Hallo Nadine,
stellst du die Mehrkosten durch den teureren Versand denn nicht in Rechnung?
Achimer
Hallo !
Ich betreibe einen Online-Shop und nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch.
Ich stelle bei jedem Umsatz eine Rechnung aus.
Problem ist folgendes: Bsp.
Kundin kauft Waren im Wert von 100 EUR und bestellt diese per Nachnahme
alles ok soweit - ich versende die Ware also und erhalte ca. 2 Wochen später von der Dt. Post eine Gutschrift auf meinem Konto in Höhe von 98 EUR.
Was weise ich denn jetzt aus als Umsatz ? 100 EUR oder 98 EUR ?
Ich hoffe, mir kann jemand von Euch diesbezgl. helfen.
Viele Grüße,
Nadine
Hallo Nadine,
stellst du die Mehrkosten durch den teureren Versand denn nicht in Rechnung?
Achimer
also praktisch läuft es so, dass meine Kunden 5 EUR Aufpreis bei NN-Versand bezahlen müssen. Dort sind allerdings sämtliche Gebühren dann enthalten.
D.h. der Kunde zahlt dann wirklich nur den Rechnungsbetrag und nicht beim Postträger nochmal 2 EUR Aufpreis.
So und jetzt weiß ich halt nicht, was ich nun als Umsatz ausweisen muss....
meines wissens nur die 98, die du tatsächlich bekommst .. daß 100 auf der rechnung stehen, ist unwichtig .. ich vermerke auf meinen rechnungskopien dann einfach, warum 2 euro fehlen, und gut is^^
angaben wie immer ohne gewähr![]()
warum fehlen bei Dir 2 Euro ?!?!
zahlst Du die 2 Euro Postmuggel-Gebühr?!?!
Also ich schreib auf den NN-Beleg bei deinem Bsp. 100 Euro drauf und auf dem NN-Aufkleber schlag ich die 2 Euro Postmuggel-Gebühr drauf!!!
Die 2 Euro zahlt bei mir also der Empfänger zusätzlich und so machen es alle die ich kenne ;-)
auch ne methode.. ich finds aber einfach schöner, wenn der kunde seinen "bekannten" endpreis bezahlt .. die 2 euro sind bei mir in der nn-gebühr einkalkuliert ..
buchungsschwierigkeiten sollte das jedenfalls nicht geben, bei skonto läuft es ja ähnlich ..
Schwierigkeiten beim buchen gibt es sicherlich nicht...aber jeder der per NN bestellt müsste wissen, daß der Postmuggel nochmal 2 Euro estra will ;-)
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