An diesen Beratungsstellen kann man sich rein theoretisch schon beraten lassen. Meine Erfahrung ist aber dass diese Leute gleichermaßen unfreundlich wie inkompetent sind.
Guten Tag,
in gebotener Kürze zur Sache.
Ehemals Gewerbetreibend, dann Auftrags- und Arbeitslos und nun seit 10 Monaten im Angestelltenverhältnis.
Vor wenigen Wochen Einkommensteuererklärung für 2004 eingereicht wegen
EST-Rückerstattung.
Nun Schreiben vom FA wegen ausstehender Steuererklärung für 2003.
Ehemalige Steuerberaterin (gute Bekannte) nicht mehr benötigt, bzw. nur noch gegen offizielle Honorierung.
Diese wiederum rät dazu, den zuständigen Amtmann zu bitten, bei der Steuererklärung behilflich zu sein.
Ist dies nun ohne weiteres möglich oder ratsam und auf was wäre zu achten.
Sachliche Antworten willkommen.
Vergelt`s Gott
An diesen Beratungsstellen kann man sich rein theoretisch schon beraten lassen. Meine Erfahrung ist aber dass diese Leute gleichermaßen unfreundlich wie inkompetent sind.
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