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Thema: Steuerklasse währen des Mutterschutzes

  1. #1
    TP-Newbie sweety4980 macht alles soweit korrekt
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    Steuerklasse währen des Mutterschutzes

    Hallo,

    ich hoffe, mir kann hier einer einen tipp geben.
    Ich bin seit einer woche im mutterschutz und habe, da ich noch ledig bin steuerklasse 1.
    Mein freund und ich wollen in einer woche heiraten.
    Da ich ja während des Mutterschutzes kein gehalt bekomme, sondern nur den zuschlag zum mutterschaftsgeld, wäre es da nicht ratsam, wenn ich die steuerklasse 5 hätte und mein freund die 3, oder wirkt sich die steuerklasse 5 auch auf das mutterschaftsgeld aus?

    LG
    Sweety4980

  2. #2
    TP-Member Frechdachs macht alles soweit korrekt
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    Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bemisst sich nach dem durchschnittlichen Nettolohn der letzten 3 Monate vor Eintritt der Mutterschutzphase. Da Ihr erst jetzt heiratet hat die Steuerklassenwahl keinen Einfluss mehr auf die Höhe des Zuschusses. Hättet Ihr vor 3 Monaten geheiratet hätte man von der richtigen Steuerklassenwahl gut profitieren können, aber der Zug ist nun abgefahren.

    Frechdachs

  3. #3
    TP-Newbie sweety4980 macht alles soweit korrekt
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    Was, wenn mein freund und ich so ziemlich da selbe verdient haben?
    Hätten wir vorher geheiratet, hätten wir beide dieSteerklasse 4 gewählt.
    Wenn es aber so ist, dass das Mutterschaftsgeld von meinen letzten drei Nettolöhnen abhängig ist, wäre es doch jetzt ratsam, wenn ich nach der Hochzeit die Steuerklasse 5 hätte (es würde sich ja nichts an meinem Mutterschaftsgeld mehr ändern), und mein Freund die 3. Somit würde er ja mehr bekommen, als wenn wir beide die Steuerklasse 4 hätten, oder sehe ich das falsch???

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Genau, dein Mann Stkl. 3 und du Stkl. 5.

    Wobei sich dann am Jahresende bei einer Zusammenveranlagung eine Nachzahlung ergeben kann wenn dein Mann hohe Einkünfte hat. Dies ergibt sich daraus, dass bei der Steuerklasse 3 weniger im voraus gezahlt werden muss als man eigentlich müsste und somit aufgrund der hohen Einkünfte in Steuerklasse 3 evtl. eine Nachzahlung zu erwarten ist. Diesem geht man durch die Steuerklassenkombination 4/4 aus dem Weg.

    Es gibt auch Berechnungsprogramme im Internet dafür, welche Steuerklasse letztlich günstiger ist. Ob die jedoch den Progressionsvorbehalt des Mutterschaftsgeldes berücksichtigen weiß ich nicht.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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