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Thema: Urheberrecht / Nutzungsrecht / Referenzen... ?

  1. #1
    TP-Newbie Sajura macht alles soweit korrekt
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    Urheberrecht / Nutzungsrecht / Referenzen... ?

    Hallo.

    Da ich einfach nirgendswo etwas finde, dass mich zufriedenstellt, frage ich jetzt einmal hier im Forum nach. Vielleicht hat da ja jemand genug Ahnung oder passende Links für mich?

    Ein Freund von mir ist als IchAGler im Bereich Webdesign tätig. Er hat eine Webdesignagentur gefunden, die ihm als Freelancer Aufträge weitergibt. Das sind mittlerweile dann doch schon einige.
    Er bearbeitet den jeweiligen Auftrag, schreibt eine Rechnung uswusf.

    Auf seiner eigenen Homepage gibt er im Bereich Refernenzen natürlich sämtliche von ihm erstellten Aufträge an. Wenn es ein Freelancerauftrag war, schreibt er dies auch dazu.
    Nun macht besagte Auftraggeber Ärger, er dürfte, die Sachen nicht bei sich als Referenzen angeben, weil es nicht seine wären, schließliche wäre der jeweilige Kunde ja auf die AgenturXY zugekommen und nicht auf ihn.
    Droht und nervt usw, also hat er diese Referenzen erstmal rausgenommen.

    Wie siehts denn nun aus?
    Ich bin ja der Meinung, dass er die Sachen sehr wohl unter Referenzen angeben darf, sind ja seine erstellten Webseiten und Auftraggeber war eben AgenturXY. Da ist doch nichts falsches dran?

    Da mein Freund (noch) ziemlich auf die Aufträge dieser Agentur und das damit verbundene Geld angeiwesen ist, will er natürlich keinen Riesenärger machen, es interssiert ihn einfach nur mal, ob er im Recht oder Unrecht ist.

    Und wenn er das Freelancerverhätnis mit dieser Agentur dann doch beendet, was passiert denn dann mit den von ihm erstellten Seiten?
    Sind das dann seine? Darf er die weiter unter den Referenzen angeben?
    Wer hat dann das Urheberrecht und / oder das Nutzungsrecht?

    Ich sehe ein Problem darin, dass in den Verträgen zwischen ihm und der AgenturXY eben diese Sache mit dem Ur/Nutzungsrecht nicht detailliert geregelt ist (wollte der Typ von XY nicht...)......!

    Vielen Dank schonmal, für alles was "den Knoten etwas lockert"

  2. #2
    TP-Veteran walter hilft, wo's geht walter hilft, wo's geht walter hilft, wo's geht Avatar von walter
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    Ich bin kein Jurist, das mal vorab!

    Was macht der Freund von Dir genau?
    - Grafische Leistungen?
    - Umsetzung eines Designs?
    - Beides?

    Also generell gehört sowas vorab geklärt, dann gibts hinterher keinen Ärger, aber wurde halt verpasst, kann man nichts mehr machen.

    Eine immer gute Lösung ist, das Projekt als Referenz aufzunehmen und genau zu beschreiben was gemacht wurde und für wen gearbeitet wurde. Ein Link auf die Agentur ist da das mindeste.

    Wie das jeztz genau rechtlich aussieht kann ich nicht sagen. Wurde im Vertrag irgendwas erwähnt diesbezüglich? Vermutlich nicht. Hm?

  3. #3
    TP-Newbie Sajura macht alles soweit korrekt
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    Tja, dass das vorher geklärt gehört, hab ich ihm auch gesagt, aber er meinte halt "sowas wollte der Typ nicht aufnehmen" und er wollte sich den Auftraggeber nicht vergraulen.
    Wie also schon erwähnt, im Vertrag steht wohl nix genaues dazu drinne................

    Er bekommt immer Komplettaufträge, also Layout,Grafik,Programmierung, alles was dazugehört.

    Eine immer gute Lösung ist, das Projekt als Referenz aufzunehmen und genau zu beschreiben was gemacht wurde und für wen gearbeitet wurde. Ein Link auf die Agentur ist da das mindeste.
    Genau so macht er das ja auch immer
    Vorschaubild der Website
    www_name_de
    Gemacht wurde blablabla
    Gearbeitet wurde mit blablabla
    Auftraggeber:]www_agenturXY_de

  4. #4
    spl
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    Ein freies Zitat aus dem Buch "Recht für Webdesinger und Grafiker":

    "Nicht der Freelancer hält das Urheberrecht sondern die Agentur für den er die Arbeit erstellt hat." Gerade bei einem Angestellten oder regelmäßigen Auftragsverhältnis ist das wohl so.

    Aber ohne Gewähr.
    Gruß Sebastian

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  5. #5
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    Hi,
    ich arbeite auch viel als freie Grafikerin für Werbeagenturen. Die meisten Agenturen haben mit ihren Freien einen "Rahmenvertrag", in dem solche Dinge geregelt sind. Bei mir ist es auch so, dass ich die meisten von mir erstellten Arbeiten NICHT als Referenzen angeben darf. Hin und wieder darf ich die Arbeiten auch in meinen Referenzen anführen – dann eben mit dem Hinweis auf den Auftraggeber/die Agentur.

    Es hängt halt auch davon ab wie die Agentur ihren Kunden gegenüber mit den Freien umgeht. Die meisten Auftraggeber wären doch etwas verwundert, wenn sie der Agentur XY einen Auftrag geben und dann erfahren, dass die Agentur den Auftrag an einen "Subunternehmer" weitergegeben hat.

    Die Zusammenarbeit mit einer Agentur ist da schon sehr speziell. Für mich ist es logisch, dass ich weder an die Kunden der Agentur gehe, noch die Arbeiten ohne Absprache in meine Referenzliste aufnehme.

    Viele Grüße
    Nicole
    Geändert von Nice (30.08.2005 um 09:26 Uhr)
    Rot-Stich


    Auf ausgetretenen Pfaden kommt man nur dort an, wo andere schon gewesen sind...

  6. #6
    TP-Newbie Bitcat macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von spl
    Ein freies Zitat aus dem Buch "Recht für Webdesinger und Grafiker":

    "Nicht der Freelancer hält das Urheberrecht sondern die Agentur für den er die Arbeit erstellt hat." Gerade bei einem Angestellten oder regelmäßigen Auftragsverhältnis ist das wohl so.

    Aber ohne Gewähr.
    Ohne dass ich Experte auf diesem Gebiet wäre - aber eine Sache kann ich 100%ig klarstellen:
    Das Urheberrecht ist NICHT übertragbar. Das heißt, derjenige der ein Werk erschaffen hat, ist immer der Urheber. In diesem Fall also der Freelancer. Es kann jedoch sein, dass die Agentur das Verwertungsrecht hat.

    Auf diesem Gebiet muss man immer darauf achten, die Begriffe nicht zu verwechseln. Auch wenn es auf den ersten Blick wie Erbsenzählerei aussieht, macht es zum Teil einen großen Unterschied.

    Allerdings löst das wahrscheinlich auch nicht die Referenz-Problematik. Wie Nicole schon sagt, relevant ist, was vertraglich geregelt wurde.

    Jessica

  7. #7
    spl
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    Falsch! Das Urheberrecht kann bei der Agentur liegen, wenn es sich um eine Angestellten oder ein dem Angestellten ähnlichen Verhältnis handelt.
    Gruß Sebastian

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  8. #8
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    Nein, BitCat hat schon recht. Das Urheberrecht liegt bei dem Urheber. Der Arbeitgeber hat aber ein exklusives Nutzungsrecht das auch die weitere Nutzung durch den Urheber untersagen kann..
    Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
    -Dieter Nuhr

  9. #9
    spl
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    Ich habe nächste Woche wieder mein schlaues Buch zur Hand und melde mich dann nochmal mit Zitaten und §en. Denke zwar ich habe recht, aber werde das überprüfen.
    Gruß Sebastian

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