Als ich für 10 Monate in einen anderen Ort gezogen bin und jedes Wochenende nach Hause gefahren bin musste ich mich ummelden.Frage 1:
Ist es erlaubt immernoch in Deutschland einen Wohnsitz angemeldet zu haben? (z.B. bei den Eltern)
Da dürfte nichts gegen sprechen.Frage 2:
Ist es dann möglich eine GbR zu gründen, die auf die Adressen in Deutschland beruht - obwohl ein Teil der Gründer in DK studiert, und überwiegend dort wohnt.
=> Steuerberater. Das ist zu individuell zumal man hier wahrscheinlich grundlegend anfangen müsste und das Besteuerungsverfahren bei einer GbR erklären müsste.Frage 3:
Wie sieht es steuerlich für die in DK lebenden aus?
Die bisherigen Einküfte von Arbeit in DK werden dort geregelt.
Zu 3:
Entweder zahlen Sie für die Gewerbeeinkünfte in DE steuern (haben dann aber in DK und DE einen Freibetrag? = unfair = nicht erlaubt?!), oder Sie zahlen in DK steuern (nicht in DE wo das Gewerbe ist?!).
Ich verliere hier besonders den Überblick zwischen möglich/unmöglich und legal/illegal.
Meine Vermutung geht aber dahin, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Deutschland zu versteuern sind aufgrund § 49 Abs. 1 Nr. 2a EStG. Allerdings gibt es dann noch Doppelbesteuerungsabkommen und weitere Sondervorschriften.
Gruß
Sven


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