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Thema: Unbezahlte Website verwenden... Egal oder kostenpflichtig?

  1. #1
    TP-Member blackspell macht alles soweit korrekt
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    Unbezahlte Website verwenden... Egal oder kostenpflichtig?

    Hi,

    ein Kunde von mir macht derzeit ziemlichen Stress wegen einer Homepage und Fotos die von einem befreundeten Fotografen für die Page geschossen wurden. Der Rechnungsbetrag beläuft sich um mindestens 1500 Euro, was für uns arme Knacker zu viel Geld ist, als dass wir darauf verzichten könnten.

    Wie vermutlich jeder weiß verkaufen Fotografen ja nicht die Fotos selbst, sondern lediglich die Rechte. Da der Fotograf ohnehin schon für wenig Geld arbeiten musste, hat er die Rechte lediglich auf eine Verwendung auf der HP beschränkt, was der Kunde allerdings nicht so toll fand. Es gab urplötzlich sehr viel Stress und nun bekam ich gestern bescheid, dass ich auf meiner Rechnung doch bitte hinzufügen solle dass ich mit Erhalten meines (!) Betrags sämtliche Rechte inkl. der für alle Fotos (??) an den Kunden übergebe... Die Forderungen sind also völlig unhaltbar.

    Problem: Die Verträge waren rein mündlich, keine Zeugen usw. E-Mails ja, aber da geht nie der tatsächliche Betrag hervor.

    Die Homepage ist jetzt allerdings schon seit einem Monat online und meine Rechnung 2 Wochen im Verzug. Der Fotograf hat bereits eine Mahnung losgeschickt und ich werde es ihm wohl gleichtun. Nur ein paar Fragen hätte ich dennoch:


    - Darf der Kunde die von mir erstellte Website einfach verwenden, ohne bezahlt zu haben?

    - Hat es irgend eine Relevanz dass die Homepage schon einen Monat in Verwendung ist?

    - Kann ich dafür Geld was verlangen? (Nur um dem Ganzen in der Mahnungetwas Nachdruck zu verleihen)

    - Darf der Kunde nachträglich vom Vertrag zurücktreten?

    - Sonst noch irgendwas interessantes was ich wissen sollte?

    Vielen Dank!

  2. #2
    spl
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    Hallo, schöner Mist. (Ersetze Mist mit dem anderen Wort, wenn es nicht stark genug ist):

    1. Lernen! Alle Verträge schriftlich!
    2. Wenn er die HP verwendet, kann er ja schlecht sagen, dass er sie nicht haben wollte. Ein zurücktreten ist also wegen dieser Verwendung nicht möglich. Du hast geleistet bzw. Ihr und er hat verwendet.
    3. Ob er die HP verwenden darf ohne das er bezahlt hat, hängt vom Vertrag ab. Ich lasse immer alle Nutzungsrechte bis zur vollständigen Bezhalung bei mir. Natürlich darf der Kunden die Seite schon vorher ins Netz stellen (oder ich mach das), aber so darf ich die Löschung der Daten verlangen, wenn er nicht zahlen will.
    Ich hatte mal einen ähnlichen Fall im Bereich Architektur. Kunde behielt die Pläne mit der Planung bei sich und schickte Sie mir eine Woche später per Boten zurück. Dann behauptete er er hätte nie was bekommen. Sehr witzig

    Was tun:
    1. Beweise sichern. Mach Fotos von der Homepage. Screenshot und Fotos mit einer Tageszeitung. Datum erkennbar! Hole Dir Zeugen dafür, dass die HP online ist. Sammle Beweise, dafür, dass die HP von Dir ist. (im Quelltext steht ... oder (C) unter der Seite, oder Original PSD-Files habe aber ich ... etc.)
    2. Schicke Mahnung. Vorher mal im Forum lesen was die braucht!
    3. Sage/Schreibe ihm, dass Du wenn er nicht zahlt zum Anwalt gehst und (je nachdem wie bekannt das Unternehmen ist) erwähne nebenher, dass Du ja eh mit xy von der Presse ein treffen hast und die Methoden doch einen Artikel wert sind. Sehr subtiel wirk das oft wunder.

    Das mit dem Fotos ist ein Problem und hoffentlich nicht Deines. Entweder hat der Fotograf ein schriftlichen Vertrag mit ihm (wichtig bezüglich Rechte) oder er muss sehen wie Sie das regeln. Du kannst natürlich nur die Rechte übertragen, die Du auch hast.
    Gruß Sebastian

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