Hallo zusammen!
Ich betreibe neben meiner nichtselbständigen Arbeit einen PC-Service als Einzelunternehmen.
Als Arbeitnehmer habe ich mir Anfang letzten Jahres einen PC zugelegt und diesen auch in der Steuererklärung als Arbeitsmittel angegeben.
Mir geht es jetzt darum, wenn ich eventuell Aufrüstungen oder Reparaturen an diesem PC durchführe, dass ich bei den benötigten Komponenten die Vorsteuer abziehen kann. Dazu müsste ich doch aber den PC in mein Anlagevermögen meines kleinen Unternehmens überschreiben.

Der PC soll natürlich auch weiterhin in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Nur eben nicht unter dienstliche Nutzung als Arbeitnehmer, sondern unter gewerbliche Nutzung.
Gruß
speedy