Moin
Eine Studentenkollegin hatte auch einen Mietvertrag über 3 Jahre abgeschlossen und wollte dann umziehen. Dies ging jedoch nicht, da befristete Mietverträge wohl nahezu unkündbar seien.
Gruß
Sven
Hallo,
ich hoffe mal ihr könnt mir bei dieser Frage helfen!!
Ich wohne seit einem Jahr in einer Mietwohnung. Dieser Mietvertrag ist so geschrieben, daß er min 2 Jahre laufen muß. Nun ist aber das Problem das uns die Wohnung zu klein ist. Ein Freund hatte aber mal zu mir gesagt, daß es eigentlich gesetzlich gar nicht zulässig ist einen Mietvertrag festzusetzen. Komme ich nun "vorzeitig" aus dem Mietvertrag raus oder nicht??
Vielen Dank im Voraus.
MfG Uli Gölkel
Für gebrauchte Autoteile aller Art: www.mehr-autoteile.de
Moin
Eine Studentenkollegin hatte auch einen Mietvertrag über 3 Jahre abgeschlossen und wollte dann umziehen. Dies ging jedoch nicht, da befristete Mietverträge wohl nahezu unkündbar seien.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Danke erstmal für eure schnellen Antworten.
Ich gehe mal davon aus das diese Mietrechtreform am 1. September 2001 stattgefunden hat. Das würde ja heißen das ich (da der Mietvertrag erst ein Jahr läuft) NACH der Mietrechtreform eingezogen bin. In unserem Mietvertrag steht nun zwar kein konkreter Befristungsgrund aber eben das er auf 2 Jahr festgesetzt ist.
Ist er bamit dann wegen einem "Formfehler" unbefristet??
MfG Uli Gölkel
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