Moin
außergewöhnliche Abschreibung nennt sich das
Die normale AfA wird bis zum Zeitpunkt der Beschädigung gebucht und dann der der Restwert als außergewöhnliche AfA.
Ein Eigenbeleg mit kurzer Erläuterung sollte vollkommen ausreichend sein.
Gruß
Sven
Hallo
Mal eine komische Frage:
Ich habe einen Onlineshop und verkaufe Computerartikel.
Wie verhällt es sich wenn ein geliefertes Teil "schrotte", also es so defekt ist das es nicht mehr verwand werden kann und in die Mülltonne muß?
Als was wird sowas gebucht?
Benötige ich für das Finanzamt (wegen Abschreibung, Verlust..) einen Beleg? Wenn ja wer soll den machen? Die Mülltonne?![]()
Oder reicht die Buchung als solches aus?
Danke
Gruß Haxley
Moin
außergewöhnliche Abschreibung nennt sich das
Die normale AfA wird bis zum Zeitpunkt der Beschädigung gebucht und dann der der Restwert als außergewöhnliche AfA.
Ein Eigenbeleg mit kurzer Erläuterung sollte vollkommen ausreichend sein.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Herzlichen Dank
Hilft mir weiter.
DANKE
Gruß Haxley
wenn Du den Aufwand für die gekaufte Ware mit der anschließenden Verschrottung steuerlich geltend machen willst, musst DU im Zweifelfall nachweisen können, dass Du die Ware eingekauft hast (ist ja leicht wegen der Rechnung), die Ware defekt ist und Du sie daher verschrottet hast. Wie Du das machst, ist dem FA so ziemlich schnurz piepe, ist halt Dein Problem....Zitat von Haxley
Aber meine Erfahrungswerte sagen, dass es bei "geringen" Waren-/beständen keine Probleme mit dem FA gibt, wenn Du jedoch "Massen" verschrottest, wirst Du wohl eine gute Erklärung dafür parat haben müssen.
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