Steht alles in der Ebay Faq:
http://pages.ebay.de/help/policies/inr-snad-policy.html
Zuerst würde ich den Fall Ebay schildern und zu ner friedlichen Lösung kommen.![]()
Hallo!
Ich wollte mich erkundigen ob ich im Recht bin. Wenn das jetzt hier zur "Rechtsberatung" zählt dann bitte ich darum meinen Post zu löschen.
Also vor kurzem habe ich mir ein Kleidungsstück bei eBay gekauft. Als ich es bekommen habe musste ich feststellen dass das Bild in der Artikelbeschreibung erheblich von der eigentlich bekommenden Ware abweicht. Die Artikelbeschreibung an sich war korrekt aber das Bild entsprach einfach nicht dem was ich bekommen habe. Als ich den Verkäufer darauf angesprochen habe meinte er nur das er ja ein privater Verkäufer sei und ich mit einem Gebot damit einverstanden gewesen wäre das er keinerlei Garantie oder Umtauschrechte geben kann. Ebenfalls hält er an seiner Meinung fest das er nicht dazu verpflichtet ist das Kleidungsstück zurück zu nehmen und mir den Betrag zu überweisen den ich bezahlt habe.
Wer ist hier im Recht?
Vielen herzlichen Dank!
Steht alles in der Ebay Faq:
http://pages.ebay.de/help/policies/inr-snad-policy.html
Zuerst würde ich den Fall Ebay schildern und zu ner friedlichen Lösung kommen.![]()
Also den Vorfall habe ich bereits eBay gemeldet. Und Unstimmigkeiten online klären habe ich auch schon in Anspruch genommen. Blos hält der Verkäufer an seiner Meinung fest den Artikel nicht umzutauschen(also er bekomtm Ware und ich mein Geld wieder). Gibt es da nicht irgendwelche gesetzlichen Paragraphen die man ihm nennen könnte oder ist das was auf der FAQ Seite steht alles was man zu dem Thema bekommen kann.
Achso und gilt der FAQ Text auch für private Verkäufer?
[leicht OT]
ich finde ständig Auktionen bei ebay, wo gebrauchte Geräte mit "geliehenen" Bildern der neuen Geräte aus meinen Shop verhökert werden. Scheint also üblich zu sein ...
[/OT]
ja habe ich auch bereits öfters gesehen. Aber bei einem privaten Verkäufer der ja eigentlich die Zeit hätte den Artikel zu fotografieren... das ist schon ein bisschen komisch. Und es ist ja so das es ja ok wäre Bilder von anderen Quellen zu nehmen. Blos muss dann das Bild ja auch mit dem eigentlichen Artikel überein stimmen.
der unterschied liegt darin, dass die geliehenen bilder aber dem artikel entsprechen ... wenn das bild von einem anderen artikel ist, bist du meiner meinung nach im recht ... wenn es sich nur um farbe oder ähnliches handelt, was aber in der beschreibung beschrieben wurde, dann siehts da schlecht aus ...
in diesem Sinne hoch die Tassen
Sehe ich genauso, das Nächstemal halt die ganze Beschreibung und genau durchlesen.Zitat von Flaph
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Liebe Grüße Felix
"Es gibt keine Probleme nur Herausforderungen."
Good Old Europe
Tja, in der Beschreibung wurden ja leider keiner näheren Beschreibung zum Aussehen gemacht. Halt nur das die Ware ein Unikat ist, dass also der Artikel ein wenig vom Bild abweichen kann da jede einzeln hergestellt wurde. Blos finde ich müsste schon eine gewisse Ähnlichkeit vorhanden sein, auch wenn es ein Unikat ist. Das komische daran ist ja das es Bilder gab(andere Auktionen) die die Ware zeigen so wie sie auch wirklich aussieht, und ich hätte nie ein Gebot drauf abgegeben wenn die Ware so auf dem Bild dargestellt gewesen wäre.
Aber egal, ich denke mal dass ich im Recht bin und werde versuchen mein Recht auch durchzuboxen.
Vielen herzlichen Dank!
Um welchen Betrag geht es hier? Lohnt es sich, das Recht durchzusetzen? Wie gestaltet sich der Unterschied Foto/Original?
Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
Es geht hierbei um einen Betrag von 58 Euro. Ist zwar kein Vermögen aber immerhin auch eine Menge Geld. Na ja in der Form, Farbe und in bestimmten Eigenschaften wie Used Look Löcher. Wobei der Schnitt und die Farbe sehr unterschiedlich in meinen Augen sind. Ebenso sind die Used Look Löcher in einer sehr größeren Vielzahl vorhanden, wäre die auf dem Bild zu sehen gewesen hätte ich ja nie drauf geboten. Sollte ich vielleicht versuchen die Ware wieder bei eBay rein zu setzen. In der Aufmachung wie es mein Vorgänger gemacht hat?
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