art-d-sign
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 23.09.2005, 15:50   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Sep 2005
tiberian6 macht alles soweit korrekt

Lieferung nach AT, Rechnung nach CH


Hallo,
ein schweizer Unternehmen (CH) bestellt Waren bei einem deutschen Unternehmen (D).
D liefert nach Österreich (AT), die Rechnung geht an CH.
Meine Frage:
Muss D die Ust-IdentNr von AT auf der Rechnung angeben ?
__________________
Machts gut, und danke für den Fisch
tiberian6 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 23.09.2005, 16:12   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Nein, weil nur Rechtsbeziehungen zwischen D und CH bestehen und nicht zwischen D und AT. Es spielt dabei keine Rolle, dass CH die Auflage stellt den Gegenstand an AT zu liefern.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2005, 11:01   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Sep 2005
tiberian6 macht alles soweit korrekt
Hallo Sven
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Können Sie mir auch einen § nennen, da mir mein Kunde die Aussage so nicht glaubt ?
Und noch eine Frage:
Spielt es eine Rolle, in welchem Verhältniss A zu CH steht ? z.B. A ist eine Tochter von CH bzw. A ist Kunde bei CH
Gruss
Rainer
__________________
Machts gut, und danke für den Fisch
tiberian6 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2005, 16:27   #4
TP-Insider
 
Benutzerbild von fridge
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
fridge bringt sich richtig ein
wo ist denn der Ort der Verschaffung der Verfügungsmacht???

Wer liefert genau??? Der Leistende oder ein Spediteur??
fridge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2005, 16:44   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Sep 2005
tiberian6 macht alles soweit korrekt
Geliefert wird per Spedition ab Werk
__________________
Machts gut, und danke für den Fisch
tiberian6 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2005, 16:52   #6
TP-Insider
 
Benutzerbild von fridge
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
fridge bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Nein, weil nur Rechtsbeziehungen zwischen D und CH bestehen und nicht zwischen D und AT. Es spielt dabei keine Rolle, dass CH die Auflage stellt den Gegenstand an AT zu liefern.

Gruß
Sven
Sven, machst Du Dir das nicht ein wenig einfach???

Der Gegenstand wird in ein EU-Land geliefert; er wird ja nicht in ein Drittland ausgeführt. Jedenfalls kann das schweizer UN keinen Ausfuhrnachweis erbringen, womit man die Ausfuhrlieferung begründen kann. Ort der Lieferung scheint ja Deutschland zu sein. Wenn nun das schweizer UN eine USt-ID-Nr. verwendet (z.B. die des Tochterunternehmens in AT) dann würde es sich um eine iG-Lieferung handeln (vorrausgesetzt kein neues Fahrzeug oder Lieferschwelle), ansonsten wäre es eine steuerpflichtige Lieferung in GER.

Ist das nicht ein Fall des §3c UStG??

@tiberian6: Wird denn die Lieferschwelle überschritten??

Geändert von fridge (27.09.2005 um 16:54 Uhr).
fridge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2005, 17:05   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Sep 2005
tiberian6 macht alles soweit korrekt
Bei einer Lieferung nicht, aber im Laufe des Jahres vermutlich schon.
__________________
Machts gut, und danke für den Fisch
tiberian6 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2005, 19:10   #8
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Zitat von fridge
Sven, machst Du Dir das nicht ein wenig einfach???
Die Frage bezog sich doch nur darauf, wessen ID-Nr. angegeben werden soll und da kann doch nur die eigene und die des Kunden in Frage kommen. Aber zugegeben, ich habe nicht großartig darüber nachgedacht.

Zitat:
Zitat von tiberian6
Spielt es eine Rolle, in welchem Verhältniss A zu CH steht ? z.B. A ist eine Tochter von CH bzw. A ist Kunde bei CH
Eine sehr große Rolle sogar.

Gehen wir mal durch:

D -------> CH -------> AT
|
--------- Waren ------->


D -> CH:
Es liegt eine Lieferung vor i.S.v. § 3 Abs. 1 UStG, wobei sich der Ort der Leistung nach § 3 Abs. 5a UStG richtet. Dieser gibt eine zwingende Bearbeitungsreihenfolge vor, so dass zuerst der § 3c UStG zu prüfen ist.

§ 3c Abs. 1 UStG ist erfüllt, so dass der Ort der Lieferung dort ist, wo die Beförderung oder Versendung endet und somit in der Schweiz. Voraussetzung ist jedoch, dass der Abnehmer nicht zum Personenkreis des § 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG gehört (er darf also kein kleiner Exot sein und er darf den Gegenstand nicht für sein eigenes Unternehmen erwerben) gem. § 3c Abs. 2 Nr. 1 UStG. Dies ist jedoch nicht der Fall, da CH den Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt indem er den Gegenstand weiterveräußert an AT. Somit ist § 3c UStG nicht anzuwenden ist. Zudem wäre die Lieferschwelle zu prüfen und die Art der Ware, da verbrauchsteuerpflichtige Waren i.S.v. § 1a Abs. 5 S. 2 UStG schädlich für § 3c UStG wären.

Somit ist als nächstes in der Bearbeitungsreihenfolge § 3e UStG (Ort der Lieferung während einer Beförderung an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn), § 3f UStG (Ort der unentgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen) und § 3g UStG (Ort der Lieferung von Gas oder Elektrizität) UStG zu prüfen, die alle nicht zutreffen.

Als letztes bleibt also nur noch § 3 Abs. 6 - 8 UStG übrig.

Es könnte es sich um ein Reihengeschäft handeln, sofern AT Unternehmer ist, weil mehrere Unternehmer über den gleichen Gegenstand Rechtsgeschäfte abgeschlossen haben und der Gegenstand unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Unternehmer in der Kette befördert oder versendet wird. Demnach könnte die bewegte Lieferung nur einer Lieferung zugeordnet werden können gem. § 3 Abs. 6 S. 5 UStG

Demnach wäre die bewegte Lieferung gem. § 3 Abs. 6 S. 1, 3 und 4 UStG die Lieferung D -> CH, so dass der Ort der Lieferung dort ist, wo die Versendung der Waren beginnt und somit in Deutschland. Dies wäre Inland i.S.v. § 1 Abs. 2 S. 1 UStG und folglich ist die Lieferbeziehung D -> CH steuerbar in Deutschland.

Ab jetzt wird's interessant. Korrigiert mich wenn ich falsch liege
Nun wäre eine evtl. Steuerbefreiung zu prüfen i.S.v. § 4 Nr. 1b UStG i.V.m. § 6a UStG (innergemeinschaftliche Lieferung).
§ 6a Abs. 1 Nr. 1 UStG ist erfüllt, da ein Unternehmer (D) einen Gegenstand in ein anderes EU-Land versendet. Zudem ist die Erwerberqualität des § 6a Abs. 1 Nr. 2 UStG gegeben, so dass die Lieferung steuerfrei ist, sofern die Lieferung bei CH der Erwerbsbesteuerung unterliegt, was nicht zwingend heißt, dass er einen steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb tätigen muss.
Auch hier wird ein Gegenstand von einem EU-Land in ein anderes EU-Land versendet (von D nach AT), so dass § 1a Abs. 1 Nr. 1 UStG zutrifft. Ebenso ist die Erwerberqualität des § 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG gegeben, als auch die Liefererqualität i.S.v. § 1a Abs. 1 Nr. 3 UStG.
§ 1a Abs. 3 UStG ist nicht zu prüfen, aufgrund des § 6a Abs. 1 Nr. 3 UStG mit der Folge, dass D umsatzsteuerfrei an CH liefern kann.

Jetzt knüpft das Gesetz aber wieder eine neue Anforderung, nämlich in § 14 Abs. 6 UStG i.V.m. § 17c Abs. 1 UStDV indem es vorschreibt, dass er die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung buchmäßig nachweisen kann und, dass er die UStID-Nr. des Abnehmers aufzeichnen muss.

a) CH besitzt UStID-Nr.:
Steuerfreie Lieferung möglich

b) CH besitzt keine UStID-Nr.:
Steuerpflichtig in Deutschland mit 16%

Komisch, eigentlich wollte ich zu einem anderen Ergebnis kommen als fridge aber irgendwie ließ ich sich nicht vermeiden

Zitat:
Zitat von fridge
Ist das nicht ein Fall des §3c UStG??
Vgl. meine Ausführungen oben

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.09.2005, 23:11   #9
TP-Insider
 
Benutzerbild von fridge
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
fridge bringt sich richtig ein
@Saxoflyer: GUTE ARBEIT Sven!!!!!

Ehrlich gesagt, ist mir es zu spät, um Deinen Ausführungen wirklich folgen zu können.

Aber prima, dass Du zum gleichen Ergebnis kommst.

Wieso glaubst Du, das ein Reihengeschäft vorliegt?? Die Tochter könnte ja im Rahmen einer Organschaft bestehen??? Folge= zu viele Unbekannte......
fridge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.09.2005, 18:52   #10
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Ich hab' auch nur geschrieben, dass es sich um ein Reihengeschäft handeln könnte, welches jedoch keine Auswirkungen auf die umsatzsteuerliche Behandlung von D -> CH hat.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Recht & Co
Lieferung nach AT, Rechnung nach CH Lieferung nach AT, Rechnung nach CH
« Fieses Etikett schließt Gewährleistung aus | Kleingewerbe: Einnahmen aus Warenverkäufen? »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:34 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67