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Alt 24.09.2005, 14:48   #1
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preyz ist auf einem guten Weg

Gewerbe vs. Wohnsitz


Es gibt folgende situation:
Mehrere Personen wollen zusammen ein Unternehmen starten.
Welche davon wohnen fest in DE, und haben dort bereits Einkünfte aus Arbeit bzw. Gewerbebetrieb.
Andere wohnen als Studenten in Dänemark, sind aber noch sehr regelmäßig in DE (2-5x im Monat). In DK haben Sie Einkünfte von Arbeit.

Frage 1:
Ist es erlaubt immernoch in Deutschland einen Wohnsitz angemeldet zu haben? (z.B. bei den Eltern)

Frage 2:
Ist es dann möglich eine GbR zu gründen, die auf die Adressen in Deutschland beruht - obwohl ein Teil der Gründer in DK studiert, und überwiegend dort wohnt.

Frage 3:
Wie sieht es steuerlich für die in DK lebenden aus?
Die bisherigen Einküfte von Arbeit in DK werden dort geregelt.

Zu 3:
Entweder zahlen Sie für die Gewerbeeinkünfte in DE steuern (haben dann aber in DK und DE einen Freibetrag? = unfair = nicht erlaubt?!), oder Sie zahlen in DK steuern (nicht in DE wo das Gewerbe ist?!).
Ich verliere hier besonders den Überblick zwischen möglich/unmöglich und legal/illegal.

Ich hoffe auf Hilfe.

Falls die GbR Variante bei dieser Konstellation nicht funktioniert, wären Lösungsvorschlage sehr sehr gern gesehen!
Kurz: Personen aus zwei EU-Ländern wollen Personengesellschaft gründen.
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Alt 24.09.2005, 15:28   #2
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Zitat:
Frage 1:
Ist es erlaubt immernoch in Deutschland einen Wohnsitz angemeldet zu haben? (z.B. bei den Eltern)
Als ich für 10 Monate in einen anderen Ort gezogen bin und jedes Wochenende nach Hause gefahren bin musste ich mich ummelden.

Zitat:
Frage 2:
Ist es dann möglich eine GbR zu gründen, die auf die Adressen in Deutschland beruht - obwohl ein Teil der Gründer in DK studiert, und überwiegend dort wohnt.
Da dürfte nichts gegen sprechen.

Zitat:
Frage 3:
Wie sieht es steuerlich für die in DK lebenden aus?
Die bisherigen Einküfte von Arbeit in DK werden dort geregelt.

Zu 3:
Entweder zahlen Sie für die Gewerbeeinkünfte in DE steuern (haben dann aber in DK und DE einen Freibetrag? = unfair = nicht erlaubt?!), oder Sie zahlen in DK steuern (nicht in DE wo das Gewerbe ist?!).
Ich verliere hier besonders den Überblick zwischen möglich/unmöglich und legal/illegal.
=> Steuerberater. Das ist zu individuell zumal man hier wahrscheinlich grundlegend anfangen müsste und das Besteuerungsverfahren bei einer GbR erklären müsste.
Meine Vermutung geht aber dahin, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Deutschland zu versteuern sind aufgrund § 49 Abs. 1 Nr. 2a EStG. Allerdings gibt es dann noch Doppelbesteuerungsabkommen und weitere Sondervorschriften.

Gruß
Sven
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Alt 24.09.2005, 15:41   #3
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preyz ist auf einem guten Weg
vielen dank für die schnelle antwort!

wie meintest du das mit dem ummelden wegen der 10 monate?
alle personen hier haben hauptwohnsitz sozusagen dort wo sie studieren (DE, DK). Alle haben er auch einen (möglichen) wohnsitz in DE.
Beides angemeldet bzw. nicht abgemeldet als ins ausland gegangen.
preyz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.09.2005, 15:53   #4
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Zitat:
wie meintest du das mit dem ummelden wegen der 10 monate?
Ich bin FH-Student und habe dementsprechend Blockunterricht. Die eine Zeit bin ich bei meinem Arbeitgeber und die andere Zeit an der Fachhochschule 80 km entfernt.

Ein Block an der FH hat 10 Monate gedauert und ich bin jedes Wochenende nach Hause gefahren. Allerdings musste ich mich für diese Zeit ummelden und mich als Bürger dieser grauenvollen FH-Stadt fühlen.

Ich denke mal, dass dies bei den Studenten aus DK ähnlich sein wird zumal sie auch die meiste Zeit in DK verbringen und letztlich dort gemeldet werden müssen.

Ob ein Wohnsitz i.S.v. § 8 AO bei den Studenten vorliegt wird aber der Steuerberater wissen oder der rothaarige Tennisspieler, der ganz schön Fett angesetzt hat, wie ich gestern in der Glotze gesehen habe. Den hat dieses Problm ja schon mal ein paar Millionen gekostet.
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