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Alt 26.09.2005, 14:25   #1
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Master_T2 bringt sich richtig einMaster_T2 bringt sich richtig ein

Rechnung nicht bezahlt und Webseite soll umziehen


Hallo,

wir haben einen Kunden, der seine Rechnung über gerade mal 75€ nicht bezahlen will. Die Rechnung wurde für die Aktualisierung der Kundenwebseite erstellt, die auf unserem Server liegt. Nun ist es so, dass der Kunde keinerlei Zugangsdaten hat für die Webseite, da diese ihm als Laie eh nicht geholfen hätten. Der Kunde will nun mit der Webseite samt Domain zu einem anderen Provider umziehen.
Bin ich rein rechtlich nun auf der richtigen Seite, wenn ich sage, dass ich die Zugangsdaten nicht eher herausgebe, bis die Rechnung bezahlt ist? Zahlungserinnerung, sowie 2 Mahnungen wurden schon verschickt... Oder muss ich die Daten herausgeben und kann das Geld nur durch einen Mahnbescheid einfordern?
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Grüße aus Übach-Palenberg
Tim

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Alt 26.09.2005, 14:39   #2
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TheEkki ist auf einem guten Weg
Nicht ganz einfach... Habe selbst einen 40er Leitz-Ordner mit "uneinbringlichen Forderungen..."

So wie ich das sehe:
Frage: Bist DU Domaininhaber oder Dein Kunde?
Wenn Du der Inhaber bist, kannst Du das sicher noch rausziehen mit der Domain. Ist hingegen er der Inhaber, hast Du trotz unbezahlter Rechnung in der Hinsicht schlechte Karten. Du kannst aber die Änderungen, für die er nicht bezahlt hat, rückgängig machen. ("Eigentumsvorbehalt").

Gruß
Ekki
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Alt 26.09.2005, 14:41   #3
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TheEkki ist auf einem guten Weg
Noch was:
Bei 75 Euro rate ich Dir keinen Mahnbescheid zu erwirken. Meiner (leidvollen) Erfahrungen nach bringt das echt so gut wie nix. Außer, dass Du mal schnell 60 Euro mit Gebühren etc. lost wirst.
Außer es geht ums Prinzip, dann natürlich schon...
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Alt 26.09.2005, 14:45   #4
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zerwas macht alles soweit korrekt
Nimm die Seite doch einfach temp. offline. Das hilft oft und die Kunden melden sich dann wenigstens mal.
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Alt 26.09.2005, 14:51   #5
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Zitat:
Zitat von zerwas
Nimm die Seite doch einfach temp. offline. Das hilft oft und die Kunden melden sich dann wenigstens mal.
Das ist aber unter Umständen Rechtlich nicht einwandfrei. Das müsste, ähnlich wie bei Puretec, dann in den AGB´s eindeutig vermerkt sein. Der Kunde hat ja, wie ich das lese, "nur" die Aktualisierungsgebühren nicht bezahlt und nicht die Zahlung für das ganze Projekt verweigert. IMO könnten hier dann rechtliche Schwierigkeiten hinsichtlich Ausfallforderungen ins Haus flattern!
Wie gesagt steht dem Offline der Arbeiten, für die er nicht bezahlt hat, nichts entgegen, wenn das vorher mittels AGB so geregelt wurde.

Ein Autohaus darf z.B. auch nicht ohne weiteres "nachts" in Deine Garage, um die Reifen wieder abzumontieren, wenn Du die Rechnung für die Reifen nicht beazhlt hast. Da kann "tausendmal" auf der Rechnung der Eigentumsvermerk vorhanden sein.

Alles im allem eine wirklich, rechtliche Grauzone, das Internet...
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Alt 26.09.2005, 15:00   #6
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zerwas macht alles soweit korrekt
ah so, ich dachte der Kunde zahlt gar nicht mehr. Das hab ich dann wohl nicht ganz genau gelesen. Aber dann stehen ihm eigentlich auch die Zugangsdaten zu, da er ja ansonsten keine Möglichkeit hat Daten zu aktualisieren usw.
Am besten noch mal mit dem Kunden sprechen und versuchen sich irgendwie zu einigen. Halten kann man den sowieso nicht mehr.
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Alt 26.09.2005, 15:03   #7
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TheEkki ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von zerwas
ah so, ich dachte der Kunde zahlt gar nicht mehr. Das hab ich dann wohl nicht ganz genau gelesen. Aber dann stehen ihm eigentlich auch die Zugangsdaten zu, da er ja ansonsten keine Möglichkeit hat Daten zu aktualisieren usw.
Am besten noch mal mit dem Kunden sprechen und versuchen sich irgendwie zu einigen. Halten kann man den sowieso nicht mehr.
Genau hier sehe ich das eigentliche Problem von unserem Kollegen. Einerseits zahlt der "gute" Kunde nicht, zum anderen muss er sich wirklich gut überlegen, wie er weiter vorgeht, ohne in Gefahr zu geraten selbst sich in eine rechtliche Grauzone zu bewegen.
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Alt 26.09.2005, 15:28   #8
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Also das mit dem Eigentumsvorbehalt ist klar, aber bringt in diesem Fall herzlich wenig, da die Aktualiserung die Ankündigung für einen Termin in der Vergangenheit beinhaltet. Wenn ich diese Aktualisierung also wieder rausnehme, interessiert es den Kunden glaub ich herzlich wenig. Naja, werd mir das mit dem Mahnbescheid mal überlegen und dem Kunden werd ich wohl die Zugangsdaten überlassen müssen...
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