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Alt 29.09.2005, 18:06   #1
TP-Junior
 
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Chris79 macht alles soweit korrekt

Kleinunternehmen oder doch nicht?


Hi,

ich habe seit Anfang September ein Gewerbe angemeldet. Ich habe vorwiegend einen Internethandel. Da ich nun erfolgreicher bin als gedacht und im ersten Monat einen Umsatz von ca. 1700€ habe und es jetzt eng wird für die Kleinunternehmerregelung wollte ich evtl. doch nicht davon Gebrauch machen.

Bisher habe ich auch noch nichts vom Finanzamt bekommen um mich zu entscheiden, ob ich die Kleinunternehmerregelung haben möchte oder nicht.

Eine Sache was meinen Umsatz in die Höhe treibt ist, dass ich viel Porto habe (Versandhandel). Wie ich das verstanden habe ist das Porto auch mit bei den Umsätzen einzurechnen.

Wie ist das jetzt, wenn ich mich noch nicht für die Kleinunternehmerregelung entschieden habe und Rechnungen schreibe, muss ich MwSt angeben oder nicht?
Und falls ich sie angebe und im nachhinhein doch ein Kleinunternehmen bin, wie wird das dann gehandhabt, weil ich ja eigentlich dann keine Steuer ausweisen darf.

Fragen über Fragen....

Danke schonmal
Chris79 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 29.09.2005, 18:18   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Moin,

was Portokosten angeht vgl. hier

Zitat:
Wie ist das jetzt, wenn ich mich noch nicht für die Kleinunternehmerregelung entschieden habe und Rechnungen schreibe, muss ich MwSt angeben oder nicht?
Wenn du dich gegen die Kleinunternehmerregelung entscheidest ist USt auszuweisen. Ebenso werden die bisherigen Umsätze nachversteuert. D.h. es wird die USt aus den bisherigen Umsätzen mit 16/116 bzw. 7/107 herausgerechnet. Im Gegenzug kann man sich jedoch die Vorsteuer abziehen, sofern eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.

Die Angabe, ob man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchte erfolgt in dem "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung".

Zitat:
Und falls ich sie angebe und im nachhinhein doch ein Kleinunternehmen bin, wie wird das dann gehandhabt, weil ich ja eigentlich dann keine Steuer ausweisen darf.
Dann müsstest du die zu unrecht ausgewiesene Steuer trotzdem an das Finanzamt zahlen vgl. § 14c UStG.

Gruß
Sven
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2005, 18:37   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Sep 2005
Chris79 macht alles soweit korrekt
Danke erstmal


Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Moin,

was Portokosten angeht vgl. hier
das im Link verstehe ich leider nicht so ganz
Kannst du mir nur kurz sagen, wenn ich z.B. mit Hermes Versand ein Paket verschicke, ob das eingenommene Geld dafür auch zum Umsatz zählt?
Chris79 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2005, 18:57   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Der Versandkosten für den Hermes Versand stellen Entgelt dar und unterliegen der Umsatzsteuer. Es zählt folglich zum Umsatz.
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.09.2005, 19:06   #5
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Ja.

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