Grundsätzlich: Email-Rechnung muss signiert sein (MIME-Zertifikat nötig, PGP reicht nicht).
Wenn's in den AGB drin steht, dass Rechnungern per Email kommen, dann sollte das meines Wissens genügen.
Was muß hier alles gemacht werden damit die Rechnung gültig ist?
Reicht es hier aus wenn der Kunde beim Vertrag den er abschießt einer Online Rechnung zustimmt?
Oder kann man das auch gleich in die AGB´s mit einbauen?
Um die Sicherheit ein wenig zu erhöhen muß man ja soviel ich weiß die Email mit PGP zu unterschreiben. Reicht das alles Rechtlich soweit aus?
Grundsätzlich: Email-Rechnung muss signiert sein (MIME-Zertifikat nötig, PGP reicht nicht).
Wenn's in den AGB drin steht, dass Rechnungern per Email kommen, dann sollte das meines Wissens genügen.
if (!isset($plan)) {
$antwort1 = forum_suche($frage);
$antwort2 = google_suche($frage);
if ($antwort1 == "" && $antwort2 == "") {
$post = forum($frage);
$plan = $post;
}
}
array_push($community, $plan);
danke für die Antwort, MIME sollte auch kein Problem darstellen. Ist denn ein Aufschlag bei normalem Postweg einer Rechnung zulässig?
Ob MIME oder nicht MIME ist nicht die Frage, die Signatur muß einfach die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und das geht nur mit Signaturkarte + Lesegerät wie sie hier z.B. angeboten werden.Zitat von zerwas
wird das denn auch wirklich benötigt? Dadurch kann ich ja auch sicherstellen, das ich der Absender bin.
Hab hier nämlich auch schon Rechnungen erhalten, die per Email versendet worden sind und nur mit ner PGP SIG und einem PDF als Anhang versendet worden sind. Diese wären ja dann rechtlich ungültig?!?
Wenn du Firmenkunden hast und ausschließlich die Rechnungen per Mail verschicken willst, dann ist es nötig.Zitat von zerwas
Solche Rechnungen berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug.Zitat von zerwas
hmm versteh aber irgendwie immer noch nicht den Unterschied, ich meine, ob ich die Rechnung drucke und versende oder ob der Kunde die ausdruckt sollte doch keine Rolle spielen.
Steht halt so im Gesetz. Da lässt sich nichts ändern.Zitat von zerwas
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Schonmal was von Steuerbetrügern gehört? Schonmal gehört, dass sich einige davon über fingierte Rechnungen und die Vorsteuererstattung Millionen ergaunert haben? Ohne Signaturanforderung wäre das mit elektronischen Dokumenten noch einfacher, als z.B. eine Papierrechnung zu fälschen.Zitat von zerwas
Mit häutigen Mitteln ist es genauso möglich eine Papier Rechnung zu fälschen als ne digitale.
Aber wieso PGP/MIME nicht ausreicht versteh ich nichtsorry
Weil die sich jeder selber machen kann und sich die Mail dann über einen gefakten Account schicken kann.
Daher muss es eine qualifizierte Signatur von einem akkreditierten Anbieter sein.
Kannst dich nun drehen und wenden, wie du magst, es ist halt so.
Du darfst in einer 30er Zone ja auch keine 200 fahren, weil dein Auto es nunmal kann![]()
ne ist ja klar. Ich find es halt nur komisch. Denn wofür rein technisch gesehn müsste das ja auch ausreichen. Rechnung wird per PGP/MIME versendet und hat eine RechnungsNR. Sollte der Kunde den Betrag abändern, kann das Finanzamt doch z.b. das Original von mir anfordern...
Aber egal, muß ich wohl weitere infos über den link einholen.
Muß denn eigentlich bei regelmäßigen monatlichen Zahlungen eine Rechnung verschickt werden? Man könnte doch das doch auch im Vertrag festhalten, das der Betrag jeden Monat fällig wird.
Und damit die sich diese Arbeit sparen, wurde das Gesetz so wie es ist verfasstZitat von zerwas
Und wie rechnest du deine Vorsteuer ab, wenn man dir gegenüber Dienstleistung so abrechnet?Zitat von zerwas
Es gibt da ja noch was wie Sammelrechungen, aber wie es damit steuerlich und rechtlich ausschaut kann ich dir nicht sagen.
ok ihr habt mich überzeugtAber sehn wir uns mal folgendes Beispiel an:
Kunde schließt einen Vertrag ab mit einer Laufzeit von 12 Monaten.
Daraufhin schreibe ich eine Rechnung das vom 1-12 jeden Monat ein bestimmter Betrag mit MwSt. fällig ist. Was dann zu einem Jahresbetrag von 12 x Monatsgebühr führt.
Schönes Beispiel
Und?
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