Ich antworte mir mal selbst:
Ist leider von '96. Wer vielleicht was aktuelleres findet...Da das AGB-Gesetz ja auch inzwischen im BGB mit drin steht §§305ff.Zitat von © 1996 by RA Dr. M. Michael König | Dr. König & Coll.
Hallo!
Ihr kennt doch die Etiketten, die z.B. auf PC-Netzteilen kleben, die kaputt gehen wenn man das Netzteil öffnet. Da heißt es doch dann: Auschluss der Gewährleistung bei Entfernung des Etiketts/Siegels (oder so).
In wie weit lässt sich das Prinzip denn erweitern? Weil auch auf meiner CPU und meinem RAM kleben zwei Aufkleber, die nach Entfernug meine Gewährleistung ausschließen. Steht sogar auf der Rechnung.
Kann ich einfach daher gehen und sagen: Alles was sich irgendwie öffnen lässt, wird zugeklebt und wer's aufmacht verliert seine Gewährleistung.
Hier würde mich besonders eine Rechtgrundlage interessieren. Da der Gesetzgeber ja doch recht pingelich mit dem Gewährleistungsauschluss ist.
gruß
![]()
Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
Ich antworte mir mal selbst:
Ist leider von '96. Wer vielleicht was aktuelleres findet...Da das AGB-Gesetz ja auch inzwischen im BGB mit drin steht §§305ff.Zitat von © 1996 by RA Dr. M. Michael König | Dr. König & Coll.
Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
Laienmeinung:
so ein Etikett am Komplett-Rechner ist unwirksam, das ist sonnenklar und juristisch auch mehrfach bestätigt (ein Rechner ist prinzipiell dazu geeignet, ihn auszubauen, erweitern ... deswegen darf einem das Öffnen des Gehäuses nicht verboten werden)
So ein Etikett an einer Festplatte z.B. macht meiner Meinung nach allerdings wirklich Sinn: wenn ich eine Festplatte auseinandernehmen würde ist sie in dem Moment definitiv hinüber (Vakuum weg, und "Dreck" drin)
Würde ich dir auch zustimmen. Den Rechner muss man aufmachen können. Das ist dann eher ein Witz, wenn dort so ein Etikett dran klebt...
Festplatte ist auch klar, die geht kauptt. Wusste ich übrigens gar nicht![]()
Wie sieht es aber dazwischen aus: Beispiel Spielekonsole: Die sind ja nicht wirklich zum Aufrüsten gedacht. Wenn aber jemand so einen gewissen Chip einbaut und folglich die Konsole aufmachen muss... Wie schaut es jetzt mit der Gewährleistung aus? D.h. also wenn die Konstruktion nicht das Öffnen eines Geräts vorsieht, das Öffnen an sich aber noch keinen Defekt verursacht.
Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
Soweit ich weiß, verliert man den Anspruch, sobald Fremdteile eingebaut werden oder Reparaturen nicht vom Hersteller (oder einem Vertragshändler) durchgeführt werden... So sieht es zumindest im Handybereich aus - kann man aber vergleichen, denk ich...
Ich lass mich aber auch gerne eines besseren belehren.![]()
Alles, was man über das Leben lernen kann, lässt sich in drei Worten zusammenfassen: es geht weiter.
Da habe ich mich jetzt unglücklich ausgedrückt: Das mit dem "Chip einbauen" sollte nur ein Bsp. sein. Mir geht es nur das Öffnen an sich.
Wobei die Sache mit den Fremdteilen ein weiterer guter Gedanke wäre. Danke!
Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
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