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Thema: Rechnung per Email und die qualifizierte Signatur

  1. #106
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    Zitat Zitat von Poloatze
    naja, von Tatbestandsirrtum (dürfte ohne nachzuschlagen § 16 StGB sein) hat der Knilch aber noch nichts gehört. Dieser sollte nämlich regelmäßig vorliegen und insofern kann niemals eine Steuerhinterziehung beim Rechnungsempfänger vorliegen.
    Hallo Sven,

    sei bitte gnädig, ist halt nicht so ein Ass wie Du in Sachen Verwaltungsrecht. Ich fand' den Aufsatz sehr informativ, er gab mir neue Argumente und Anhaltspunkte, ob das dann alles zivil- als auch steuerrechtlich Hand und Fuß hat, habe ich nicht mal eben so geprüft..

    Es grüßt Dich
    Stefan

  2. #107
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    sei bitte gnädig, ist halt nicht so ein Ass wie Du in Sachen Verwaltungsrecht.
    danke für die Blumen, so' ein Ass bin ich dann aber auch nicht. Aber die 28 Stunden Steuerstrafrecht haben mir richtig Spaß gemacht.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #108
    TP-Senior uwe.h ist auf einem guten Weg
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    Hallo,

    Dank Google-Adsense hier unten auf der Seite kam ich zu einem IT-Dienstleister, den ich mal um seine Meinung zu "meiner problematischen Ansicht" bat. Seine Antwort war:

    ich habe mir Ihren Beitrag im Forum angeschaut. Prinzipiell haben Sie
    vollkommen Recht. Viele kleine Unternehmen sind vor allem mit der
    Empfangsseite überfordert. Es gibt vor allem 2 Lösungsansätze:

    1. Auslagerung des Prüfungs- und ggf. auch Archivierungsprozess auf einen
    Dienstleister. Da gibt es verschiedene Lösungen, für kleine Mengen auch als
    reine Web-Lösung.

    2. Nutzung integrierter Angebote der eigenen Buchhaltungssoftware, z.B. wie
    es gerade für Lexware angekündigt wurde
    (http://www.presseportal.de/story.htx...7011&ressort=1)

    Weitere Info erhalten Sie auch auf dem Seminar, über dessen Anzeige Sie
    "gestolpert" sind.

    Wichtig ist uns: Wir haben weder für die Sende- noch für die Empfangsseite
    die Software-Lösungen, sondern agieren ausschließlich als Berater und damit
    produkt- und anbieterneutral.

    Es gibt übrigens noch eine dritte - etwas exotische - Variante:

    Dabei wird die Signatur mit sämtliche Rechnungsdaten, inkl.
    Zertifikatsinformationen in einem zweidimensionalen Code auf die Rechnung
    aufgebracht. Die Rechnung kann dann mitsamt dieser Daten versendet, gefaxt
    und archiviert werden (siehe z.B. http://www.papermatic.de/).

    Die Verifizierung erfolgt über eine frei erhältliche Software. Bestehende
    Prozesse können damit sowohl auf Sender- als auch auf Empfängerseite
    weitestgehend erhalten bleiben.


    Mit freundlichem Gruß

    Oliver Berndt

    ______________________________
    B&L Management Consulting GmbH
    Kunstmühlstr. 22
    83026 Rosenheim

    Fon.: +49-(0)8031-221 2374
    Mobil: +49-(0)173-380 9192
    Sekr.: +49-(0)69-133093-0
    Fax: +49-(0)69-133093-29
    Mail: berndt@bul-consulting.de
    ... es bleibt bei mir also weiterhin bei "Versand per Post" ;-)

    Uwe

  4. #109
    TP-Senior wilber macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Poloatze
    danke für die Blumen, so' ein Ass bin ich dann aber auch nicht. Aber die 28 Stunden Steuerstrafrecht haben mir richtig Spaß gemacht.
    Im Jahr?

  5. #110
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    wenn man sich stumpf an folgendes Schema hält ist das an sich wie eine Mathe-Kurvendiskussion. Also ziemlich easy.
    Angehängte Dateien
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  6. #111
    TP-Junior Aloaha macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Schland
    Wie sieht es eigentlich aus, wenn die Rechnung einen pdf-Schreibschutz hat.
    Oder sie online vom Server des Anbieters runtergeladen werden muss? Ähnlich wie E-Plus.
    Einen PDF Schreibschutz gibt es nicht. Wenn ein PDF "Schreibgeschuetzt" ist dann ist das PDF verschluesselt und das Passwort steht im PDF selbst. Weiterhin sind nur simple Flags gesetzt das PDF Reader bitte schoen den "Schreibschutz" beachten sollen. Allerdings machen das nicht alle Programme und somit der "Schreibschutz" unbrauchbar. Wenn das PDF zumindest signiert ist dann kann man feststellen ob das PDF modifiziert wurde.

    Runterladen ist ein WITZ!

    "... Unsere Internet/Online Rechnung erhalten Sie über eine SSLgesicherte
    Verbindung. Die Rechnung trägt somit auch eine digitale
    Signatur ... die Sie selbstverständlich nicht sehen ..." (Aussage u.a.
    der Firma Google, Originaltext liegt vor).
    Eine SSL-Verbindung stellt eine Verschlüsselung der Datenübertragung
    dar. Eine digitale Signatur für das Dokument bzw. die Daten
    wird nicht erzeugt. Selbst wenn, wäre diese nicht konform mit den
    Vorgaben der Rechnungsrichtlinien und den Signaturgesetzen.
    Die Rechnung ist als unsignierte elektronische Rechnung zu werten.

    Stefan

  7. #112
    TP-Junior Aloaha macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Thomas
    bei "regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen" muss nicht jedes Mal eine neue Rechnung geschrieben werden, steht irgendwo im BGB oder so.
    finde ich persönlich aber kundenunfreundlich
    Die Sammelrechnung selbst muss den (nationalen) Richtlinien
    einer Rechnung entsprechen und kann somit auch eine elektronische
    Rechnung sein.
    Eine fehlende oder fehlerhafte Signatur der Samelrechnung führt
    zur Ungültigkeit dieser und damit zum Versagen des Vorsteuerabzuges
    (auf Seiten des Empfängers) durch die (national zuständigen)
    Finanzbehörden (siehe auch Rechtsfolgen). Dies auch für die
    Vorsteuerabzüge der in der Sammelrechnung aufgeführten Einzelrechnungen.

  8. #113
    TP-Junior Aloaha macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von fridge
    ich meine damit, dass die Finanzverwaltung eine elektronische Rechnung in Form der regulären PDF-Datei nicht anerkennt.

    Vorraussetzung ist eine elektronische Signatur mit Anbieterakkreditierung (siehe auch UStR 184a Abs. 3)
    Falsch! Fuer Rechnungen reichen qualifizierte Signaturen. Also zum Beispiel mit der SparkassenCard erstellte Signaturen.

    Stefan

  9. #114
    TP-Junior Aloaha macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Schland
    Kann man dagegen klagen?
    Oder eine Initiative starten?
    Ich meine, dass schmeißt den kleineren Firmen doch nur Steine unter die Räder...
    Digital signierte Rechnungen sind doch viel kostenguenstiger fuer kleine Firmen. Das Problem ist das es keine Aufklaerung gibt was wirklich gemacht werden muss. Ansonsten ist ja KEINER gezwungen Rechnungen digital signiert zu versenden. Das ist halt eine Option und nicht mehr.

    Stefan

  10. #115
    TP-Junior Aloaha macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von etalon
    Wie will der Gesetzgeber denn rausfinden ob die gedruckte Rechnung bei Lieferanten oder am heimischen PC gedruckt wurde

    Die Post hat schließlich auch keine "Signatur" und man kann Rechnungen leicht fälschen
    Wenn eine Rechnung mit einem Laserdrucker gedruckt wurde dann geht das schon. Jeder Laserdrucker macht "Pixelfehler". In diesen "Fehlern" steht die Seriennummer des Druckers. Mit einer Lupe und der Codetabelle kann das dann selbst jeder mal bei seinem Drucker versuchen. Einfach mal googlen wie das geht :-)

  11. #116
    TP-Junior Aloaha macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Stuck Mojo
    Denn auch diese müssen entweder geprüft sein (TÜV) oder vom Hersteller muss eine Herstellererklärung abgegeben werden, die in den Amtsblättern der BNetzagentur nach Prüfung veröffentlicht wird. Erst wenn man solch ein Programm zum Signieren einsetzt ist die Signatur tatsächlich nach SigG.
    Diese Aussage ist schlicht und einfach falsch und ein vielfach verbreiteter Irrglaube. Man sollte sich jedoch immer bewusst sein das eine qualifizierte Signaturkarte wertvoll ist und diese a) sorgfaeltig verwahrt werden sollte und b) nur Software einer vertrauenswuerdigen Firma anvertraut wird.

    Ansonsten koennte es sein das Deine Geliebte Deine Karte stiehlt und in Deinem Name die Scheider von Deiner Frau einreicht :-)))))

    Stefan

  12. #117
    TP-Junior Aloaha macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von hi77
    Da kann ich dir nicht ganz folgen. Zur Nutzung brauchst du ein Klasse 3 Gerät und kein Programm kommt an eine digitale Unterschrift ohne das du die PIN eingibst. Somit ist ein "spielen" absolut ausgeschlossen.
    Die Klasse des Lesers ist vollkommen schnuppe. Allerdings stellen Klasse 2, 3, ud 4 Leser sicher das die PIN den Leser nie verlaesst und damit weder von einem USB sniffer noch sonstwas gelesen werden kann.

    Ob das in jedem Fall praktikabel ist ist eine andere Frage. Wenn man pro Tag hunderte Rechnungen hat muesste man ja jemanden zum PIN eintippen einstellen. Viele Programme koennen deshalb die PIN an einem Ort hinterlegen. Das sollte man jedoch nur in einer hochsicheren Umgebung machen und geschieht natuerlich immer auf eigene Gefahr!

    Stefan

  13. #118
    TP-Junior Aloaha macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Stuck Mojo
    Fast richtig Nach SigG müssen alle Komponenten, die in dem Signaturvorgang beteiligt sind entweder geprüft/zertifiziert sein oder der Hersteller muss eine Herstellererklärung bei der BNetzagentur eingereicht haben. Auch für die Software gilt dies! Es gibt durchaus Firmen, die sich dieser Prüfung nicht "unterwerfen" und dementsprechend günstige Produkte verkaufen. Aber streng gesehen ist die Signatur mit solchen Programmen nicht nach SigG und einen Schritt weiter gedacht -> nicht gültig.
    Das stimmt wieder nicht! Es koennen nicht alle Komponenten geprueft zertifiziert werden. Dann muesste das das OS selbst auch sein. Die Treiber, die Hardware/Prozessor usw.

    Stefan

  14. #119
    TP-Junior Aloaha macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Taney
    Ich habe bisher meine Rechnungen für Webhosting per Email erhalten. Durch diesen Thread wurde ich irgendwie stutzig und fragte nach, ob ich die Rechnungen per Postweg erhalten könnte.
    Als Antwort

    Taner
    Rechnungen die als oder mit eMail und/oder als Datei (Anlage
    oder Download) übermittelt werden stellen elektronische Rechnung
    im Sinne der Rechnungsrichtlinien dar und erfordern eine nach den
    (nationalen) Richtlinen zugelassene Art der elektronischen Signatur.
    Andernfalls sind diese Rechnungen als unsignierte elektronische
    Rechnung zu werten.

  15. #120
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    Zitat Zitat von uwe.h
    Hallo epic,

    ich glaube GANZ so einfach ist es nicht, auch wenn ich es mir wünschen würde, und irgendwann kommt das große Jammern, weil man alles falsch gemacht hat


    Das bedeutet - soweit ich das verstehe -, dass wir von ALLEN elektr. übermittelten Rechnungen auch
    - die Original eMAIL archivieren müssen
    - Dann auf einem NICHT wiederbeschreibbaren Datenträger speichern müssen
    - Durch die (durch den eMailabruf) erfolgte (erste) Speicherung im eMailprogramm (Festplatte) müssen wir auch die weiter Verarbeitung (das endgültige Speichern auf einem nicht wiederbeschreibaren Datenträger) dokumentieren
    - Wenn sich dieses System durchsetzt, dann müssen wir von JEDEM, der uns irgendwann mal eine signierte Rechnung gemailt hat, das Zertifikat aufbewahren.

    Uwe
    Hallo Uwe,

    wenn eine Rechnung zum Beispiel als digital signiertes PDF mit Zeitstempel verschickt wirst kannst Du die Rechnung ganz einfach irgendwo speichern.
    Der Schluessel, das Zertifikat etc steckt alles im PDF und kann jederzeit verifiziert werden. Dank des Zeitstempels bleibt die Rechnung auch dann gueltig wenn die original Karte gestohlen wird oder aus anderen Gruenden gesperrt wird.

    Die Geschichte des NICHT wiederbeschreibbaren Datenträger ist sowieso ein solch eine nie sterbende Geschichte. Eine CDROM kannst Du jederzeit neu schreiben. Also ist im weiteren Sinne auch die CDOM NICHT nicht wiederbeschreibbar. Meiner Meinung nach kann man nur mit Zeitstempel (RFC3161) sich sicher fuehler.

    Stefan

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