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Thema: EU Fahrzeug als Firmenwagen

  1. #1
    TP-Newbie tsol2001 macht alles soweit korrekt
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    Question EU Fahrzeug als Firmenwagen

    Hallo

    Ich habe eine neues Fahrzeug aus den Niederlanden importiert. Auf der Rechnung war keine MwSt ausgewiesen.
    Das Fahrzeug soll als Firmenwagen bei mir im Betrieb laufen.
    Wie verbuche ich nun das Auto richtig, damit ich die MwSt in Deutschland nicht abführen muß?
    In der Buchhaltung und bei der Umsatzsteuererklärung.

    Danke für den Tip

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Moin

    Das Fahrzeug soll als Firmenwagen bei mir im Betrieb laufen.
    Also trifft § 1b UStG nicht zu und somit ist der Vordruck USt 1B für die Fahrzeugeinzelbesteuerung nicht auszufüllen. Gut das diese Aussage hier gemacht wurde.

    ..., damit ich die MwSt in Deutschland nicht abführen muß?
    Ist nicht. Da du Unternehmer bist handelt es sich um einen ganz normalen innergemeinschaftlichen Erwerb, der zu versteuern ist. Bei neuen Fahrzeugen aus anderen EU-Staaten gilt immer das sogenannte Bestimmungslandprinzip und nicht das Ursprungslandprinzip wie man es bei den im Inland abgeschlossenen Geschäften kennt. Das Bestimmungslandprinzip besagt, dass die Leistung im Land des Leistungsempfängers zu besteuern ist.

    Selbst bei Privatleuten ist es beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge so, dass sie die Umsatzsteuer in einem besonderen Besteuerungsverfahren anmelden und auch abführen müssen (vgl. § 1b, § 13 Abs. 1 Nr. 7, § 18 Abs. 5a, § 18 Abs. 10; unter Umständen kann sich sogar eine Privatperson im Zusammenhang mit der innergemeinschaftlichen Lieferung neuer Fahrzeuge die Vorsteuer abziehen). Dies ist mal wieder eine der Besonderheiten im Umsatzsteuerrecht.

    Also musst du die Umsatzsteuer im Rahmen der USt-Voranmeldung an das Finanzamt abführen. Falls noch Fragen auftauchen sollten erst die Suchfunktion benutzen im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Erwerben und danach erst hier fragen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Junior Aleksp macht alles soweit korrekt
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    Du verbuchst ganz normal auf Konto 320 (SKR 03), ohne MwSt.
    Geändert von Aleksp (02.09.2005 um 13:56 Uhr)

  4. #4
    TP-Newbie tsol2001 macht alles soweit korrekt
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    Danke für die schnelle Antwort
    Die restlichen fragen haben sich in diesem Thread geklärt:
    http://www.traum-projekt.com/forum/s...ghlight=erwerb

  5. #5
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Wie würde denn überhaupt ein igE in der Praxis gebucht werden?

    Ich kenn leider nur die Theorie aber wie würde es denn in der Praxis aussehen. Es muss ja letztlich in der USt-Voranmeldung Umsatzsteuer ausgewiesen werden als auch Vorsteuer sowohl in gleicher Höhe, so dass sich beide Seiten aufheben.

    Wie würde die Buchung denn komplett laufen?

    Kauf eines Gegenstandes in Frankreich. Ich bekomme nun eine ordnungsgemäße Rechnung, in der 100 EUR ohne USt ausgewiesen sind mit dem Hinweis einer steuerfreien Lieferung nach § 4 Nr. 1b UStG. Und nun? Ich muss einen igE versteuern das ist klar.
    Aber wie wird gebucht (SKR03)? Zumal es ja auch Steuercodes bei den einzelnen Programmen gibt, die den Buchungsvorgang erleichtern sollen.

    Für Antworten wäre ich dankbar.
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