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Alt 09.09.2005, 21:49   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2004
skyline macht alles soweit korrekt

Fragen zur steuerlichen Erfassung


Hallo,gleich vorweg ich bin noch total neu auf dem Gebiet,hab mich zwar schon in den Foren durchgelesen,aber so einiges verstehe ich noch nicht.

Ich habe aich im Moment noch kein Geld für einen Steuerberater und habe total Angst etwas falsch zu machen,deswegen sorry weil ich alles ganz genau wissen und richtig machen will.

Ich bin Angestellte in einer Firma und habe einen Gewerbeschein für ein Nebengewerbe seit 1 Woche.

Ich möchte die Kleinunternehmerregelung.

Auf einem Zettel wird nach Steuernummer,Kraftfahrzeugnr.... gefragt.
--Gebe ich da nur die Steuernummer von meiner Lohnsteuerkarte an?

zu 1.6 Empfangsbevollmächtigter
--da brauche ich doch nichts ankreuzen und hinschreiben? ISt damit gemeint,daß wenn ich einen steuerberater hätte, ich ihn da hin schreiben könnt?

zu 2.2 Anschrift des Unternehmers
--Ich nehme da meinen Namen, da ich bei ebay unter einem Namen z.b. mode-trend verkaufe, kann ich dann da meinen Namen und den ebay Namen hinschreiben, den wollte ich auch auf die Rechnungen schreiben, oder darf ich nur meinen Vor und Zunamen hinschreiben?

2.4 Kammerzugehörigkeit
--ist es richtig nein anzukreuzen?

2.5 Handelsregistereintragung
---ist es richtig nein anzukreuzen,bin ja nicht im Handelsregister und brauche ich ja nicht??

3.1 Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer..)
--Was muß ich da bei Gewerbebetrieb hinschreiben? Kommt da der Jahresgewinn oder der Jahresumsatz hin?

--bei nichtselbständiger Tätigkeit, trage ich da den Bruttoarbeitslohn des gesamten Jahres ein? Wenn ja ich war Anfang des Jahres arbeitslos und bin erst wieder seit 4 Monaten im Beruf,trage ich dann denn Bruttobetrag des Arbeitslosengeldes für die jeweiligen Monate und den Bruttobetrag meines Gehalts für die restlichen Monate insgesamt da ein?

4 Angaben zur Gewinnermittlung
Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor?
--ist nein richtig??verstehe das nicht genau

5 Freistellungsbescheinigung Einkommensteuergesetz
--es ist doch richtig da nichts hin zu schreiben??

7.1 Gesamtumsatz
--soll man da eher etwas mehr oder etwas weniger schätzen

7.3 Soll-/Istversteuerung der Entgelte
Muß ich da was ankreuzen,da ich ja als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit bin???

7.4 Abgabezeitraum Umsatzsteuer Voranmeldung
--Da brauche ich ja nichts hinschreiben, weil ich von UST befreit bin??

7.5 Dauerfristverlängerung
-Da brauche ich auch nichts hinschreiben,wegen der Kleinunternehmerregelung?

7.6 Umsatzsteueridentifikationsnummer
Ich kaufe zwar im Ausland Amerika ein,aber da ich Kleinunternhemer bin und keine Vorsteuer geltend machen kann,brauche ich doch keine Umsatzsteueridentifikationsnr??
Also da gar nicht eintragen?

sorry weils so viel ist

lieben dank
skyline ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 10.09.2005, 11:04   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Moin

Zitat:
sorry weils so viel ist
Es sollte vielmehr lauten: "Sorry, weil ich die Suchfunktion nicht benutzt habe"

Zitat:
Auf einem Zettel wird nach Steuernummer,Kraftfahrzeugnr.... gefragt.
--Gebe ich da nur die Steuernummer von meiner Lohnsteuerkarte an?
Was für ein Zettel soll das denn sein. Die Steuernummer für das Gewerbe erhältst du erst wenn du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt eingereicht hast. Meistens ist dies aber die gleiche StNr. wie als Arbeitnehmer auch.

1.6 richtig

2.2 da wissen andere mehr von als ich

2.4 richtig. Ich wüsste keine Kammer an der du letztlich Beträge abführen müsstest.

2.5 richtig

3.1 Gewinn

Zitat:
--bei nichtselbständiger Tätigkeit, trage ich da den Bruttoarbeitslohn des gesamten Jahres ein? Wenn ja ich war Anfang des Jahres arbeitslos und bin erst wieder seit 4 Monaten im Beruf,trage ich dann denn Bruttobetrag des Arbeitslosengeldes für die jeweiligen Monate und den Bruttobetrag meines Gehalts für die restlichen Monate insgesamt da ein?
Schau mal in deinen Steuerbescheid vom letzten Jahr und trage dort den Betrag ein, der unter Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit steht. Dies wäre dann Bruttoarbeitslohn abzgl. der Werbungskosten.

4. Es liegt bei dir kein abweichendes Wj. vor. Dies betrifft nur Landwirte oder Gewerbebetriebe, die dies beim FA beantragen

5. Wie der nahme schon sagt "Bauabzugssteuer". Betrifft dich also nicht.

7.1 eher niedriger

7.3-7.5 nichts reinschreiben

7.6 Die UStID-Nr. ist nur für Geschäfte innerhalb der EU erforderlich. Also brauchst du diese auch nicht.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.09.2005, 11:29   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2004
skyline macht alles soweit korrekt
Erstmal vielen dank.
Der Zettel nennt sich ansheinend Teilnahmeerklärung am Lastschrifteneinzugsverfahren, ich weiß nur nicht ob ich da meine steuernummer der Lohnsteuerkarte hinschreiben soll.

vielen lieben dank
skyline ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.09.2005, 11:33   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Normalerweise sind die Steuernummern bei Einzelunternehmen mit der Arbeitnehmersteuernummer identisch. Einzelne Ämter vergeben hierfür aber auch andere Steuernummern.
Insofern wäre ein Anruf im FA sinnvoll.

Gruß
Sven
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Alt 08.07.2008, 21:12   #5
TP-Senior
 
Registriert seit: Jun 2008
MariaAAAA ist mal kurz schlecht aufgefallen
Hallo.

Aber 2.4 Kammerzugehörigkeit... Da muss Sie doch "JA" ankreuzen. Bei Handelsregistereintragung dann ein "Nein"

Sie will ja bei Ebay nebenbei verkaufen und will die Kleingewerbe-Regelung. Man hat ja dann eine automatische Kammerzugehörigkeit. Du müsstest in der nächsten Zeit noch ein Brief von IHK bekommen. Dein Gewerbeamt meldet Deine Gewerbeanmeldung automatisch bei der IHK. Und die schicken dann ein Willkommens Brief an Dich, weil Du dann automatisch ein Mitglied bei dennen bist. Also in Ihrem Fall müsste Sie doch "JA" ankreuzen?

LG
MariaAAAA ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2008, 21:14   #6
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Benutzerbild von mogidala
 
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Ort: Düsseldorf
mogidala bringt sich richtig ein
...der beitrag ist 3 jahre alt...
mogidala ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2008, 21:27   #7
TP-Senior
 
Registriert seit: Jun 2008
MariaAAAA ist mal kurz schlecht aufgefallen
Bin gerade über Google drauf gekommen.

Weil mich ja die selbe Frage beschäftigt. Bzw. ich habe die Antwort erhalten dass ich bei 2.4 mit JA ankreuzen muss. Und ich mache von der Tätigkeit ja genau das selbe was der jenige hier beschrieben hat. (Oder habe vor das selbe zu machen)

LG
MariaAAAA ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2008, 21:32   #8
TP-Moderator
 
Benutzerbild von BSE Royal
 
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Zitat:
Zitat von MariaAAAA Beitrag anzeigen
Bin gerade über Google drauf gekommen.
Maria, gehe woanders trollen. Das ist nun der VIERTE Beitrag den Du mit Deinem besch. Fragebogen anfängst, beackerst oder sonstwie vergewaltigst.

Zu der Kammerzugehörigkeit wurde Dir bereits geantwortet. Aber scheinbar bist Du komplett daneben und verstehst garnichts was man Dir hier erzählt oder willst es nicht verstehen.

Es reicht!
BSE Royal ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2008, 21:49   #9
TP-Senior
 
Registriert seit: Jun 2008
MariaAAAA ist mal kurz schlecht aufgefallen
Mir wurde geantwortet. Und zwar dass ich "Ja" ankreuzen muss. Und zwar so, mit der Meinung, dass ich ganz schön blöd sein müsste, wenn ich bei 2.4 tatsächlich mit Nein antworte.

Und hier lese ich das selbe und als Antwort hat der jenige das Gegenteil erhalten. Ist ja wurscht ob das hier 3 Jahre alt ist... die Leute die eine Antwort suchen kommen jetzt hier drauf. Und da ich durch Zufall hier wieder drauf kamm, kann ich das doch ergänzen, dass man da mit JA antworten muss. Was ist da schlimm, wenn ich es nur korigiere?

LG
MariaAAAA ist offline   Mit Zitat antworten
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