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23.09.2005, 20:34
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Sauerland
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Fieses Etikett schließt Gewährleistung aus
Hallo!
Ihr kennt doch die Etiketten, die z.B. auf PC-Netzteilen kleben, die kaputt gehen wenn man das Netzteil öffnet. Da heißt es doch dann: Auschluss der Gewährleistung bei Entfernung des Etiketts/Siegels (oder so).
In wie weit lässt sich das Prinzip denn erweitern? Weil auch auf meiner CPU und meinem RAM kleben zwei Aufkleber, die nach Entfernug meine Gewährleistung ausschließen. Steht sogar auf der Rechnung.
Kann ich einfach daher gehen und sagen: Alles was sich irgendwie öffnen lässt, wird zugeklebt und wer's aufmacht verliert seine Gewährleistung.
Hier würde mich besonders eine Rechtgrundlage interessieren. Da der Gesetzgeber ja doch recht pingelich mit dem Gewährleistungsauschluss ist.
gruß

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Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
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24.09.2005, 12:53
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#2
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TP-Supporter
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Sauerland
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Ich antworte mir mal selbst:
Zitat:
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Zitat von © 1996 by RA Dr. M. Michael König | Dr. König & Coll.
Auszug:Im Ergebnis ist folgendes festzuhalten: Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers, die bestimmt, daß die Gewährleistung ausgeschlossen ist, wenn der Käufer oder ein Dritter in das verkaufte Gerät eingreift, es ändert oder beschädigt, verstößt mit großer Wahrscheinlichkeit gegen § 11 Nr.10a AGB-Gesetz, in jedem Fall aber gegen § 9 AGB-Gesetz, und ist daher unwirksam.
Dies gilt selbstverständlich auch für die oben erwähnten Aufkleber, die das Gehäuse eines Gerätes versiegeln und dem Nachweis eines Eingriffs dienen, sowie entsprechende Aufdrucke/Hinweise auf der Geräterück-/-unterseite. Entweder sind sie rechtlich ohne Bedeutung, oder aber sie sind Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit aus den genannten Gründen unwirksam.
Es besteht also kein Grund, sich aus Angst vor einem Verlust der Gewährleistung der Veränderung, Verbesserung oder Reparatur eines gekauften Gerätes zu enthalten oder sich bei Eintritt eines späteren Gewährleistungsfalles mit der auf solche Allgemeine Geschäftsbedingungen gestützte Verweigerung des Verkäufers zufriedenzugeben. Man muß sich jedoch vergegenwärtigen, daß es hierbei zu einem Prozeß kommen kann, in dem die Frage der Fehlerhaftigkeit des Gerätes bei Übergabe in vollem Umfang bewiesen werden muß.
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Ist leider von '96. Wer vielleicht was aktuelleres findet...Da das AGB-Gesetz ja auch inzwischen im BGB mit drin steht §§305ff.
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Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
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24.09.2005, 13:04
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#3
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Laienmeinung:
so ein Etikett am Komplett-Rechner ist unwirksam, das ist sonnenklar und juristisch auch mehrfach bestätigt (ein Rechner ist prinzipiell dazu geeignet, ihn auszubauen, erweitern ... deswegen darf einem das Öffnen des Gehäuses nicht verboten werden)
So ein Etikett an einer Festplatte z.B. macht meiner Meinung nach allerdings wirklich Sinn: wenn ich eine Festplatte auseinandernehmen würde ist sie in dem Moment definitiv hinüber (Vakuum weg, und "Dreck" drin)
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28.09.2005, 11:22
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#4
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TP-Supporter
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Sauerland
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Würde ich dir auch zustimmen. Den Rechner muss man aufmachen können. Das ist dann eher ein Witz, wenn dort so ein Etikett dran klebt...
Festplatte ist auch klar, die geht kauptt. Wusste ich übrigens gar nicht
Wie sieht es aber dazwischen aus: Beispiel Spielekonsole: Die sind ja nicht wirklich zum Aufrüsten gedacht. Wenn aber jemand so einen gewissen Chip einbaut und folglich die Konsole aufmachen muss... Wie schaut es jetzt mit der Gewährleistung aus? D.h. also wenn die Konstruktion nicht das Öffnen eines Geräts vorsieht, das Öffnen an sich aber noch keinen Defekt verursacht.
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28.09.2005, 12:48
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#5
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TP-OT-Queen
Registriert seit: Jul 2005
Ort: Chrüzlinge - Ovoland
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Soweit ich weiß, verliert man den Anspruch, sobald Fremdteile eingebaut werden oder Reparaturen nicht vom Hersteller (oder einem Vertragshändler) durchgeführt werden... So sieht es zumindest im Handybereich aus - kann man aber vergleichen, denk ich...
Ich lass mich aber auch gerne eines besseren belehren. 
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Alles, was man über das Leben lernen kann, lässt sich in drei Worten zusammenfassen: es geht weiter.
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28.09.2005, 13:03
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#6
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TP-Supporter
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Sauerland
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Da habe ich mich jetzt unglücklich ausgedrückt: Das mit dem "Chip einbauen" sollte nur ein Bsp. sein. Mir geht es nur das Öffnen an sich.
Wobei die Sache mit den Fremdteilen ein weiterer guter Gedanke wäre. Danke!
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