+ Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 10

Thema: Lieferung nach AT, Rechnung nach CH

  1. #1
    TP-Junior tiberian6 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Sep 2005
    Beiträge
    6

    Lieferung nach AT, Rechnung nach CH

    Hallo,
    ein schweizer Unternehmen (CH) bestellt Waren bei einem deutschen Unternehmen (D).
    D liefert nach Österreich (AT), die Rechnung geht an CH.
    Meine Frage:
    Muss D die Ust-IdentNr von AT auf der Rechnung angeben ?
    Machts gut, und danke für den Fisch

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Nein, weil nur Rechtsbeziehungen zwischen D und CH bestehen und nicht zwischen D und AT. Es spielt dabei keine Rolle, dass CH die Auflage stellt den Gegenstand an AT zu liefern.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Junior tiberian6 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Sep 2005
    Beiträge
    6
    Hallo Sven
    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Können Sie mir auch einen § nennen, da mir mein Kunde die Aussage so nicht glaubt ?
    Und noch eine Frage:
    Spielt es eine Rolle, in welchem Verhältniss A zu CH steht ? z.B. A ist eine Tochter von CH bzw. A ist Kunde bei CH
    Gruss
    Rainer
    Machts gut, und danke für den Fisch

  4. #4
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
    Registriert seit
    May 2005
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    616
    wo ist denn der Ort der Verschaffung der Verfügungsmacht???

    Wer liefert genau??? Der Leistende oder ein Spediteur??

  5. #5
    TP-Junior tiberian6 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Sep 2005
    Beiträge
    6
    Geliefert wird per Spedition ab Werk
    Machts gut, und danke für den Fisch

  6. #6
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
    Registriert seit
    May 2005
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    616
    Zitat Zitat von Saxoflyer
    Nein, weil nur Rechtsbeziehungen zwischen D und CH bestehen und nicht zwischen D und AT. Es spielt dabei keine Rolle, dass CH die Auflage stellt den Gegenstand an AT zu liefern.

    Gruß
    Sven
    Sven, machst Du Dir das nicht ein wenig einfach???

    Der Gegenstand wird in ein EU-Land geliefert; er wird ja nicht in ein Drittland ausgeführt. Jedenfalls kann das schweizer UN keinen Ausfuhrnachweis erbringen, womit man die Ausfuhrlieferung begründen kann. Ort der Lieferung scheint ja Deutschland zu sein. Wenn nun das schweizer UN eine USt-ID-Nr. verwendet (z.B. die des Tochterunternehmens in AT) dann würde es sich um eine iG-Lieferung handeln (vorrausgesetzt kein neues Fahrzeug oder Lieferschwelle), ansonsten wäre es eine steuerpflichtige Lieferung in GER.

    Ist das nicht ein Fall des §3c UStG??

    @tiberian6: Wird denn die Lieferschwelle überschritten??
    Geändert von fridge (27.09.2005 um 15:54 Uhr)

  7. #7
    TP-Junior tiberian6 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Sep 2005
    Beiträge
    6
    Bei einer Lieferung nicht, aber im Laufe des Jahres vermutlich schon.
    Machts gut, und danke für den Fisch

  8. #8
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Zitat Zitat von fridge
    Sven, machst Du Dir das nicht ein wenig einfach???
    Die Frage bezog sich doch nur darauf, wessen ID-Nr. angegeben werden soll und da kann doch nur die eigene und die des Kunden in Frage kommen. Aber zugegeben, ich habe nicht großartig darüber nachgedacht.

    Zitat Zitat von tiberian6
    Spielt es eine Rolle, in welchem Verhältniss A zu CH steht ? z.B. A ist eine Tochter von CH bzw. A ist Kunde bei CH
    Eine sehr große Rolle sogar.

    Gehen wir mal durch:

    D -------> CH -------> AT
    |
    --------- Waren ------->


    D -> CH:
    Es liegt eine Lieferung vor i.S.v. § 3 Abs. 1 UStG, wobei sich der Ort der Leistung nach § 3 Abs. 5a UStG richtet. Dieser gibt eine zwingende Bearbeitungsreihenfolge vor, so dass zuerst der § 3c UStG zu prüfen ist.

    § 3c Abs. 1 UStG ist erfüllt, so dass der Ort der Lieferung dort ist, wo die Beförderung oder Versendung endet und somit in der Schweiz. Voraussetzung ist jedoch, dass der Abnehmer nicht zum Personenkreis des § 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG gehört (er darf also kein kleiner Exot sein und er darf den Gegenstand nicht für sein eigenes Unternehmen erwerben) gem. § 3c Abs. 2 Nr. 1 UStG. Dies ist jedoch nicht der Fall, da CH den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt indem er den Gegenstand weiterveräußert an AT. Somit ist § 3c UStG nicht anzuwenden ist. Zudem wäre die Lieferschwelle zu prüfen und die Art der Ware, da verbrauchsteuerpflichtige Waren i.S.v. § 1a Abs. 5 S. 2 UStG schädlich für § 3c UStG wären.

    Somit ist als nächstes in der Bearbeitungsreihenfolge § 3e UStG (Ort der Lieferung während einer Beförderung an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn), § 3f UStG (Ort der unentgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen) und § 3g UStG (Ort der Lieferung von Gas oder Elektrizität) UStG zu prüfen, die alle nicht zutreffen.

    Als letztes bleibt also nur noch § 3 Abs. 6 - 8 UStG übrig.

    Es könnte es sich um ein Reihengeschäft handeln, sofern AT Unternehmer ist, weil mehrere Unternehmer über den gleichen Gegenstand Rechtsgeschäfte abgeschlossen haben und der Gegenstand unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Unternehmer in der Kette befördert oder versendet wird. Demnach könnte die bewegte Lieferung nur einer Lieferung zugeordnet werden können gem. § 3 Abs. 6 S. 5 UStG

    Demnach wäre die bewegte Lieferung gem. § 3 Abs. 6 S. 1, 3 und 4 UStG die Lieferung D -> CH, so dass der Ort der Lieferung dort ist, wo die Versendung der Waren beginnt und somit in Deutschland. Dies wäre Inland i.S.v. § 1 Abs. 2 S. 1 UStG und folglich ist die Lieferbeziehung D -> CH steuerbar in Deutschland.

    Ab jetzt wird's interessant. Korrigiert mich wenn ich falsch liege
    Nun wäre eine evtl. Steuerbefreiung zu prüfen i.S.v. § 4 Nr. 1b UStG i.V.m. § 6a UStG (innergemeinschaftliche Lieferung).
    § 6a Abs. 1 Nr. 1 UStG ist erfüllt, da ein Unternehmer (D) einen Gegenstand in ein anderes EU-Land versendet. Zudem ist die Erwerberqualität des § 6a Abs. 1 Nr. 2 UStG gegeben, so dass die Lieferung steuerfrei ist, sofern die Lieferung bei CH der Erwerbsbesteuerung unterliegt, was nicht zwingend heißt, dass er einen steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb tätigen muss.
    Auch hier wird ein Gegenstand von einem EU-Land in ein anderes EU-Land versendet (von D nach AT), so dass § 1a Abs. 1 Nr. 1 UStG zutrifft. Ebenso ist die Erwerberqualität des § 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG gegeben, als auch die Liefererqualität i.S.v. § 1a Abs. 1 Nr. 3 UStG.
    § 1a Abs. 3 UStG ist nicht zu prüfen, aufgrund des § 6a Abs. 1 Nr. 3 UStG mit der Folge, dass D umsatzsteuerfrei an CH liefern kann.

    Jetzt knüpft das Gesetz aber wieder eine neue Anforderung, nämlich in § 14 Abs. 6 UStG i.V.m. § 17c Abs. 1 UStDV indem es vorschreibt, dass er die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung buchmäßig nachweisen kann und, dass er die UStID-Nr. des Abnehmers aufzeichnen muss.

    a) CH besitzt UStID-Nr.:
    Steuerfreie Lieferung möglich

    b) CH besitzt keine UStID-Nr.:
    Steuerpflichtig in Deutschland mit 16%

    Komisch, eigentlich wollte ich zu einem anderen Ergebnis kommen als fridge aber irgendwie ließ ich sich nicht vermeiden

    Zitat Zitat von fridge
    Ist das nicht ein Fall des §3c UStG??
    Vgl. meine Ausführungen oben

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  9. #9
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
    Registriert seit
    May 2005
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    616
    @Saxoflyer: GUTE ARBEIT Sven!!!!!

    Ehrlich gesagt, ist mir es zu spät, um Deinen Ausführungen wirklich folgen zu können.

    Aber prima, dass Du zum gleichen Ergebnis kommst.

    Wieso glaubst Du, das ein Reihengeschäft vorliegt?? Die Tochter könnte ja im Rahmen einer Organschaft bestehen??? Folge= zu viele Unbekannte......

  10. #10
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Ich hab' auch nur geschrieben, dass es sich um ein Reihengeschäft handeln könnte, welches jedoch keine Auswirkungen auf die umsatzsteuerliche Behandlung von D -> CH hat.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51