich dann aber auch nicht. Aber die 28 Stunden Steuerstrafrecht haben mir richtig Spaß gemacht.sei bitte gnädig, ist halt nicht so ein Ass wie Du in Sachen Verwaltungsrecht.
Hallo Sven,Zitat von Poloatze
sei bitte gnädig, ist halt nicht so ein Ass wie Du in Sachen Verwaltungsrecht. Ich fand' den Aufsatz sehr informativ, er gab mir neue Argumente und Anhaltspunkte, ob das dann alles zivil- als auch steuerrechtlich Hand und Fuß hat, habe ich nicht mal eben so geprüft..
Es grüßt Dich
Stefan
danke für die Blumen, so' ein Ass bin ich dann aber auch nicht. Aber die 28 Stunden Steuerstrafrecht haben mir richtig Spaß gemacht.sei bitte gnädig, ist halt nicht so ein Ass wie Du in Sachen Verwaltungsrecht.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Hallo,
Dank Google-Adsense hier unten auf der Seite kam ich zu einem IT-Dienstleister, den ich mal um seine Meinung zu "meiner problematischen Ansicht" bat. Seine Antwort war:
... es bleibt bei mir also weiterhin bei "Versand per Post" ;-)ich habe mir Ihren Beitrag im Forum angeschaut. Prinzipiell haben Sie
vollkommen Recht. Viele kleine Unternehmen sind vor allem mit der
Empfangsseite überfordert. Es gibt vor allem 2 Lösungsansätze:
1. Auslagerung des Prüfungs- und ggf. auch Archivierungsprozess auf einen
Dienstleister. Da gibt es verschiedene Lösungen, für kleine Mengen auch als
reine Web-Lösung.
2. Nutzung integrierter Angebote der eigenen Buchhaltungssoftware, z.B. wie
es gerade für Lexware angekündigt wurde
(http://www.presseportal.de/story.htx...7011&ressort=1)
Weitere Info erhalten Sie auch auf dem Seminar, über dessen Anzeige Sie
"gestolpert" sind.
Wichtig ist uns: Wir haben weder für die Sende- noch für die Empfangsseite
die Software-Lösungen, sondern agieren ausschließlich als Berater und damit
produkt- und anbieterneutral.
Es gibt übrigens noch eine dritte - etwas exotische - Variante:
Dabei wird die Signatur mit sämtliche Rechnungsdaten, inkl.
Zertifikatsinformationen in einem zweidimensionalen Code auf die Rechnung
aufgebracht. Die Rechnung kann dann mitsamt dieser Daten versendet, gefaxt
und archiviert werden (siehe z.B. http://www.papermatic.de/).
Die Verifizierung erfolgt über eine frei erhältliche Software. Bestehende
Prozesse können damit sowohl auf Sender- als auch auf Empfängerseite
weitestgehend erhalten bleiben.
Mit freundlichem Gruß
Oliver Berndt
______________________________
B&L Management Consulting GmbH
Kunstmühlstr. 22
83026 Rosenheim
Fon.: +49-(0)8031-221 2374
Mobil: +49-(0)173-380 9192
Sekr.: +49-(0)69-133093-0
Fax: +49-(0)69-133093-29
Mail: berndt@bul-consulting.de
Uwe
Im Jahr?Zitat von Poloatze
innerhalb der 3 Jahre Ausbildung
wenn man sich stumpf an folgendes Schema hält ist das an sich wie eine Mathe-Kurvendiskussion. Also ziemlich easy.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Einen PDF Schreibschutz gibt es nicht. Wenn ein PDF "Schreibgeschuetzt" ist dann ist das PDF verschluesselt und das Passwort steht im PDF selbst. Weiterhin sind nur simple Flags gesetzt das PDF Reader bitte schoen den "Schreibschutz" beachten sollen. Allerdings machen das nicht alle Programme und somit der "Schreibschutz" unbrauchbar. Wenn das PDF zumindest signiert ist dann kann man feststellen ob das PDF modifiziert wurde.Zitat von Schland
Runterladen ist ein WITZ!
"... Unsere Internet/Online Rechnung erhalten Sie über eine SSLgesicherte
Verbindung. Die Rechnung trägt somit auch eine digitale
Signatur ... die Sie selbstverständlich nicht sehen ..." (Aussage u.a.
der Firma Google, Originaltext liegt vor).
Eine SSL-Verbindung stellt eine Verschlüsselung der Datenübertragung
dar. Eine digitale Signatur für das Dokument bzw. die Daten
wird nicht erzeugt. Selbst wenn, wäre diese nicht konform mit den
Vorgaben der Rechnungsrichtlinien und den Signaturgesetzen.
Die Rechnung ist als unsignierte elektronische Rechnung zu werten.
Stefan
Die Sammelrechnung selbst muss den (nationalen) RichtlinienZitat von Thomas
einer Rechnung entsprechen und kann somit auch eine elektronische
Rechnung sein.
Eine fehlende oder fehlerhafte Signatur der Samelrechnung führt
zur Ungültigkeit dieser und damit zum Versagen des Vorsteuerabzuges
(auf Seiten des Empfängers) durch die (national zuständigen)
Finanzbehörden (siehe auch Rechtsfolgen). Dies auch für die
Vorsteuerabzüge der in der Sammelrechnung aufgeführten Einzelrechnungen.
Falsch! Fuer Rechnungen reichen qualifizierte Signaturen. Also zum Beispiel mit der SparkassenCard erstellte Signaturen.Zitat von fridge
Stefan
Digital signierte Rechnungen sind doch viel kostenguenstiger fuer kleine Firmen. Das Problem ist das es keine Aufklaerung gibt was wirklich gemacht werden muss. Ansonsten ist ja KEINER gezwungen Rechnungen digital signiert zu versenden. Das ist halt eine Option und nicht mehr.Zitat von Schland
Stefan
Wenn eine Rechnung mit einem Laserdrucker gedruckt wurde dann geht das schon. Jeder Laserdrucker macht "Pixelfehler". In diesen "Fehlern" steht die Seriennummer des Druckers. Mit einer Lupe und der Codetabelle kann das dann selbst jeder mal bei seinem Drucker versuchen. Einfach mal googlen wie das geht :-)Zitat von etalon
Diese Aussage ist schlicht und einfach falsch und ein vielfach verbreiteter Irrglaube. Man sollte sich jedoch immer bewusst sein das eine qualifizierte Signaturkarte wertvoll ist und diese a) sorgfaeltig verwahrt werden sollte und b) nur Software einer vertrauenswuerdigen Firma anvertraut wird.Zitat von Stuck Mojo
Ansonsten koennte es sein das Deine Geliebte Deine Karte stiehlt und in Deinem Name die Scheider von Deiner Frau einreicht :-)))))
Stefan
Die Klasse des Lesers ist vollkommen schnuppe. Allerdings stellen Klasse 2, 3, ud 4 Leser sicher das die PIN den Leser nie verlaesst und damit weder von einem USB sniffer noch sonstwas gelesen werden kann.Zitat von hi77
Ob das in jedem Fall praktikabel ist ist eine andere Frage. Wenn man pro Tag hunderte Rechnungen hat muesste man ja jemanden zum PIN eintippen einstellen. Viele Programme koennen deshalb die PIN an einem Ort hinterlegen. Das sollte man jedoch nur in einer hochsicheren Umgebung machen und geschieht natuerlich immer auf eigene Gefahr!
Stefan
Das stimmt wieder nicht! Es koennen nicht alle Komponenten geprueft zertifiziert werden. Dann muesste das das OS selbst auch sein. Die Treiber, die Hardware/Prozessor usw.Zitat von Stuck Mojo
Stefan
Rechnungen die als oder mit eMail und/oder als Datei (AnlageZitat von Taney
oder Download) übermittelt werden stellen elektronische Rechnung
im Sinne der Rechnungsrichtlinien dar und erfordern eine nach den
(nationalen) Richtlinen zugelassene Art der elektronischen Signatur.
Andernfalls sind diese Rechnungen als unsignierte elektronische
Rechnung zu werten.
Hallo Uwe,Zitat von uwe.h
wenn eine Rechnung zum Beispiel als digital signiertes PDF mit Zeitstempel verschickt wirst kannst Du die Rechnung ganz einfach irgendwo speichern.
Der Schluessel, das Zertifikat etc steckt alles im PDF und kann jederzeit verifiziert werden. Dank des Zeitstempels bleibt die Rechnung auch dann gueltig wenn die original Karte gestohlen wird oder aus anderen Gruenden gesperrt wird.
Die Geschichte des NICHT wiederbeschreibbaren Datenträger ist sowieso ein solch eine nie sterbende Geschichte. Eine CDROM kannst Du jederzeit neu schreiben. Also ist im weiteren Sinne auch die CDOM NICHT nicht wiederbeschreibbar. Meiner Meinung nach kann man nur mit Zeitstempel (RFC3161) sich sicher fuehler.
Stefan
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