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Alt 03.09.2005, 11:59   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Thüringen
sebbel macht alles soweit korrekt

Nachrichten blockieren - erlaubt !?


Hi,

ich soll für einen Kunden eine Shopseite erstellen!
Dort sollen Kunden Produkte einstellen können und
andere diese kaufen.

Da mein Auftraggeber kein Kaufen-Button haben
wollte musste man dies über ein Anfrage-System
lösen, bei dem der Verkäufer des Artikels die Daten
des Käufers, sowie eine persönliche Nachricht
zugeschickt bekommt.
(Soweit würde ich sagen ist noch alles im
rechtlichen Rahmen)

Nun verlangt mein Auftraggeber aber Einblick in
die persönlichen Nachrichten zu erhalten und diese
ggf. zu blockieren um auf eines seiner Angebote
hinzuweisen und somit noch extra Provision
abzugreifen.

Ich finde dies rechtlich sehr kritisch, da in den
Grundgesetzen ja das Briefgeheimnis verankert
ist.
Ich würde es nicht wollen, dass jeder Admin der
Seite am Ende meine Nachricht lesen kann und
blockieren kann -> Man weiß so ja nie, wer die
Nachricht am Ende in die Finger bekommt.

Vielleicht könnt Ihr mir einen Tipp geben, wie
ich dem Auftraggeber klar machen kann, dass
dies nicht so sein sollte!

Oder sehe ich das Ganze einfach nur zu kritisch !?


Grüße


Sebastian
sebbel ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 04.09.2005, 08:32   #2
Guest
 
Registriert seit: May 2005
boundles kann nur besser werden
Zitat:
Zitat von sebbel
Hi,

ich soll für einen Kunden eine Shopseite erstellen!
Dort sollen Kunden Produkte einstellen können und
andere diese kaufen.

Da mein Auftraggeber kein Kaufen-Button haben
wollte musste man dies über ein Anfrage-System
lösen, bei dem der Verkäufer des Artikels die Daten
des Käufers, sowie eine persönliche Nachricht
zugeschickt bekommt.
(Soweit würde ich sagen ist noch alles im
rechtlichen Rahmen)

Nun verlangt mein Auftraggeber aber Einblick in
die persönlichen Nachrichten zu erhalten und diese
ggf. zu blockieren um auf eines seiner Angebote
hinzuweisen und somit noch extra Provision
abzugreifen.

Ich finde dies rechtlich sehr kritisch, da in den
Grundgesetzen ja das Briefgeheimnis verankert
ist.
Ich würde es nicht wollen, dass jeder Admin der
Seite am Ende meine Nachricht lesen kann und
blockieren kann -> Man weiß so ja nie, wer die
Nachricht am Ende in die Finger bekommt.

Vielleicht könnt Ihr mir einen Tipp geben, wie
ich dem Auftraggeber klar machen kann, dass
dies nicht so sein sollte!

Oder sehe ich das Ganze einfach nur zu kritisch !?


Grüße


Sebastian
Darin sehe ich kein Problem. Der Betreiber muss ja die Möglichkeit haben können die Funktionstüchtigkeit des Nachrichtenversandes jederzeit zu überprüfen. Falls er es missbrauchst kannst du da ja nix dazu. Das ist wie wenn ein Laden ein Küchenmesser verkauft. Der kann ja auch nicht sagen ich verkaufe keine Küchenmesser weil die Gefahr missbräuchlicher Verwendung besteht. Wenn du so denkst kannst du nicht mal mit gutem Gewissen atmen. Also: Take it easy...
boundles ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2005, 09:38   #3
spl
TP-Insider
 
Benutzerbild von spl
 
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
spl macht alles soweit korrekt
Ich glaube auch nicht, dass hier das Briefgeheimnis in einer Weise in Betracht kommt. Auch sollte jedem klar sein, dass man eine E-Mail oder vergleichbare Nachricht mitlesen kann, aber ...

hier muss er (denke ich) exakt auf seine Vergehensweise in den AGB hinweisen. Immerhin bietet er (wenn auch kostenlos) eine Dienstleistung an (einstellen von angeboten) im zweiten Schritt unterbindet er das aber wieder. (blockieren der Mail).
Wenn jemand einen kostenlosen Service in Netz stellt und sich Nutzer anmelden müssen und diesen zu nutzen kommt ein Vertrag zu stande. Wenn jetzt der Betreiber den Dienst einstellt (einfach so), dann kann es vorkommen, dass der Benutzer ein Recht auf Weiterführung hat. Daher sollte man in den AGB für solche Fälle immer den Satz "die Dienstleistung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen eingestellt werden" aufnahmen.
Mal ein Beispiel: Ich bin Anbieter von einem Lottogewerbe. Ich gebe eine Postkarte zur Post (die hat mir ja versprochen diesen zum Kunden zu bringen). Jetzt schaut die Post auf meine Postkarte (nicht öffenen, nix Birefgeheimnis) und sieht "oh Lotto -> haben wir auch". Jetzt zerreißt die Post meine Karte (oder im besten Fall sie gibt sie mir zurück) und sendet an meine Kunden eine eigene. Was würde Dir als erstes in den Sinn kommen?
Nach dem die Beschimpfungen abgeklungen ist bestimmt unlauterer Wettbewerb - Dienstleistungsvertrag etc.

Ich würde da die Finger vonlassen oder zumindest ganz DICK darauf hinwiesen.
__________________
Gruß Sebastian

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Alt 05.09.2005, 19:31   #4
Guest
 
Registriert seit: May 2005
boundles kann nur besser werden
Na, eine Rechtsverletzung ist es auf jeden Fall wenn er fremde Emails oder Nachrichten liest... Nur geht das den Programmierer der Software nix an, da diese Funktion ja auch legal genutzt werden kann und davon darf der Programmierer ja ausgehen.
boundles ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2005, 22:40   #5
spl
TP-Insider
 
Benutzerbild von spl
 
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
spl macht alles soweit korrekt
Ich denke hier geht es mehr um eine Beratung"pflicht".
Wer soll es denn wissen wir doch eher als unsere Kunden.
Einen Strick kann man aber dem Programmierer nicht daraus drehen.
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Gruß Sebastian

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Alt 05.09.2005, 22:51   #6
Guest
 
Registriert seit: May 2005
boundles kann nur besser werden
Er ist Programmierer und nicht Rechtsanwalt und hat daher auch keine rechtliche Beratungspflicht...
boundles ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.09.2005, 09:15   #7
spl
TP-Insider
 
Benutzerbild von spl
 
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
spl macht alles soweit korrekt
Klar, daher auch die '"'. Als Experte sollte man den Kunden sogut es geht beraten. Mehr wollte ich nicht sagen. Ich habe nichts von rechtlich gesagt.
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Alt 06.09.2005, 09:22   #8
Guest
 
Registriert seit: May 2005
boundles kann nur besser werden
Zitat:
Zitat von spl
Klar, daher auch die '"'. Als Experte sollte man den Kunden sogut es geht beraten. Mehr wollte ich nicht sagen. Ich habe nichts von rechtlich gesagt.
In Bezug auf das wonach er gefragt hat muss er meiner Meinung nach garnicht beraten. Das betrifft nicht seinen Zuständigkeitsbereich.
boundles ist offline   Mit Zitat antworten
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