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Alt 11.09.2005, 22:37   #1
CvH
TP-Senior
 
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CvH macht alles soweit korrekt
Question

Was genau bedeutet Urheberrecht?


Hallo,

ich habe aktuell folgende Situation:
Vor Jahren habe ich für einen Kunden eine WebSite gestaltet und seit dem auch regelmäßig gepflegt und weiterentwickelt. Jetzt will der Kunde die Pflege einem Studenten für einen super geringen Stundensatz geben.

In meinen AGBs steht drin, dass ich das Urheberrecht auf alle von mir erstellten Designs habe und das eine Übertragung auf den Kunden gesondert zu vereinbaren ist.

Was bedeutet das denn eigentlich konkret (haha... kenne die Bedeutung meiner eigenen AGBs nicht )? Was kann ich genau tun in dieser Situation? Was genau darf der Kunde und was darf er nicht?

Die Zugangsdaten habe ich und außer mir kennt die aktuell noch keiner, aber bockig stellen will ich mich auch nicht. Will denen nur mal die Situation erklären.

Wenn ich das Urheberrecht an den Kunden übertragen würde, wie kann ich denn da einen Preis finden? Was kann man dafür ansetzen?

Liebe Grüße und vielen Dank für viele Antworten
Catharina
CvH ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 11.09.2005, 23:02   #2
TP-Moderator
 
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Adromir lebt für das TP und seine UserAdromir lebt für das TP und seine UserAdromir lebt für das TP und seine UserAdromir lebt für das TP und seine UserAdromir lebt für das TP und seine UserAdromir lebt für das TP und seine User
Also, daß Urheberrecht besitzt du. Wenn du vertraglich kein Ausschließliches Nutzungsrecht mit dem Auftragsgeber festgesetzt hast, darf der Kunde es nur in den im Vertrag geregelten Rahmen nutzen und nicht jemand anderes zur weiterentwicklung beauftragen. Es sei denn, er will deine Seite komplett verwerfen und was neues machen lassen..
__________________
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
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Alt 11.09.2005, 23:06   #3
CvH
TP-Senior
 
Benutzerbild von CvH
 
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Ort: Ahrensburg bei Hamburg
CvH macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Adromir
Es sei denn, er will deine Seite komplett verwerfen und was neues machen lassen..
Will er nicht... einfach nur z.B. Veranstaltungen regelmäßig aktualisieren und sonst alles lassen wie es ist.

Ich habe bei rechtsticker.de gelesen, dass das Urheberrecht gar nicht übertragen werden kann, sondern nur Nutzungsrechte und dass man dafür üblicher Weise Lizenzgebühren ansetzt. In welcher Höhe könnten die denn sein? Was für einen Maßstab kann man da ansetzen? Ich habe keine Idee!

Danke und Gruß
Catharina
CvH ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.09.2005, 11:42   #4
TP-Specialist
 
Benutzerbild von Nice
 
Registriert seit: May 2002
Ort: Kiel
Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKENice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKENice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKENice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
wie du schon richtig nachgelesen hast, bleibt das Urheberrecht logischerweise immer beim Urheber. Du kannst lediglich Nutzungsrechte einräumen und dir dies entsprechend vergüten lassen.
Voraussetzung hierfür ist, dass das von dir geschaffene Werk eine gewisse Gestaltungshöhe erreicht, um als urheberrechtlich geschützt zu gelten.
Die Urheberrechtstehmatik ist recht komplex, schwierig und in vielen Bereichen nicht so eindeutig geregelt. Ich kann dir dazu die Lektüre Meine Rechte als Urheber ans Herz legen. Das Buch ist recht verständlich geschrieben.

Was die angemessene Vergütung für das Nutzungsrecht der von dir erstellten Webseite betrifft, liegt das in deinem freien Ermessen. Im Tarifvertrag des AGD findest du hierzu eine Tabelle, die dir als Richtwert dienen kann. Inwiefern diese Angaben praxisorientiert sind, sei dahingestellt.

Dort wird mit sogenannten Nutzungsfaktoren hantiert. Die Nuztungfaktoren sind unterteilt in Nutzungsart, -gebiet, - dauer sowie - umfang.

Viele Grüße
Nicole
__________________
Rot-Stich


Auf ausgetretenen Pfaden kommt man nur dort an, wo andere schon gewesen sind...
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