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Thema: problem mit widerruf eines fernabsatzvertrags

  1. #1
    TP-Junior -till- macht alles soweit korrekt
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    problem mit widerruf eines fernabsatzvertrags

    ich habe folgendes problem: ich habe am 2.8. ein mainboard und einen vorgetesteten prozessor bei www.trend4pc.de gekauft. ich habe die beiden sachen eingebaut, meinen rechner jedoch nicht zum laufen bekommen. da ich alles komponenten, bis auf die beiden neuen, testen konnte und alle einwandfrei funktionierten musste eine davon defekt sein. da der prozessor vorgetestet ist, war ich davon ausgegangen, dass es sich dabei um das mainboard handelt. da ich mich, da meine grafikkarte pixelfehler produziert entschlossen hatte doch auf eine andere plattform zu wechseln habe ich mich entschlossen das mainboard zurück zu geben. der händler hat dies erst abgelent, da ich das gerät schon benutzt hatte, nach einem telefonat lenkte er aber widerwillig ein. darafhin habe ich das mainboard am 18.08. zurück geschickt.
    nachdem ich ca. 1 woche nichts mehr von der sache gehört habe, habe ich beim händler nochmal angerufen. am telefon sagte man mir, dass sie das board erhalten hätten, und falls alles in ordnung sein sollte mir das geld zurück überweisen würden, und dass ich ihnen vorsichtshalber nochmals meine kontodaten per email mitteilen sollte.
    vom 26. an war ich 1 woche im urlaub. erst heute habe ich erneut eine email erhalten, in der es hieß, dass der händler das gerät auf funktion getestet habe, und keinen fehler feststellen konnte. desweiteren stand in der email, dass der händler von mir pauschal 10€ für den funktionstest und 10€ versand für die rücksendung fordert. falls ich das mainboard zurückgeben sollte ich ebenfalls die 10€ für den funktionstest bezahlen und zusätzlich 25% des kaufpreises, da ich es ja schon in betrieb genommen hätte.
    nun zu meiner auffassung der sachlage: ich habe nach dem fernabsatzrecht den kaufvertrag fristgemäß widerufen. ob das mainboard einen defekt hat spielt dabei erstmal keine rolle. in §357 artikel 3 BGB heit es: "Der Verbraucher hat [...] für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist."

    dazu muss ich sagen, dass da board keine gebrauchsspuren, mal abgesehen von einer einzigen aufgerissenen tüte mit einem kabel hat. die kosten für das prüfen kann der verkäufer mir meiner meinung nach nicht auferlegen. ich habe ja lediglich das mainboard zurückgeben wollen und dem verkäufer einen hinweis drauf geben wollen, dass es einen defekt haben könnte. bestenfalls könnte er einen preisabschlag, für aufgetretene gebrauchsspuren, verlangen. nun ist für mich die frage, ob 25% (dies steht in den agbs des händlers) nicht unverhältnismäßig viel für eine aufgerissene tüte wo ein festplattenkabel drin war ist.
    ich danke erstmal allen die meinen beitrag bis zum ende gelesen habe und bitte euch um euren rat. ich plane dem händler eine email zu schreiben, dass er bestenfalls einen preisnachlass verlangen könnte und ich ansonsten meinen anwalt einschalten werde. ich habe im übrigen fotos vom mainboard gemacht, bevor ich es zurückgeschickt habe.

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    moin und willkommen im TP

    klär mal genau die Tage.

    echtes Widerrufsrecht lt. Gesetz hast du innerhalb der ersten 14 Tage ab Erhalt der ware und Belehrung über deine Rechte.

    18 minus 2 = 16 Tage, bis du zurückgeschickt hast, wenn du Pech hast, kann dich der Händler darauf nageln

  3. #3
    TP-Supporter Xilef bringt sich richtig ein Avatar von Xilef
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    Du schickst das Mainboard zurück und der verlangt für die Prüfung ob es noch funktioniert im Nachhinein Geld, das darf man doch gar nicht? Wenn schon zurückgeschickt wird, hat ja auch der Händler die Rücksendungskosten zu tragen..
    Liebe Grüße Felix
    "Es gibt keine Probleme nur Herausforderungen."
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    Jaaa!


  4. #4
    TP-Junior -till- macht alles soweit korrekt
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    das mainboard ist erst am 4.8. angekommen. damit habe ich es am 14. tag zurück geschickt. außerdem habe ich den händler schon vorher per email informiert, dass ich von meinem widerrufsrecht gebrauch machen will.
    außerdem macht der händler wegen der frist ja keinen ärger.
    Geändert von -till- (08.09.2005 um 19:04 Uhr)

  5. #5
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    Zitat Zitat von Felix999
    Wenn schon zurückgeschickt wird, hat ja auch der Händler die Rücksendungskosten zu tragen..
    aber nur bei Warenwert über 40 €, drunter muss der Kunde die Rücksendekosten tragen.

    @till: ok, also sind 14 Tage haarscharf eingehalten.

    ich zitiere mal meine eigenen AGB und fette ein paar interessante Passagen:

    Sie sind an den Vertrag nicht mehr gebunden, wenn Sie diesen schriftlich auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware binnen zwei Wochen nach Eingang der Ware bei Ihnen widerrufen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Besteller diese Belehrung zum Rückgaberecht in Textform mitgeteilt worden ist, jedoch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Absatz 2 BGB und der in § 312 e Absatz 1 Satz 1 BGB geregelten Pflichten und nicht vor Erhalt der Ware. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. (ist von dir erfüllt) Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Geleistete Zahlungen werden Ihnen umgehend zurückerstattet. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung der Ware bis zum Zeitpunkt Ihres Widerrufs können wir Nutzungsersatz verlangen. Die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch eingetretene Wertminderung ist durch Sie zu ersetzen, sofern die Möglichkeit bestand, sie zu vermeiden. (das könnte ein Knackpunkt sein) Ersatz für die Wertminderung ist nicht zu leisten, wenn und soweit die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
    du hast das MB ausgepackt, eingebaut und getestet. Das ist eindeutig mehr, als "Prüfung der Sache - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft ..."
    Dadurch ist das Board für den Händler quasi unverkäuflich geworden (Verpackungen/Siegel/Verschweißungen geöffnet) - sowas kauft niemand mehr zum vollen Preis.

    Zurückgeschickt hast du es letztendlich wg. vermutlicher Fehlfunktion, dann hat der Händler das Recht auf Nachbesserung und/oder Austausch.

    Ich fürchte schon, dass der Händler in diesem Fall das Recht hat, dir eine Wertminderung (seine 25%) zu berechnen

    bin aber kein Jurist ... abwarten, was die Fachleute dazu meinen

  6. #6
    TP-Junior -till- macht alles soweit korrekt
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    zu den agbs:
    einige passagen in den agbs meines händlers scheinen mir ziemlich schwammig vormuliert zu sein, wenn sie überhaupt so rechtlich zulässig sind. für mich ist das BGB das entscheidende und nicht die agbs des händlers. in meinem ersten post habe ich ja bereits §357 abs. 3 zitiert. 25% des kaufpreises scheinen mir nur für eine aufgerissene tüte, wo ein kabel drin war unverhältnismäßg viel zu sein. siegel oder so habe ich nicht zerstört.
    die kosten für das testen des mainboards kann mir der händler sowieso nicht aufdrücken, denn wenn ich meine vermutung, dass das gerät defekt ist defekt ist nicht geäußert hätte, wären die nicht entstanden.
    hinzu kommt, dass ich das mainboard von anfang an zurück geben wollte. ob es nun defekt ist oder nicht spielt dabei doch keine rolle. für den fall, dass es defekt gewesen wäre und ich es behalten wollte wäre der händler zum nachbessern verpflichtet gewesen.

  7. #7
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    @ thomas

    Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Besteller diese Belehrung zum Rückgaberecht in Textform mitgeteilt worden ist, jedoch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Absatz 2 BGB und der in § 312 e Absatz 1 Satz 1 BGB geregelten Pflichten und nicht vor Erhalt der Ware.

    Hast Du wirklich ein Rückgaberecht, wie oben von Dir erwähnt? Dann kann die verankerte 40 Euro Regelung teuer werden für Dich, denn bei Rückgaberecht gibt es keine 40 Euro Regelung wie beim Widerrufsrecht! Beim Rückgaberecht zahlst immer Du ;-)

    Solltest Du ein Widerrufsrecht haben und schreibst darin jedoch etwas von Rückgaberecht, kann es auch teuer werden, denn manche Abmahngeier warten nur auf solche kleinen Fehler ;-)

  8. #8
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    Ruf ihn an und versuch ihn runter zu handeln. Wie die Rechtslage aussieht ist uninteressant, da bei solchen Beträgen sowieso ein Vergleich geschlossen würde bei dem du im besten Fall 50% der Gerichtskosten bezahlst. Ich kann dir genau sagen wie das laufen würde: Er würde sagen du hast das Teil garnicht rechtzeitig losgeschickt was du mangels Beleg nicht beweisen könntest (den Karton mit Poststempel hätte er natürlich zufällig weg geworfen). Dann würdest du sagen du hättest dich auf das 14 Tage Rückgaberecht berufen und er würde sagen du hättest dich auf den Defekt berufen was du auch nicht wiederlegen könntest. Dann würde der Richter genervt sagen dass er so nicht weiter kommt und einen Vergleich vorschlagen. Eure Anwälte würden dann aushandeln dass jeder die Hälfte + 50/50 Gerichtskosten zahlt und dann habt ihr beide jeder 100 Euro + Anwaltskosten weg und die deutsche Justiz wieder etwas mehr Zeit durch einen lächerlichen Ministreit verloren. Die praktische Möglichkeit sowas sinnvoll vor Gericht zu klären besteht de Facto nicht, also denk erst garnicht drüber nach. Ruf ihn an und sage dass du eigentlich von deinem 14 Tage Rückgaberecht Gebrauch machen wolltest und versuch ihn runter zu handeln. Sei freundlich und vergiss die "ich bin deutsch und habe immer Recht"-Mentalität. Sag ihm er soll es möglichst billig verschicken und dann machs auf Ebay.de rein mit der Erklärung dass es nur auf Funktion geprüft und sonst nicht benutzt wurde. Glaub mir, alle anderen Überlegungen sind völlig hinfällig.

  9. #9
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    @boundles:

    ENDLICH mal ein(e) Mann/Frau der Praxis... händeklatschend

  10. #10
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    Das ist in Deutschland echt schlimm. Ich habe mal ein Praktikum am Gericht gemacht (als Jurastudent) und da durfte ich einen etwa 50 seitigen Order über einen Rechtsstreit im Wert von sagenhaften 7 Euro lesen (kein Scherz) !!! Das muss man sich mal vorstellen ! Was für Idioten sind das die für 7 Euro vor Gericht ziehen ? Das Ergebnis war dass die beiden Parteien sich die Gerichtskosten in Höhe von 200 Euro geteilt und das Geschäft rückgängig gemacht haben... Sowas tut einfach weh. Also bei Streitwert unter 200 Euro garnicht erst vor Gericht ziehen, außer man wurde offensichtlich betrogen oder so.

  11. #11
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    ich habe auch kein interesse daran mich mit der sache noch weiter rumzuärgern bzw. einen anwalt einzuschalten.
    ich habe jedoch den einlieferungsbeleg vom paket noch, wo das datum drauf steht. von daher kann er meinen anspruch auf rückgabe wohl kaum ablehnen.
    für mich wäre noch interessant, wie der begriff "prüfen" in §357 abs. 3 bgb zu interpretieren ist. heißt das nur auspacken und angucken, wie der händler es versteht, oder heißt das, dass ich das board auch zum testen einbauen darf?
    ich wollte dem händler jetzt anbieten, dass er mir ein bischen was abziehen kann, für die aufgerissene tüte vom floppy kabel. ich hatte da so an 5-10€ gedacht, da ein neues, vergleichbares ca. 5€ kostet. der warenwert liegt bei 105€ und meine rücktransportkosten bei 7€. macht im ergebnis ca. 105€ die ich von ihm zurück fordern will.
    über die kosten, die er mir für das testen aufdrücken will, lasse ich nicht mit mir verhandeln.

  12. #12
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    Du musst aber schon auch etwas einsichtig sein. Der kann das jetzt nicht mehr als neu verkaufen. Diesen Schaden schuldest du rechtlich betrachtet auf jeden Fall, selbst beim 14 tägigen Rückgaberecht. Prüfen darfst du es so wie du es im Laden geprüft hättest, also von außen die Verpackung anschauen ob das halbwegs ok aussieht. Einbauen ist sicherlich nicht drin. Autos verlieren zum Beispiel 50% ihres Wertes durch die erste Fahrt und so ähnlich ist das halt auch bei anderen Artikeln. Also ein bisschen entgegen kommen solltest du ihm auf jeden Fall. Mit stur auf dein Recht bestehen kommst du da eh nicht weiter. Bist ja irgendwo auch selber schuld wenn du ein Teil bestellst dass du garnicht brauchst, es einbaust und dann noch meinst es sei kaputt. Also da würde ich mir als Verkäufer ehrlich gesagt auch ziemlich dumm vorkommen, wenn ich meine neue Ware gebraucht zurück bekomme mit der unwahren Behauptung sie sei kaputt und dann nichtmal meinen Schaden ersetzt bekommen soll. Also irgendwo müsst ihr euch schon in der Mitte treffen, wobei ich dich eher in der Pflicht sehe als ihn.

  13. #13
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    wenn man das floppy kabel durch ein neues, noch verscheißtes ersetzt kann man das mainboard auf jedenfall noch als neu verkaufen.
    ich wollte dem händler jetzt folgendes anbieten: das mainboard hat 105€ gekostet, dazu 7€ für den rücktransport. ein neues floppy kabel kostet weniger als 5€. deswegen wollte ich ihm anbieten, dass er mir 100€ zurückzahlt. meiner meinung nach ist das fair.

  14. #14
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    Zitat Zitat von -till-
    verscheißtes
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    Also, ich würde es einfach bei ebay verhökern ist am Einfachsten!
    Liebe Grüße Felix
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  15. #15
    Guest boundles kann nur besser werden
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    Zitat Zitat von -till-
    wenn man das floppy kabel durch ein neues, noch verscheißtes ersetzt kann man das mainboard auf jedenfall noch als neu verkaufen.
    ich wollte dem händler jetzt folgendes anbieten: das mainboard hat 105€ gekostet, dazu 7€ für den rücktransport. ein neues floppy kabel kostet weniger als 5€. deswegen wollte ich ihm anbieten, dass er mir 100€ zurückzahlt. meiner meinung nach ist das fair.
    Nein eben nicht, denn wenn das Teil eingebaut wurde verliert es den Status "neu". Klar, du sagst jetzt: Aber das Teil wird dadurch ja nicht wirklich abgenutzt. Aber darum geht es nicht. Ist es sinnig dass ein Auto auf der ersten Fahrt 50% seines Wertes verliert ? Wohl auch nicht, aber so ist das nunmal. Oder auch wenn am Motorrad was kaputt geht, dann wird die Wertminderung durch Komplettaustausch des beschädigten Teils kompensiert und zwar selbst bei Kratzern die kleiner als nen Millimeter sind. Mir ist mal einer ans Motorrad gefahren. Dabei ist es umgefallen und der Ständer ist abgeknickt. Dann meinte er 200 Euro und damit wär die Sache erledigt. Ich sagte ich will erstmal zur Werkstatt gehen. Die sagten mir der Schaden beträgt 2500 Euro, weil jedes auch nur geringfügigst beschädigte Teil ausgetauscht wird. Das hab ich ihm gesagt. Er wollte es nicht glauben und schickte mir einen Sachverständigen. Dieser erhöhte auf 2600 Euro weil seiner Meinung nach noch ein weiteres Teil kaputt war. Wie gesagt, teilweise auf einem vielleicht 1 qm großen Verkleidungsteil ein 0,1 mm großer Kratzer und das gesamte 1000 Euro teure Teil wird ersetzt, einfach wegen der Wertminderung. Unfallfahrzeug und somit Wertminderung. Und so ist das bei dir auch. Das Teil ist jetzt gebraucht, selbst dann wenn man es ihm nicht ansieht und es nicht abgenutzt wurde. Allein die Änderung des Status in "gebraucht" verursacht einen erheblichen Schaden. Das läst sich nicht einfach durch ein neues Kabel ersetzen... Wenn er auf dein Angebot einginge wäre er dumm.

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