Moin,
was Portokosten angeht vgl.
hier
Zitat:
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Wie ist das jetzt, wenn ich mich noch nicht für die Kleinunternehmerregelung entschieden habe und Rechnungen schreibe, muss ich MwSt angeben oder nicht?
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Wenn du dich gegen die Kleinunternehmerregelung entscheidest ist USt auszuweisen. Ebenso werden die bisherigen Umsätze nachversteuert. D.h. es wird die USt aus den bisherigen Umsätzen mit 16/116 bzw. 7/107 herausgerechnet. Im Gegenzug kann man sich jedoch die Vorsteuer abziehen, sofern eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
Die Angabe, ob man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchte erfolgt in dem "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung".
Zitat:
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Und falls ich sie angebe und im nachhinhein doch ein Kleinunternehmen bin, wie wird das dann gehandhabt, weil ich ja eigentlich dann keine Steuer ausweisen darf.
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Dann müsstest du die zu unrecht ausgewiesene Steuer trotzdem an das Finanzamt zahlen vgl. § 14c UStG.
Gruß
Sven