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14.09.2005, 17:01
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2005
Ort: Recklinghausen
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Steuerberater oder nicht ?? bitte einmal helfen (-:
Hallo !
Ich hätte da eine Frage
Ich habe mich am 1.08 im Dienstleistungsbereich selbständig gemacht
um genauer zu sein verdienen wir mit dem Senden von erotischen Shows im Internet ca. 100€ ohne MwST am Tag
So nun war ich bei mehren Steuerberatern und war leider nicht erfreut denn sie kassierten fleißig Stundenlohn dafür das sie mir in
llllllllllaaaaaaaaaaannnnnnnnnnnngggggggggggggeeeeeezooooogendennnn
die Kleinunternehmerregelung für dieses Jahr vorschlugen (nur in diesem im nächten mit MwSt)
Nun meine Frage kann ich nicht meine Buchhaltung selber machen und was ahbe ich zu beachten zb mit
Lexware Büro Easy 2005 oder ähnlich ?
Ich bekomme im Moment alle Verdienste der Anbieter ohne MwST
möchte diese aber im nächsten Jahr mit MwSt ausgezahlt bekommen womit ich natürlich nicht mehr unter die Kleinunterneregelung falle.
Dabei gesagt sind unsere Ausgaben für die Firma am Anfang sehr hoch so das ich mir 1000€ Gehalt am Anfang gebe (neue Hardware, Digi Camcorder usw.)
So ich sag schon mal 10000mal Danke und hoffe meine Frage ist nicht all zu blöd gestellt und wen doch entschuldige ich mich dafür nur jeder fing mal mehr oder weniger dumm an (-:
Lieber Gruß und LOB an das Forum
Sascha und Simone
ps. wenn ich meine Freundin auf 400 € Basis bei mir anmelden möchte wo mache ich das und was kostet mich meine bessere Hälfte danch ? Krankenversichrungzuschläge oder so ??
Geändert von Sascha&Simone (21.09.2005 um 23:31 Uhr).
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14.09.2005, 17:27
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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zur Kleinunternehmerregelung findest Du hier eine ganze Menge!!
Wenn Du zu mehreren Steuerberatern gehst, bist Du selber schuld, Ist doch klar, dass die Geld kosten, damit verdienen "die" sich ihren Lebensunterhalt.
Logisch kannst Du Deine Buchführung selber machen, aber Du solltest schon wissen was Soll und Haben bedeutet (nicht zu verwechseln mit Deinem Bankkonto). Wenn Du das nicht weißt, na dann viel Spaß beim lernen. Da kann man Dir nicht eben so neben bei helfen, das ist sehr komplex.
Wenn Du eine Einzelunternehmen betreibst, kannst du Dir kein Gehalt zahlen!!!
Zu Deinen restlichen Fragen gibt es im Forum scho diverse Antworten, einfach mal die Suche benutzen; habe bitte Verständnis, wenn man diese nicht tausendmal beantworten möchte.
Also, erst suchen, dann lesen und schließlich posten...
Dann wird auch weitergeholfen, sicher!! 
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14.09.2005, 17:38
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Nov 2004
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habe dir ne mail über PN zukommen lassen, schau es dir mal an.
Grüßen
Newtronic
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15.09.2005, 10:28
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2005
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Zitat:
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Zitat von fridge
Wenn Du eine Einzelunternehmen betreibst, kannst du Dir kein Gehalt zahlen!!!
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Das ist vollkommen richtig, aber um es mit Worten zu sagen die jeder versteht  Du kannst Dir natürlich selber ein Gehalt zahlen nur nennt man das im Falle einer Einzelunternehmung "Privatentnahme" und diese Privatentnahme darf nicht Gewinnmindernd in der Gewinn und Verlusstrechnung berücksichtigt werden.
Frechdachs
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15.09.2005, 11:10
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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Zitat:
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Zitat von Frechdachs
Du kannst Dir natürlich selber ein Gehalt zahlen nur nennt man das im Falle einer Einzelunternehmung "Privatentnahme" und diese Privatentnahme darf nicht Gewinnmindernd in der Gewinn und Verlusstrechnung berücksichtigt werden.
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Ok, Frechdachs hast' recht. Ich befürchte halt nur, dass "die" Leute dann weiterdenken und auf das Gehalt (welches ja eine Privatentnahme ist) dann auch noch Lohnsteuer berechnen wollen und vielleicht Sozialversicherungsbeiträge wie ein Arbeitnehmer zahlen wollen. Das gibt es eben alles nicht!!!
Es schimpft sich dann alles anders, wobei vom Prinzip her ähnlich ist, aber ich glaube, das ich Dir das nicht zu erzählen brauche.
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19.09.2005, 23:32
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2005
Ort: Recklinghausen
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Danke für die Tipps
Privatentnahmen haben dann natürlich nix mit Versicherungen oder so zu tun !
(können die Privat Entnahmen wen sie zu hoch werden nochmal versteuert werden ?)
Lieber Gruß
Sascha und Simone
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19.09.2005, 23:47
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#7
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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Zitat:
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Zitat von Sascha&Simone
(können die Privat Entnahmen wen sie zu hoch werden nochmal versteuert werden ?)
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nö, denn privatentnahmen werden nicht besteuert sondern der gewinn!!!!
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21.09.2005, 00:38
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#8
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
mal eine kurze Anmerkung zu den Steuerberatern... Sie sind kein Kleinunternehmer nach § 19 (1) UStG !!!
Gemäß § 19 (3) Satz 3 UStG ist vom tatsächlichen Gesamtumsatz auf einen Jahresgesamtumsatz hochzurechnen und der daraus resultierende Umsatz ist die Bemessungsgrundlage für die Einordnung in die Kleinunternehmereigenschaft.
Wenn Sie zum 1. August begonnen haben und täglich 100€ an Umsatz tätigen, dann machen Sie bis Jahresende zwar "nur" 15.300€ (153 x 100) an Umsatz, hochgerechnet auf den Jahresgesamtumsatz wären dies laut Gesetz jedoch 36.500€ (365 x 100) und dies ist eindeutig mehr als die 17.500€ des unteren Schwellenwertes des § 19 (1) UStG.
Daher... Sie sind kein Kleinunternehmer und werden die Umsatzsteuer nachentrichten müssen, wenn das Finanzamt vom tatsächlichen Gesamtumsatz auf den Jahresgesamtumsatz hochrechnet und feststellt, dass der § 19 (1) UStG auf Sie nicht zutrifft.
MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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21.09.2005, 09:52
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#9
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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Zitat:
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Zitat von BEBOUB
mal eine kurze Anmerkung zu den Steuerberatern... Sie sind kein Kleinunternehmer nach § 19 (1) UStG !!!
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Ah, das ist interessant??  Alle Steuerberater sind Kleinunternehmer
Du meinst wohl, den Verfasser des Threads ???
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21.09.2005, 13:38
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2005
Ort: Recklinghausen
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moment auf die ca 100E am, Tag kommen wir ja auch nur da wir fleissig nachrüsten müssen im Hardwarebereich und auch noch Serverkosten sowie Gewerbliches SDSL MWRNRS 1 angestellte auf 400 Euro Basis usw zb bezahlen müssen und soviel bleibt da nicht von über (-: desweiteren bekommen wir unsere Provisonen von unseren Partnern OHNE MwSt ausgezahlt das ist in den abrechnungen auch vermerkt.
ps. nächstes Jahr wollen wir eh mit Umsatssteuer arbeiten da unsere Bereiche in denen wir tätig sind sich erweitern
Lieber Gruß
Sascha und Simoe
Geändert von Sascha&Simone (21.09.2005 um 13:42 Uhr).
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21.09.2005, 13:44
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#11
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2005
Ort: Recklinghausen
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und ps. das mit der Kleinunternehmerregelung kommt von unserem tollen Steuerberater
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21.09.2005, 14:35
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#12
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
für die Einordnung in die Kleinunternehmereigenschaft ist lediglich der Umsatz maßgeblich und nicht der Gewinn.
Wenn Sie tatsächlich 100€ am Tag an Umsatz machen, dann sind Sie laut Gesetz kein Kleinunternehmer und der Steuerberater lag mit seiner Einschätzung, in Unkenntnis des § 19 (3) Satz 3 UStG, schlichtweg daneben, dies kann man ja ohne Probleme ganz einfach im Gesetz nachlesen.
Dennoch... viel Erfolg mit der Gründung... lassen Sie uns gemeinsam hoffen, dass nicht noch mehr Fettnäpfchen bei Ihnen herumstehen, in die sie nach und nach hineintappen können.
MfG
BEBOUB
PS: Noch ein Nachsatz zu den Steuerberatern!
Viele Gründer haben ein blindes Vertrauen zu Steuerberatern entwickelt, dass in dieser Form nicht berechtigt ist.
Viele Steuerberater haben sich spezialisiert und manche von ihnen kommen mit Gründungsfragen nie in Berührung, geschweige denn mit Fragen von Kleinunternehmereigenschaften oder Ansparabschreibungen, diese Steuerberater sind mit Gründungsfragen schlichtweg überfordert.
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
Geändert von BEBOUB (21.09.2005 um 14:40 Uhr).
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21.09.2005, 19:35
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#13
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2005
Ort: Recklinghausen
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na super !
wie schon gesagt klasse Steuerberater ob die 104,00 Euro berechtigt waren glaub ich weniger nur hat der gute man unsere Gewerbeanmeldung mit der Kleinunternehmerregelung befüllt weil er meinte dieses Jahr ja nächstes Jahr nein ???
Aber wie kann ich MwSt bezahlen wen meine Partner sie mir garnicht erst auszahlen sondern SELBER an das ZUSTÄNDIGE Finanzamt überweisen ???
LG
Sascha und Simone
Geändert von Sascha&Simone (21.09.2005 um 19:38 Uhr).
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21.09.2005, 20:13
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#14
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2005
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Zitat:
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Zitat von BEBOUB
PS: Noch ein Nachsatz zu den Steuerberatern!
Viele Gründer haben ein blindes Vertrauen zu Steuerberatern entwickelt, dass in dieser Form nicht berechtigt ist.
Viele Steuerberater haben sich spezialisiert und manche von ihnen kommen mit Gründungsfragen nie in Berührung, geschweige denn mit Fragen von Kleinunternehmereigenschaften oder Ansparabschreibungen, diese Steuerberater sind mit Gründungsfragen schlichtweg überfordert.
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Das ist eine typische Behauptung einer konkurierenden Unternehmung. Genauso denken viele meines Berufstandes über Sie und nicht seltend werden dieser Vorurteile durch schlechte arbeiten untermauert. Von der nicht annäherend vergleichbaren Qualifikation will ich gar nicht erst anfangen  Vieleicht sollten wir uns deshalb darauf berufen das es in jedem Bereich gute und schlechte Leute. Das hier scheinbar falsche Auskünfte erteilt worden sind kann vielfältige Gründe haben. Der häufigste Grund sind Missverstände bei der Schilderungen bestimmter Sachverhalte oder eine falsche Auslegung der Antworten.
Niemand sollte sich in Rechtsfragen nur auf eine Person verlassen sondern stehts auch selber hinterfragen ggf. weitere Personen einbeziehen. Insbesondere sollte man auch gucken zu was für einem Steuerberater oder Anwalt man geht........ oder gehen Sie auch zum Anwalt Fachrichtung Strafrecht wenn Sie sich scheiden lassen wollen ? Natürlich nicht und genau wie beim Anwalt gibt es auch im Steuerrecht Fachrichtungen. Nichts desto trotz darf ein Anwalt in Fachbereichen beraten in denen er nicht unmittelbar Tätig ist genausso wie das auch ein Steuerberater darf (finde ich persönlich übrigens nicht so gut. Jeder sollte schon Wissen was er kann und auch nur das Wissen weitergeben).
Frechdachs
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21.09.2005, 20:26
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#15
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Zitat von Sascha&Simone
Aber wie kann ich MwSt bezahlen wen meine Partner sie mir garnicht erst auszahlen sondern SELBER an das ZUSTÄNDIGE Finanzamt überweisen ???
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Wie darf ich das verstehen? Schildert mal den Sachverhalt.
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