Moin
Prinzipiell schon. Da die Veranlagung zur Einkommensteuer aber erst im nächsten Jahr erfolgt ist dem Staat allerdings kein Schaden entstanden und insofern hast du nichts zu befürchten. Du solltest bzw. musst nur das Gewerbe anmelden. Umsatzsteuerlich kommt dort auch nichts bei rum aufgrund der Möglichkeit der Kleinunternehmerschaft.Habe ich ein Steuerstrafverfahren des F-Amtes zu befürchten, oder kann ich die bisherigen Einnahmen (alle leicht nachzuweisen) "nachmelden" ?
Vereinfacht kann man das so sehen. Richtig.Werden meine Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit mit meinem Einkommen vom Arbeitgeber zusammengerechnet und ich bin dann darauf steuerpflichtig ?
Das kann man pauschal nicht beantworten zumal ja weitere Einkünfte vorliegen, die letztlich in die Berechnung des zu versteuernden Einkommens mit einbezogen werden. Dazu muss man den kompletten Sachverhalt kennen und dann geht dies in die Richtung unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen.Ist das realistisch ?
Gruß
Sven


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, erstelle ich Homepages und betreibe auch selbst ein paar Stück, wo ich über Werbeeinblendungen seit Jan. 2005 auch monatlich in dreistelliger €-Größenordnung verdiene.
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