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Thema: Nebenberufliches Gewerbe und frühere Einnahmen

  1. #1
    TP-Newbie Undertaker1275 macht alles soweit korrekt
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    Nebenberufliches Gewerbe und frühere Einnahmen

    Erst mal hallo, da dies mein erstes Posting hier ist ;-)

    Ich habe jetzt zwar schon ca. die letzte Stunde hier im Forum einiges gelesen, aber trotzdem noch ein paar Fragen :

    Ich bin als unselbständig Angestellter in Vollzeit tätig und so nebenher, wie könnte es anders sein , erstelle ich Homepages und betreibe auch selbst ein paar Stück, wo ich über Werbeeinblendungen seit Jan. 2005 auch monatlich in dreistelliger €-Größenordnung verdiene.

    Da das jetzt doch mittlerweile auf einen Betrag und Aufwand hinausläuft, wo ich eine Gewerbeanmeldung neben meinem Hauptjob, den ich nicht aufgeben will und kann, machen möchte, einfach, um nicht in Teufels Küche kommen zu können, frage ich mich, wie es mit den bisherigen Einnahmen aussieht, die ich dieses Jahr erwirtschaftet habe (ca. 1.000 €, schätze ich einfach mal).

    Schließlich bin ich ja quasi schon seit Jan. 2005 gewerblich mit meinen Internetseiten tätig und man kann mir da auch Gewinnerzielungsabsicht unterstellen.

    Was passiert und kommt jetzt auf mich zu, wenn ich ein Gewerbe anmelde ? Habe ich ein Steuerstrafverfahren des F-Amtes zu befürchten, oder kann ich die bisherigen Einnahmen (alle leicht nachzuweisen) "nachmelden" ?

    Und wie sieht es als "Nebengewerbetreibender" mit der Krankenversicherung usw. aus - muß ich dann erhöhte Beiträge zahlen ?

    Werden meine Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit mit meinem Einkommen vom Arbeitgeber zusammengerechnet und ich bin dann darauf steuerpflichtig ?

    Auf Umsatzsteuer wollte ich eigenlich (zunächst) nicht optieren, sodaß ich mir diesbezügliche Rücklagen ja eigentlich schon mal schenken könnte. In einem anderen Beitrag hier im Forum habe ich gelesen, daß es sinnvoll ist, ca. 30 % des Nettoumsatzes zur Seite zu legen für das Finanzamt und sonstige unvorhergesehene Dinge.

    Ist das realistisch ?

    Wäre prima, wenn mir jemand ein bißchen was erzählen könnte, weil ich doch recht unwissend dastehe im Moment und ja auch mit meinem Chef klären müßte, daß er mir die Nebentätigkeit überhaupt gestattet...

    Danke schonal im Voraus.

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Habe ich ein Steuerstrafverfahren des F-Amtes zu befürchten, oder kann ich die bisherigen Einnahmen (alle leicht nachzuweisen) "nachmelden" ?
    Prinzipiell schon. Da die Veranlagung zur Einkommensteuer aber erst im nächsten Jahr erfolgt ist dem Staat allerdings kein Schaden entstanden und insofern hast du nichts zu befürchten. Du solltest bzw. musst nur das Gewerbe anmelden. Umsatzsteuerlich kommt dort auch nichts bei rum aufgrund der Möglichkeit der Kleinunternehmerschaft.

    Werden meine Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit mit meinem Einkommen vom Arbeitgeber zusammengerechnet und ich bin dann darauf steuerpflichtig ?
    Vereinfacht kann man das so sehen. Richtig.

    Ist das realistisch ?
    Das kann man pauschal nicht beantworten zumal ja weitere Einkünfte vorliegen, die letztlich in die Berechnung des zu versteuernden Einkommens mit einbezogen werden. Dazu muss man den kompletten Sachverhalt kennen und dann geht dies in die Richtung unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Newbie Undertaker1275 macht alles soweit korrekt
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    Das hilft mir doch schon mal etwas weiter, vielen Dank, Sven.

    Wäre es jetzt, bevor ich meinen Chef um ne Genehmigung dafür anhaue (ich glaub, der wird nicht erfreut sein), sinnvoll, zunächst mal mit einem Steuerberater zu sprechen, oder mit einer sonstigen Stelle, wenn ja, mit welcher ?

    Was kann mir ein Steuerberater konkret sagen ? Ich war noch nie bei einem und weiß daher auch nicht, was die so überhaupt tun ;-)

  4. #4
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    Zitat Zitat von Undertaker1275
    Was kann mir ein Steuerberater konkret sagen ? Ich war noch nie bei einem und weiß daher auch nicht, was die so überhaupt tun ;-)
    Steuerberater= Berater in Sachen Steuern????

    Ein Steuerberater kann Dir in diesem Fall bestimmt helfen, das macht der aber nicht kostenlos. Die Erstberatungsgebühr darf nicht mehr als EUR 180,00 zzgl. USt betragen. Er wird Dir auch erklären können, wie das weitere Verfahren so von statten geht.

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