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Thema: Was genau bedeutet Urheberrecht?

  1. #1
    CvH
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    Question Was genau bedeutet Urheberrecht?

    Hallo,

    ich habe aktuell folgende Situation:
    Vor Jahren habe ich für einen Kunden eine WebSite gestaltet und seit dem auch regelmäßig gepflegt und weiterentwickelt. Jetzt will der Kunde die Pflege einem Studenten für einen super geringen Stundensatz geben.

    In meinen AGBs steht drin, dass ich das Urheberrecht auf alle von mir erstellten Designs habe und das eine Übertragung auf den Kunden gesondert zu vereinbaren ist.

    Was bedeutet das denn eigentlich konkret (haha... kenne die Bedeutung meiner eigenen AGBs nicht )? Was kann ich genau tun in dieser Situation? Was genau darf der Kunde und was darf er nicht?

    Die Zugangsdaten habe ich und außer mir kennt die aktuell noch keiner, aber bockig stellen will ich mich auch nicht. Will denen nur mal die Situation erklären.

    Wenn ich das Urheberrecht an den Kunden übertragen würde, wie kann ich denn da einen Preis finden? Was kann man dafür ansetzen?

    Liebe Grüße und vielen Dank für viele Antworten
    Catharina

  2. #2
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    Also, daß Urheberrecht besitzt du. Wenn du vertraglich kein Ausschließliches Nutzungsrecht mit dem Auftragsgeber festgesetzt hast, darf der Kunde es nur in den im Vertrag geregelten Rahmen nutzen und nicht jemand anderes zur weiterentwicklung beauftragen. Es sei denn, er will deine Seite komplett verwerfen und was neues machen lassen..
    Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
    -Dieter Nuhr

  3. #3
    CvH
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    Zitat Zitat von Adromir
    Es sei denn, er will deine Seite komplett verwerfen und was neues machen lassen..
    Will er nicht... einfach nur z.B. Veranstaltungen regelmäßig aktualisieren und sonst alles lassen wie es ist.

    Ich habe bei rechtsticker.de gelesen, dass das Urheberrecht gar nicht übertragen werden kann, sondern nur Nutzungsrechte und dass man dafür üblicher Weise Lizenzgebühren ansetzt. In welcher Höhe könnten die denn sein? Was für einen Maßstab kann man da ansetzen? Ich habe keine Idee!

    Danke und Gruß
    Catharina

  4. #4
    TP-Specialist Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Nice
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    wie du schon richtig nachgelesen hast, bleibt das Urheberrecht logischerweise immer beim Urheber. Du kannst lediglich Nutzungsrechte einräumen und dir dies entsprechend vergüten lassen.
    Voraussetzung hierfür ist, dass das von dir geschaffene Werk eine gewisse Gestaltungshöhe erreicht, um als urheberrechtlich geschützt zu gelten.
    Die Urheberrechtstehmatik ist recht komplex, schwierig und in vielen Bereichen nicht so eindeutig geregelt. Ich kann dir dazu die Lektüre Meine Rechte als Urheber ans Herz legen. Das Buch ist recht verständlich geschrieben.

    Was die angemessene Vergütung für das Nutzungsrecht der von dir erstellten Webseite betrifft, liegt das in deinem freien Ermessen. Im Tarifvertrag des AGD findest du hierzu eine Tabelle, die dir als Richtwert dienen kann. Inwiefern diese Angaben praxisorientiert sind, sei dahingestellt.

    Dort wird mit sogenannten Nutzungsfaktoren hantiert. Die Nuztungfaktoren sind unterteilt in Nutzungsart, -gebiet, - dauer sowie - umfang.

    Viele Grüße
    Nicole
    Rot-Stich


    Auf ausgetretenen Pfaden kommt man nur dort an, wo andere schon gewesen sind...

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