Moin
Es sollte vielmehr lauten: "Sorry, weil ich die Suchfunktion nicht benutzt habe"sorry weils so viel ist![]()
Was für ein Zettel soll das denn sein. Die Steuernummer für das Gewerbe erhältst du erst wenn du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt eingereicht hast. Meistens ist dies aber die gleiche StNr. wie als Arbeitnehmer auch.Auf einem Zettel wird nach Steuernummer,Kraftfahrzeugnr.... gefragt.
--Gebe ich da nur die Steuernummer von meiner Lohnsteuerkarte an?
1.6 richtig
2.2 da wissen andere mehr von als ich
2.4 richtig. Ich wüsste keine Kammer an der du letztlich Beträge abführen müsstest.
2.5 richtig
3.1 Gewinn
Schau mal in deinen Steuerbescheid vom letzten Jahr und trage dort den Betrag ein, der unter Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit steht. Dies wäre dann Bruttoarbeitslohn abzgl. der Werbungskosten.--bei nichtselbständiger Tätigkeit, trage ich da den Bruttoarbeitslohn des gesamten Jahres ein? Wenn ja ich war Anfang des Jahres arbeitslos und bin erst wieder seit 4 Monaten im Beruf,trage ich dann denn Bruttobetrag des Arbeitslosengeldes für die jeweiligen Monate und den Bruttobetrag meines Gehalts für die restlichen Monate insgesamt da ein?
4. Es liegt bei dir kein abweichendes Wj. vor. Dies betrifft nur Landwirte oder Gewerbebetriebe, die dies beim FA beantragen
5. Wie der nahme schon sagt "Bauabzugssteuer". Betrifft dich also nicht.
7.1 eher niedriger
7.3-7.5 nichts reinschreiben
7.6 Die UStID-Nr. ist nur für Geschäfte innerhalb der EU erforderlich. Also brauchst du diese auch nicht.
Gruß
Sven


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