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Thema: Onlinerechnungen/e-Signatur/ google Adwords etc.

  1. #1
    TP-Member frankyhh macht alles soweit korrekt
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    Onlinerechnungen/e-Signatur/ google Adwords etc.

    Hallo zusammen,

    lt. diversen Hinweisen müssen Onlinerechnungen ja eine elektr. Signatur haben, damit sie letztendlich vom FA anerkannt werden.
    Aber was tun wenn ein Lieferant z.b. evanzo, alice, google adwords etc. keine anerkannten onlinerechnungen versenden ????
    Der Hammer ist ja wohl Google adwards- das ist a) nochnichteinmal ansatzweise eine onlinerechnung- sondern nur ein report
    und b) Google berechnet die irische Mwst- so lange man keine Ustid angibt.
    Wie soll ich eine angeben, wenn zwischen Beantragung und Vergabe der Uistd-nr. bis zu 1 Jahr vergeht???
    Bleibe nun wohl auf der Vsteuer (und dann auch noch irische mit 21%) sitzen !?
    Und bei einer Betriebsprüfung werden die anderen Onlinerechnungen ggfls. nicht anerkannt ?!
    Wie geht Ihr mit dieser Thematik um ????????

    Gruß
    franky

  2. #2
    TP-Veteran wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE wildmieze ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von wildmieze
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    hmm .. ich bin mit der druckbaren onlinerechnung von google adwords zufrieden, da ist alles drauf, was eine rechnung braucht.. die druck ich aus und hefte sie ab .. ob die einer prüfung standhalten .. tja .. da bin ich auch überfragt ..
    wegen der vorsteuer .. hmm .. ja, meines wissens bekommst du die nicht wieder .. ruf doch mal beim FA (saarlouis?) an (bei mir hat eine mail auch gereicht), vielleicht kannst du das mit der ust-id etwas beschleunigen..

  3. #3
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    Zitat Zitat von wildmieze
    hmm .. ich bin mit der druckbaren onlinerechnung von google adwords zufrieden, da ist alles drauf, was eine rechnung braucht.. die druck ich aus und hefte sie ab .. ob die einer prüfung standhalten .. tja .. da bin ich auch überfragt
    passt schon, ist ja ausgedruckt.
    in diesem Thread schreibt wuselman zu Recht, dass die Signatur nur bei
    allein elektronisch archivierten
    Rechnungen wichtig ist.
    Zitat Zitat von wildmieze
    vielleicht kannst du das mit der ust-id etwas beschleunigen..
    meine war binnen weniger Tage da (per email beantragt), es scheint da aber gravierende Schwankungen zu geben. Wie wildmieze schon sagt: nachfragen, Druck machen

  4. #4
    TP-Senior zerwas macht alles soweit korrekt
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    ähm verwirrt mich nicht, aber das Ausdrucken von einer per Email geschickten Rechnung ohne e-sig macht sie doch noch lange nicht zu einer gültigen Rechnung für das Finanzamt? Dachte ich jetzt jedenfalls

  5. #5
    TP-Senior hi77 ist auf einem guten Weg
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    Zitat Zitat von zerwas
    ähm verwirrt mich nicht, aber das Ausdrucken von einer per Email geschickten Rechnung ohne e-sig macht sie doch noch lange nicht zu einer gültigen Rechnung für das Finanzamt? Dachte ich jetzt jedenfalls
    Ignorier die vorherigen Postings einfach. Die Gesetzeslage ist eindeutig: elektonisch übermittelte Rechnungen bedürfen einer qualifizierten elektronischen Signatur. Grundlage ist diese EU-Bestimmung die von Deutschland in nationales Recht umgesetzt wurde. Durch Ausdrucken ändert sich daran überhaupt nichts. Wie in einem anderen Thread schon erklärt geht es ja darum, den Betrug durch Fakerechnungen fast unmöglich zu machen und wenn man das einfach durch Ausdrucken aushebeln könnte, wo wäre dann noch die Hürde für Betrüger?

    Der Vollständigkeit halber: auch durch Faxserver/-modems verschickte bzw. empfangene Rechnungen fallen in die Kategorie der elektronisch übermittelten Rechnungen und bedürfen laut Gesetz einer qualifizierten Signatur.

    Gerade gestern habe ich meine erste Rechnung von Strato per email + Sig bekommen.

  6. #6
    TP-Member frankyhh macht alles soweit korrekt
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    Hallo zusammen,
    ich wollte hier keinen 2. Thread eröffnen ;-)
    Denn das Thema ist ja bereits schon mal angeschnitten worden..
    Ich denke das mit der e-Signature ist nun mal Gesetz- aber zurück zur meiner Eingangsfrage:
    Was tun ?????
    Irgendwie ist mann ein wenig "hilflos".
    Mann will(muss) eine Leistung erwerben - und bekommt keine gesetzeskonforme Rechnung !
    Eigentlich eine "Frechheit" - oder?? (und das von großen Firmen, die abertausende Rechnungen versenden).

  7. #7
    TP-Senior zerwas macht alles soweit korrekt
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    Kannst ja mal bei der Firma nachfragen, evtl. schicken Sie dir dann die Rechnungen per Post?

  8. #8
    TP-Supporter TheBrainer ist auf einem guten Weg Avatar von TheBrainer
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    Zitat Zitat von hi77
    ... Grundlage ist diese EU-Bestimmung die von Deutschland in nationales Recht umgesetzt wurde. Durch Ausdrucken ändert sich daran überhaupt nichts. Wie in einem anderen Thread schon erklärt geht es ja darum, den Betrug durch Fakerechnungen fast unmöglich zu machen und wenn man das einfach durch Ausdrucken aushebeln könnte, wo wäre dann noch die Hürde für Betrüger?
    ....
    Gegenfrage: Wo ist der Unterschied?

    a) ich drucke die Rechnung und schicke sie dir
    b) ich maile dir die Rechnung und du druckst sie

    Die Rechnung ist und bleibt die selbe!

    Also welchen Unterschied macht es, oder hebst du zu jeder Rechnung auch den Umschlag auf, um zu beweisen, das es eine echte Rechnung gewesen ist?

    Weiterhin kann ich Dir auch per Post massenweise gefakte Rechnungen schicken, wenn du das möchtest..

    Es geht meines Wissen wirklich nur um die Archivierung, wenn du alles, wirklich alles 100%, digital machst, dann brauchst du eine Sig.

    Dann musst du ja auch deine snailmail mit einem zertifizierten System einscannen und in einer entsprechenden Software aufbewahren. Das würde jetzt aber vom Thema abkommen und hier auch den Rahmen sprengen.

  9. #9
    TP-Senior hi77 ist auf einem guten Weg
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    Zitat Zitat von TheBrainer
    Es geht meines Wissen wirklich nur um die Archivierung, wenn du alles, wirklich alles 100%, digital machst, dann brauchst du eine Sig.
    Ich finde deinen Beitrag einfach nur witzig. In den von mir verlinkten Infos wird alles haarklein erklärt. Wenn es dir zuviel Mühe ist diese Infos zur Kenntnis zu nehmen, dann kann ich dir auch nicht helfen.
    Zitat Zitat von TheBrainer
    Dann musst du ja auch deine snailmail mit einem zertifizierten System einscannen und in einer entsprechenden Software aufbewahren. Das würde jetzt aber vom Thema abkommen und hier auch den Rahmen sprengen.
    Klar, so ein Link kann nicht jedem zugemutet werden.

  10. #10
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    Leute noch einmal:

    Sofern eine Rechnung über das Internet verschickt wird ist eine Signatur erforderlich, ansonsten ist die Rechnung nicht gültig und der Vorsteuerabzug nicht möglich. Dies schreibt das Gesetz so vor im Hinblik auf das von hi77 angesprochene Problem. Alles andere wäre falsch und die Betriebsprüfung des Finanzamts würde sich über satte Mehrergebnisse freuen.

    Im übrigen hat mein Kollege einen Fall, bei dem der Unternehmer die Rechnungen immer ausgedruckt hat im Rahmen einer USt-Sonderprüfung. Die Regelung war allgemein bekannt und somit wird ihm der Vorsteuerabzug für 70 % seiner Betriebsausgaben in dem Zeitraum verwehrt. Irgenwo ganz schön bitter aber wie heißt es noch so schön: Dummheit schützt vor Schaden nicht.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  11. #11
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    Zitat Zitat von Saxoflyer
    Sofern eine Rechnung über das Internet verschickt wird ist eine Signatur erforderlich, ansonsten ist die Rechnung nicht gültig und der Vorsteuerabzug nicht möglich.
    ich bin baff
    und wie wird das in der Praxis überprüft, anlässlich einer Betriebsprüfung z.B.???
    ich bekomme seit Jahren - z.B. von Providern - stapelweise Rechnungen per email. Im Gegensatz zu anderen Daten waren es mir diese mails aber einfach noch nie Wert, auch gesichert zu werden, ich hab ja schließlich den Ausdruck hinterm Kontoauszug hängen ... und diese Ordner "mit Papier zum Anfassen" werden schön ordnungsgemäß mind. 10 Jahre lang im Lager gestapelt, etliche Regalmeter mittlerweile
    Meine emails hingegen werden wirklich nicht 10 Jahre lang archiviert ...

    Und mein Steuerberater (er mag ja auch mal falsch liegen) sagt mir immer, ich solle lieber alles ausdrucken, dann wäre ich auf der sicheren Seite hinsichtlich Steuerprüfung.
    Wenn ich nur elektronisch archiviere, müsse ich garantieren, diese Daten nach 10 Jahren auch immer noch zu haben und jederzeit für den Steuerprüfer "lesbar" zu machen. Egal ob es dann noch kompatible Software/Hardware für uralte Daten gibt oder nicht ... alles mein Problem dann ... deswegen einfach ausdrucken und abheften.

  12. #12
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    An dieser Stelle kann ich nur auf die von hi77 genannten BMF-Schreiben vom 29.01.2004 und 16.07.2001 verweisen. Anscheinend hat er sich schon ausgiebig mit dem Thema befasst, weil dies die wichtigsten Schreiben in Bezug auf die digitale Betriebsprüfung und die neue Rechnungsrichtlinie sind.

    Im übrigen gibt es einen § 87a AO, der sich mit dem steuerlichen Verfahrensrecht der elektronischen Kommunikatin auseinandersetzt (vgl. BMF-Schreiben vom 15.07.1998 zuletzt geändert durch BMF-Schreiben vom 15.10.2003). Dabei ist der Anwendungserlass zu § 87a AO sehr hilfreich.

    und wie wird das in der Praxis überprüft, anlässlich einer Betriebsprüfung z.B.???
    Betriebsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung (angemeldet) oder Umsatzsteuer-Nachschau (unangemeldet).

    ich bekomme seit Jahren - z.B. von Providern - stapelweise Rechnungen per email.
    Die Regelung ist ja auch noch nicht so alt.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  13. #13
    TP-Senior hi77 ist auf einem guten Weg
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    Zitat Zitat von Thomas
    ich bin baff
    und wie wird das in der Praxis überprüft, anlässlich einer Betriebsprüfung z.B.???
    ich bekomme seit Jahren - z.B. von Providern - stapelweise Rechnungen per email. Im Gegensatz zu anderen Daten waren es mir diese mails aber einfach noch nie Wert, auch gesichert zu werden, ich hab ja schließlich den Ausdruck hinterm Kontoauszug hängen ... und diese Ordner "mit Papier zum Anfassen" werden schön ordnungsgemäß mind. 10 Jahre lang im Lager gestapelt, etliche Regalmeter mittlerweile
    Meine emails hingegen werden wirklich nicht 10 Jahre lang archiviert ...

    Und mein Steuerberater (er mag ja auch mal falsch liegen) sagt mir immer, ich solle lieber alles ausdrucken, dann wäre ich auf der sicheren Seite hinsichtlich Steuerprüfung.
    Wenn ich nur elektronisch archiviere, müsse ich garantieren, diese Daten nach 10 Jahren auch immer noch zu haben und jederzeit für den Steuerprüfer "lesbar" zu machen. Egal ob es dann noch kompatible Software/Hardware für uralte Daten gibt oder nicht ... alles mein Problem dann ... deswegen einfach ausdrucken und abheften.
    Deine Email-Rechnungen sind weder digital noch auf Papier etwas Wert, sofern sie nicht eine qualifizierte Signatur vorweisen.

  14. #14
    TP-Senior overflood macht alles soweit korrekt Avatar von overflood
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    OMG, ich verstehe das Thema immer noch nicht, tut mir leid Leute.

    Ich verschicke auch Rechnungen per E-Mail. Als alternative bleibt mir übrig, sie per E-Mail an FAX.de zu senden, welche Sie dann drucken und automatisch ausliefern. Für mich besteht da kein Unterschied. Für den Kunden ebenfalls nicht, denn dieser empfängt sie und druckt sie ebenfalls aus.

    Jetzt meine Frage: Woher will das FA wissen, ob man die Rechnung per Post oder per E-Mail bekommen hat, wenn man sie ausdruckt? Das Ergebnis ist doch EXACT DAS SELBE, oder habt ihr schon mal ne unterschriebene Rechnung bekommen? Ich nur all zu selten...
    Webdesign Kassel | Artikel schreiben | Dach neu decken?
    Nichts ist wertvoller auf der Welt, als eine Idee, deren Zeit gekommen ist. Victor Hugo

  15. #15
    Guest boundles kann nur besser werden
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    Saxoflyer bezieht sich auf den Vorsteuerabzug. Bei Adwords gibt es aber keinen gewöhnlichen Vorsteuerabzug da Google den Sitz im Ausland hat. Fraglich ist ob die Rechnung den Vorraussetzungen für Rechnungen als Betriebsausgabe entspricht und da habe ich von zwei Kollegen und einem Steuerberater gehört, dass selbst gedruckte Rechnungen + Zahlungsnachweis bei der Einkommenssteuer nicht beanstandet werden. Man kann zwar keine Vorsteuer bei solchen Rechnungen abziehen, aber die 0 Rechnung könnte man trotzdem machen, weil die Vorraussetzungen hier auf die einer normalen Rechnung für die EÜR herabgesetzt wären (mangels Betrugsgefahr). Die Anbieter selbst vergeben ihre Rechnungen oft ebenfalls mit diesem Hinweis. Beispielsweise heisst es auf frag-einen-anwalt.de die Rechnung sei selbst ausgedruckt mit Zahlungsnachweis für die Einkommenssteuererklärung ausreichend. Meines Erachtens bedarf nur die Vorsteuer einer Signatur. Als Betriebsausgabe geht es mit Zahlungsnachweis trotzdem durch.

    Fazit:
    Normale Vorsteuer: Nein (gibts bei Adwords aber eh nicht)
    Betriebsausgabe: Ja
    0 Rechnung: Ja

    @Saxo: Kommt das so hin ?

    >Woher will das FA wissen, ob man die Rechnung per Post oder per E-Mail
    >bekommen hat, wenn man sie ausdruckt?

    Zum Beispiel wenn man immer das gleiche Papier nimmt, bei US Rechnungen kein US Format verwendet und das Papier nicht gefaltet ist... Dann merken die dass du die selber gedruckt hast. Also lieber keine Vorsteuer ansetzen, dann gibt es auch keinen Stress.

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