wie du schon richtig nachgelesen hast, bleibt das Urheberrecht logischerweise immer beim Urheber. Du kannst lediglich Nutzungsrechte einräumen und dir dies entsprechend vergüten lassen.
Voraussetzung hierfür ist, dass das von dir geschaffene Werk eine gewisse Gestaltungshöhe erreicht, um als urheberrechtlich geschützt zu gelten.
Die Urheberrechtstehmatik ist recht komplex, schwierig und in vielen Bereichen nicht so eindeutig geregelt. Ich kann dir dazu die Lektüre
Meine Rechte als Urheber ans Herz legen. Das Buch ist recht verständlich geschrieben.
Was die angemessene Vergütung für das Nutzungsrecht der von dir erstellten Webseite betrifft, liegt das in deinem freien Ermessen. Im Tarifvertrag des AGD findest du hierzu eine Tabelle, die dir als Richtwert dienen kann. Inwiefern diese Angaben praxisorientiert sind, sei dahingestellt.
Dort wird mit sogenannten Nutzungsfaktoren hantiert. Die Nuztungfaktoren sind unterteilt in Nutzungsart, -gebiet, - dauer sowie - umfang.
Viele Grüße
Nicole