Nicht ganz einfach... Habe selbst einen 40er Leitz-Ordner mit "uneinbringlichen Forderungen..."
So wie ich das sehe:
Frage: Bist DU Domaininhaber oder Dein Kunde?
Wenn Du der Inhaber bist, kannst Du das sicher noch rausziehen mit der Domain. Ist hingegen er der Inhaber, hast Du trotz unbezahlter Rechnung in der Hinsicht schlechte Karten. Du kannst aber die Änderungen, für die er nicht bezahlt hat, rückgängig machen. ("Eigentumsvorbehalt").
Gruß
Ekki


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