Du hast ja ein Beleg - den Kotoauszug. Verrenken kannst Du Dich ja nicht. Notiere Dir einfach dazu wofür es ist und warum keine Rechung da ist und fertig.
Guten Tag,
zu meinem Problem:
Ich habe Insolvenzware gekauft, da sie billiger ist und auch erhalten. Leider habe ich keine Rechnung erhalten, der Verkäufer reagiert auf keine Mails und Tel.anschluss ist nicht erreichbar.
Ich vermute, dass das Unternehmen insolvent ist und Tel.anschluss usw. abgemeldet sind, folglich darf er mir wohl so oder so keine Rechnung mehr schreiben, da kein Gewerbe mehr geführt wird.
Was kann ich nun tun? Ich kann das ja ohne Beleg nicht buchen. Der einzige Beleg ist der Kontoauszug, aber das wird dem FA wohl nicht reichen...
Vielen Dank schonmal,
Chris
Du hast ja ein Beleg - den Kotoauszug. Verrenken kannst Du Dich ja nicht. Notiere Dir einfach dazu wofür es ist und warum keine Rechung da ist und fertig.
Gruß Sebastian
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Beachte: Ohne Rechnung kein Vorsteuerabzug!!! Ansonsten funzt auch ein Eigenbeleg.
Wenn die Ware aus einer Insolvenzmasse stammt, ist für deren Verkauf eigentlich der Insolvenzverwalter verantwortlich...
vielleicht mal in diese Richtung recherchieren.
viele Grüße
Nicole
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