Hallo liebe Forums-Mitglieder!
Mein Problem ist folgendes: Ich habe mich vor kurzem selbständig gemacht und unterhalte ein Kleingewerbe. Die Bezeichnung meines kleinen Gewerbes setzt sich zusammen aus meinem Vornamen, meinem Nachnamen, dem Wort "Design" und meinem Wohnort. Beispiel: Petra Muster Design Gross-Gerau.
Jetzt habe ich zwei Domains auf meinen Namen gesichert, und zwar "meine Initialen"-design-"KFZ-Kennzeichen von meinem Wohnort".de und .com. Um bei dem Beispiel zu bleiben: pm-design-gg.de und pm-design-gg.com. Im Nachhinein sind mir dann aber doch Zweifel gekommen, was die Rechtslage angeht.
Die Domains "meine Initialen"-design.de (pm-design.de) und "meine Initialen"-design.com (pm-design.com) sind bereits vergeben. Die .de-Seite hat keinen wirklichen Inhalt, während die .com-Seite einem Schmuckdesigner gehört, der laut DPMA die Wort-/Bildmarke "meine Initialen" Design (PM Design) schon hat schützen lassen. Könnte ich mit diesem Schmuckdesigner Probleme bekommen? Oder bin ich grundsätzlich aus dem Schneider, weil das nun mal meine Initialen sind und ich auch nicht in der selben Branche tätig bin wie er (ich mache Grafik-Design, er Schmuckdesign)? Ich habe auch schon gehört, dass ich als Kleingewerbetreibende (d.h. ohne Eintrag im Handelsregister) sowieso nicht an die Namensvorschriften des Handelsregisters gebunden bin. Stimmt das?
Grundsätzlich entstünde ihm ja durch mich auch kein Nachteil, denn jeder der vergisst, meinen Wohnort anzuhängen landet auf seiner Internet-Seite.
Könnte ich denn eventuell auch Ärger mit meinem Wohnort bekommen, weil der Wohnort Teil der Bezeichnung meines Kleingewerbes ist, bzw. auch Teil der Domain?
Hört sich alles etwas kompliziert an, aber ich hoffe es kann mir dennoch jemand weiter helfen!
Das mit dem Internet-Recht ist ja so eine Sache...
Liebe Grüße, angel1123