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Alt 24.09.2005, 19:21   #1
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boundles kann nur besser werden

Digitale Buchführung - Muss man überhaupt ??


Wenn es heisst das FA kann meine PCs digital überprüfen, dann frage ich mich: Ist es überhaupt Pflicht auf der EDV Buchführung bereit zu halten ? Reicht es nicht wenn ich diese ausdrucke ?
Und was, wenn ich garkeinen PC hätte ? Ich meine solche Betriebe ganz ohne PC haben ja auch keine digitale Buchführung auf EDV. Ich habe zwar eine saubere Buchführung, aber die hab ich einfach immer ausgedruckt und dass man sowas auf dem PC haben muss weiß doch kein Mensch (sofern es überhaupt so ist) ! Muss das wirklich jeder ?
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Alt 25.09.2005, 10:52   #2
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Da haben wir es dir aber angetan, was?

http://bundesrecht.juris.de/bundesre...977/__147.html

Lies mal Abs. 1 und 6

Demnach müsstest du, sofern du einen PC verwendest die Daten bereit halten können. Also überlässt du dem Prüfer einen Datenträger oder du lässt ihn gleich an deinen PC, was ich für die schlechtere Lösung halte.
Wenn du keinen PC für die Buchführung verwendest scheidet die digitale Prüfung anscheinend aus, zumindest wenn ich die Vorschrift richtig deute.

Zur Vollständigkeit auch noch einmal dieser hier:
http://bundesrecht.juris.de/bundesre...977/__146.html
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Geändert von Sven (25.09.2005 um 10:57 Uhr).
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Alt 25.09.2005, 16:07   #3
Guest
 
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boundles kann nur besser werden
Also eigentlich habe ich meine Buchführung auf Papier, ich drucke aber natürlich auch Daten vom PC her aus. Also ich kriege eine Zahlung, schreibe es dann auf dem PC und drucke das dann aus, bessere Schreibmaschine, wenn mans so will. Aber an und für sich hab ich meine Buchhaltung auf Papier.

>Da haben wir es dir aber angetan, was?

JA ! Danke übrigens für deine PN von neulich. Bin gerade sehr beschäftigt, aber werde bei Gelegenheit drauf zurück kommen
boundles ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.09.2005, 22:57   #4
TP-Moderator
 
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Zitat:
Also ich kriege eine Zahlung, schreibe es dann auf dem PC und drucke das dann aus, bessere Schreibmaschine, wenn mans so will.
Was heißt ich schreibe das dann auf dem PC und drucke? Verwendest du ein Buchführungsprogramm dafür?

Zitat:
... aber werde bei Gelegenheit drauf zurück kommen
wenn ich dann noch Gelegenheit dazu habe das Programm zu nutzen.
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