Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bemisst sich nach dem durchschnittlichen Nettolohn der letzten 3 Monate vor Eintritt der Mutterschutzphase. Da Ihr erst jetzt heiratet hat die Steuerklassenwahl keinen Einfluss mehr auf die Höhe des Zuschusses. Hättet Ihr vor 3 Monaten geheiratet hätte man von der richtigen Steuerklassenwahl gut profitieren können, aber der Zug ist nun abgefahren.
Frechdachs


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