Uaahhh, sieht das schrecklich aus.
Es gilt hier auch die zeitanteilige Aufteilung auf 3 Jahre.
Gruß
Sven
Hallo,
durch Zufall bin ich auf dieses Forum gestoßen und es entpuppt sich als wahre Fundgrube. Seit Stunden lese ich interessiert in den einzelnen Beiträgen nach.
Dabei habe ich auf eine Frage bisher noch keine Antwort gefunden und hoffe, dass sie mir jemand beantworten kann:
Gibt es einen Unterschied bei der Abschreibung eines PC's als ganzes Gerät und von Einzelteilen für einen PC (die dann zu einem zusammengebaut wurden).
Hintergrund: Wir haben eine Rechnung über Einzelteile des PC's (ohne Momitor, Maus und Zusatzgeräte). Das Teil haben wir dann selbst zusammengebaut.
Können die Einzelteile in der Steuererklärung 2005 auf einmal abgeschrieben werden, oder gilt hier auch die Aufteilung der Gesamtsumme auf 3 Jahre ?
Vielen Dank im Voraus .... Kreativkurs
Uaahhh, sieht das schrecklich aus.
Es gilt hier auch die zeitanteilige Aufteilung auf 3 Jahre.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Dankeschön !
die einzelteil müssen zu dem "PC" aktiviert werden und nach der restnutzugsdauer abgeschrieben werden.
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