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Alt 25.09.2005, 11:37   #1
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200er macht alles soweit korrekt
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Kleingewerbe: Einnahmen aus Warenverkäufen?


Hallo,

ich bin seit 2004 Kleingewerbetreibender und habe ein Gewerbe für IT-Dienstleistungen (Webdesign und Systemadministration...).

Ich bin Student und habe deswegen vor, wie bisher unter den entsprechenden Einnahmegrenzen für Kindergeld ... zu bleiben.

Nun möchte ich nicht nur Dienstleistungen abrechnen wie bisher, sondern auch PC-Hardware über einen entsprechenden Händlerzugang erwerben und dann individuell zusammengebaute PCs verkaufen.

Wie und als was werden denn diese Warenein- und verkäufe in meiner nächsten Steuereklärung erfasst, bzw. was muss ich beachten?

Danke für alle Tipps.
200er ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 29.09.2005, 11:36   #2
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Ort: Sauerland
Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
Was meinst du mit St-Erklärung?

Die Voranmeldung?
Bei 16% Inland USt:
Wareneinkauf: Kz: 66 Zeile: 54 oder 55.
Warenverkauf: Kz: 51 Zeile: 27.


EÜR Vordruck kA
Kz 112 bzw. 100 würde ich sagen.
__________________
Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
Era W Xel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2005, 15:10   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Sep 2005
200er macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Era W Xel
Was meinst du mit St-Erklärung?

Die Voranmeldung?
Bei 16% Inland USt:
Wareneinkauf: Kz: 66 Zeile: 54 oder 55.
Warenverkauf: Kz: 51 Zeile: 27.


EÜR Vordruck kA
Kz 112 bzw. 100 würde ich sagen.
Ich meine nicht die USt Voranmeldung.
Ich würde gerne wissen wie das abläuft, wenn ich etwas als Händler einkaufe und dann teuerer verkaufe, zusätzlich zu meinen Dienstleistungen.
Wie wird das in der Steuererklärung erfasst? Als durchlaufender Posten oder wie errechnet sich der Gewinn aus dem Verkaufspreis?

Den Einkauf werde ich ja wohl kaum als Betriebsausgabe absetzen... das meine ich.
200er ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2005, 15:45   #4
TP-Supporter
 
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Ort: Sauerland
Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
Zitat:
oder wie errechnet sich der Gewinn aus dem Verkaufspreis
- Du kaufst Produkt A beim Großhändler für 116,- Eur.
- 16,- Eur bekommst du vom FA nächsten Monat wieder.
- Dir entstehen als Kosten von 100,-.

- Du verkaufst dein Produkt A für 232,- Eur.
- 32,- Eur bekommt das FA.
- Du nimmst also 200,- ein.

Dein Gewinn: 200,- Verkaufserlös minus 100,- Wareneinsatz gleich 100,- Gewinn.

Zitat:
Wie wird das in der Steuererklärung erfasst? Als durchlaufender Posten
Nö, wieso denn. Das sind doch Waren-einsatzkosten. Dann vermute ich doch mal, dass die in Zeile 16 Kz. 100 kommen: "Waren, Rohstoffe, Hilfsstoffe..." Und Ausgaben sind es doch, oder nicht?

So würde ich das jedenfalls machen.
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Era W Xel ist offline   Mit Zitat antworten
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