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Thema: Anwalt eingeschaltet - Gebühren 380 Euro

  1. #1
    TP-Senior jay_nasty macht alles soweit korrekt
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    Anwalt eingeschaltet - Gebühren 380 Euro

    Hallo

    Jemand hat gegen mich völlig überrraschend einen Anwalt eingeschaltet .

    grund urheberrechtsverletzung . wegen vervielfältigung.

    es geing um ein template für ein internetshop.
    diesen internetshop hab iich auf meiner webseite zu demozwecken mit dem template versehen und zum kauf angeboten.

    so fakt ist das ich das template garnicht verkaufen wollte sondern lediglich den shop mit dem standart template ...

    auf jeden fall hab ich das in einem brief an den anwalt erklärt obwohl natürlich wieder mit gericht usw gedroht wird , wie immer


    Code:
    Sehr geehrter anwalt,
    
    
    es handelt sich weder um eine Vervielfältigung noch um eine illegale Verwendung.
    
    Wie dem Kleinunternehmer mitgeteilt, habe ich den Shop mit dem benannten Template unter www..de betreiben. Diese Domain wurde mir gekündigt, deshalb habe ich meine derzeitige und einzige Domain www..de benutzt, um den Shop aufzuspielen.
    Verwendungszweck von dem Shop ist:
    Ein Demo für potentielle Kunden, die den Shop und seine Funktionen testen wollen.
    Der Shop beinhaltet 2 Templates :
    1 Standart und einmal das benannte  von Herrn .
     
    Es geht also vielmehr um das Shopsystem als um das Template für diesen Zweck.,
    Potentielle Kunden gebe Ich Zugang zu einem Admin Account, diese können dort sich beide Templates ansehen und auswählen. 
    
    Anzumerken ist das kein Shop bis jetzt einem Dritten zu Verfügung gestellt worden bzw verkauft worden ist . also lediglich demonstriert.
    Das Template an sich ist so unterschiedlich das man es garnicht vergleichen kann, worüber ich mich jetzt aber garnicht streiten will. Ähnlichkeiten sind vorhhanden , das stimmt.
    
    
     Zusammenfassend..
    Entscheidet sich ein Kunde zum Kauf , erhalten Sie den Shop mit der Option das Template für 200 Euro zu erwerben. Kunden hätten also nur das Standarttemplate bekommen.
    Wenn ein Kunde diese Option angenommen hätte , hätte ich mir bei Herrn  dafür die Erlaubnis gekauft, was wohl sehr im Interesse von Herrn  gewesen wäre.
    Ich musste das so machen da ich vorher kein Geld hatte um das Recht zu kaufen welches ja auch stolze 150 euro kostet. Ich brauchte einen Schriftlichen Vertrag damit ich mich auf was berufen kann und nicht die 150 Euro umsonst ausgegeben hätte.
    Fakt ist , keiner Will den Shop haben , da das Standart Template wirklich sehr einfach und „schlecht“ ist.
    200 Euro war meinen Kunden einfach bis jetzt zu teuer , was aber jetzt keine Rolle spielt.
    Daher werde Ich Leider diese Cross Promotion jetzt einstellen und geben Ihnen die gewünschte Unterlassungserklärung, was ja kein Problem ist
    
    Weitere Verbindlichkeiten , aufwände und Entgelte werde Ich nicht bezahlen. 
    Jeder Schriftverkehr von Ihnen bezüglich einer Zahlungsaufforderung wird von Mir  Ignoriert.
    Für Fragen wenden Sie sich telefonisch an Mich
    
    Ich habe keine Mitteilung von Herrn erhalten, ausser dieser.
    
    Auf das Urheberrecht des Templates mache Ich im Shop selber aufmerksam, womit Ich gegen die AGB meines Wissen nicht verstossen.
    
    Kein „Bild“  bei dem ursprungs Template Von Herrn ist so wie es war.
     Veränderungen sind erlaubt
    
    auszug agb
    Ein Template darf bei mehreren Shops eingesetzt werden, wenn es sich um einen und den selben Domain-Inhaber handelt.
    Das erworbene Template oder die erworbenen Templates dürfen nicht weiterverkauft werden. Es können Änderungen an allen Bereichen des Templates vorgenommen werden, außer dem Hinweis "Template by www..de“
    
    
    Wenn Ihr Mandant das nicht einsieht , können wir uns leider nicht einigen. Für Uns galt die Sache mit bezahlung der 31 Euro als abgeschlossen.
    
    Herrn stand jederzeit frei sich bei Uns zu melden was er nicht tat.  
    
    Mit freundlichen Grüssen

    und das anwaltschrieben

    Code:
    ich würde illegal das template vertreioben ich solle eine vertragsstrafe vereeinbaraen in höhe von 1000 euro + die anwaltsgebühren von 380 euro 
    
    ( gegenstandswert 4000 euro (lol)
    
    unterlassungserklärung beinhaltet . ich darf künftig weder veräussern und an dritte nicht weitergeben blabla
    und das letzt .. im shop selber hab ich einen vermerk unter kontakt ...designed by www...de Optional ( 200 Euro )

  2. #2
    TP-Member Stefan33 macht alles soweit korrekt
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    Du hast eine sogenannte Abmahnung erhalten:

    http://www.abmahnung.de/

    http://www.weidenmann.de/abmahn.html

  3. #3
    TP-Senior jay_nasty macht alles soweit korrekt
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    ja gut und .......wegen den 380 euro ???

  4. #4
    TP-Moderator satre lebt für das TP und seine User satre lebt für das TP und seine User satre lebt für das TP und seine User satre lebt für das TP und seine User satre lebt für das TP und seine User satre lebt für das TP und seine User satre lebt für das TP und seine User satre lebt für das TP und seine User Avatar von satre
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    Zitat Zitat von jay_nasty
    .....wegen den 380 euro ???
    Für eine Abmahnung ist diese Summe sogar sehr gering. Die meisten bewegen sich im vierstelligen Bereich: http://rettet-das-internet.de/beispiele.htm

    Und gegen Abmahnungen vorzugehen wird meistens teuerer, als den Betrag zu zahlen.
    Ich empfehle dir, dich an das Forum für deutsches Recht zu wenden: http://www.recht.de/phpbb/, wo du dein Problem in der Form "Person A hat eine Abmahnung von Person B enthalten, weil..." schildern kannst.

    Die bieten zwar keine konkrete Rechtsberatung an, aber sagen dir zumindest, wie die Chancen sind da rauszukommen und ob sich die Sache lohnt.

  5. #5
    TP-Insider Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
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    Verstehe ich jetzt nicht: Hast du es ohne Einwilligung des Urhebers verwendet oder sonstwie gegen irgendwelche Bedingungen des Urhbers verstoßen? So nach dem Motto: Dieses Template dürfen Sie benutzen für..., jedoch nicht zu Zwecken...?
    Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.

  6. #6
    TP-Senior jay_nasty macht alles soweit korrekt
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    ja genau

    verboten war es zu veräußern zu vervielfertigen oder dritten zu verfügung zu stellen

    was ich gemacht habe:

    das template zu demonstrationszwecken in einem "demosho" zum laufen gebracht.

    ich habe den shop verkauft mit einem standart template aber das benannte bezeigt.

    in meiner verkaufsbroschüre steht aber .. lieferumfang ..dienstleistung mit shop und standarttemplate .. das benannte template ist "optional " verfügbar

    mehr nicht


    die unterlassungserklärung hab ich unterschriben zurückgeschickt .. die anwaltgebühen werd ich einfach nicht bezhalen...ich halt euch auf dem laufenden..

  7. #7
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    Zitat Zitat von jay_nasty
    die unterlassungserklärung hab ich unterschriben zurückgeschickt .. die anwaltgebühen werd ich einfach nicht bezhalen...ich halt euch auf dem laufenden..
    Oha! Ob das gut geht...


    verboten war es zu veräußern zu vervielfertigen oder dritten zu verfügung zu stellen
    (...)
    das template zu demonstrationszwecken in einem "demosho" zum laufen gebracht.
    Aber genau gegen das hast du doch dann verstoßen

    btw: Von welcher Seite hast du das Template überhaupt her?
    Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.

  8. #8
    TP-Senior jay_nasty macht alles soweit korrekt
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    versteh ich nicht era w xel

    das tzemplate hab ich von ( pm an dich )

    Code:
    veräußern zu vervielfertigen oder dritten zu verfügung
    versteh ich die begriffe nicht ??

    der demoshop ist doch praktisch mein shop..das fremde besucher kommen ist doch das gleiche als wenn

    "kunden"kommen würden.. demonstrieren ?

    ich peils net

  9. #9
    TP-Member Stefan33 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Era W Xel
    Oha! Ob das gut geht...
    Das ist eine der empfohlenen Strategien.
    Der Anwalt kann die Gebühren einklagen aber meistens geht das zu seinen ungunsten aus, da ein Gericht die Gebühr nachträglich prüft und auch oft nach unten korrigiert.
    Viele Anwälte klagen wegen so eines Betrags auch gar nicht.


    @jay_nasty
    Mahnbescheid vom Gericht abwarten und dann unbedingt (!!) Einspruch einlegen. Mahnungen von Inkassobüros oder vom Anwalt selbst kannst du in die Tonne kloppen wenn du wirklich nicht zahlen willst.

  10. #10
    TP-Senior jay_nasty macht alles soweit korrekt
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    thx stefan33
    brauchte noch ein bisschen rückendeckung

    trotzdem würd ich gern noch ein update von era w xel hören...

  11. #11
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    Zitat Zitat von Stefan33
    Das ist eine der empfohlenen Strategien.
    Aha. Gut zu wissen

    ich peils net
    Ich auch nicht.
    Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.

  12. #12
    TP-Senior jay_nasty macht alles soweit korrekt
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    ja was denn ^^

  13. #13
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    Wat willste denn hörn?

    Ich bin 1. nicht mal annähernd ein Jurist und 2. habe ich so meine Schwierigkeiten den Sachverhalt zu durchschauen.

    Also frage ich mal direkt (ist jetzt nicht böse gemeint!): Hast du das Template geklaut?

    Warum frage ich danach? Wenn du das Template gekauft hast, dann darfst du es auch verwenden, das heißt in deinem FAll zu Demozwecken einsetzen. Du darfst es halt nur nicht weiterverkaufen, was du ja auch nicht getan hast.

    Wenn es aber so gelaufen wäre, hättest du jetzt keine Schwierigkeiten mit dem Anwalt. Und deswegen verstehe ich das noch nicht so ganz.
    Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.

  14. #14
    TP-Senior jay_nasty macht alles soweit korrekt
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    ne das is es ja ..ich habs gekauft ! mit rechnung über paypal..

    das ist es ja die denken ich würde das weiterverkaufen.. was ich nicht gemacht habe --.


    ^ das ist die lage..
    #
    #
    #
    und das obwohl es in tauschbörsen umsonst erhältlich ist..

    das hat man davon wenn man ehrlich ist

  15. #15
    TP-Insider Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
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    Wieso hast du dann die Erklärung unterschrieben? Du bist nachweislich im Recht. Ich wurde zwar noch nicht abgemahnt, aber da kann man doch sicherlich zurückklagen, oder? Du wurdest ja dann für etwas abgemahnt, gegen das du gar nicht verstoßen hast.
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