Wäre sinnvoll und würde evtl. Ärger mit dem Finanzamt vermeiden. Wenn der PC mehr als 50 % für den Betrieb genutzt wird würde er sowieso notwendiges Betriebsvermögen und wäre dies also automatisch.Dazu müsste ich doch aber den PC in mein Anlagevermögen meines kleinen Unternehmens überschreiben.
Die Einlage erfolgt mit dem Teilwert.
=> Suchfunktion benutzen. Hatten wir schon des öfteren.
Gruß
Sven


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Der PC soll natürlich auch weiterhin in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Nur eben nicht unter dienstliche Nutzung als Arbeitnehmer, sondern unter gewerbliche Nutzung.
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