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Thema: NN-Gebühr - wie ausweisen ?

  1. #1
    TP-Newbie visit_nadine macht alles soweit korrekt
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    NN-Gebühr - wie ausweisen ?

    Hallo !
    Ich betreibe einen Online-Shop und nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch.
    Ich stelle bei jedem Umsatz eine Rechnung aus.
    Problem ist folgendes: Bsp.
    Kundin kauft Waren im Wert von 100 EUR und bestellt diese per Nachnahme
    alles ok soweit - ich versende die Ware also und erhalte ca. 2 Wochen später von der Dt. Post eine Gutschrift auf meinem Konto in Höhe von 98 EUR.

    Was weise ich denn jetzt aus als Umsatz ? 100 EUR oder 98 EUR ?
    Ich hoffe, mir kann jemand von Euch diesbezgl. helfen.
    Viele Grüße,
    Nadine

  2. #2
    TP-Supporter achimer macht alles soweit korrekt
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    Hallo Nadine,

    stellst du die Mehrkosten durch den teureren Versand denn nicht in Rechnung?

    Achimer

  3. #3
    TP-Newbie visit_nadine macht alles soweit korrekt
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    also praktisch läuft es so, dass meine Kunden 5 EUR Aufpreis bei NN-Versand bezahlen müssen. Dort sind allerdings sämtliche Gebühren dann enthalten.
    D.h. der Kunde zahlt dann wirklich nur den Rechnungsbetrag und nicht beim Postträger nochmal 2 EUR Aufpreis.
    So und jetzt weiß ich halt nicht, was ich nun als Umsatz ausweisen muss....

  4. #4
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    meines wissens nur die 98, die du tatsächlich bekommst .. daß 100 auf der rechnung stehen, ist unwichtig .. ich vermerke auf meinen rechnungskopien dann einfach, warum 2 euro fehlen, und gut is^^

    angaben wie immer ohne gewähr

  5. #5
    TP-Member forumaner ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    warum fehlen bei Dir 2 Euro ?!?!

    zahlst Du die 2 Euro Postmuggel-Gebühr?!?!

    Also ich schreib auf den NN-Beleg bei deinem Bsp. 100 Euro drauf und auf dem NN-Aufkleber schlag ich die 2 Euro Postmuggel-Gebühr drauf!!!

    Die 2 Euro zahlt bei mir also der Empfänger zusätzlich und so machen es alle die ich kenne ;-)

  6. #6
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    auch ne methode .. ich finds aber einfach schöner, wenn der kunde seinen "bekannten" endpreis bezahlt .. die 2 euro sind bei mir in der nn-gebühr einkalkuliert ..
    buchungsschwierigkeiten sollte das jedenfalls nicht geben, bei skonto läuft es ja ähnlich ..

  7. #7
    TP-Member forumaner ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    Schwierigkeiten beim buchen gibt es sicherlich nicht...aber jeder der per NN bestellt müsste wissen, daß der Postmuggel nochmal 2 Euro estra will ;-)

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