Zitat:
Honorar => Besteuerung im Bestimmungsland => "nicht steuerbare Leistung" => selbstverständlich, dass keine USt nötig => kein Kommentar auf die Rechnung.
OK, alles logisch!
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Richtig
Zitat:
=> Honorar ist eine Gegenleistung.
Doch Gegenleistung <> Leistung. [img]images/smilies/confused.gif[/img]
Und dann kommts noch dicker:
Zitat:
Die Leistung müsste also die genannten Voraussetzungen erfüllen aber nicht die Gegenleistung.
[img]images/smilies/confused.gif[/img] Wie soll die -im Geiste erfüllte Leistung- denn umsatzsteuerlich berücksichtigt werden?
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Das habe ich vielleicht auch ein bisschen unglücklich ausgedrückt.
Das Problem ist, dass ich bestimmte Begriffe verwende unter denen man als Kenner des Umsatzsteuerrechts bestimmte Definitionen versteht und der Steuerlaie dies lediglich als gehobene Umgangssprache oder einfach nur als angeberisches Geschwafel empfindet.
Wenn ich z.B. "Leistung" schreibe, dann meine ich immer "Lieferung i.S.v. § 3 Abs. 1 UStG" oder "sonstige Leistung i.S.v. § 3 Abs. 9 UStG".
Grob gesagt:
Lieferung = alles was man liefern kann, also Gegenstände
sonstige Leistung = alles was keine "Lieferung" ist
Du erbringt hier eine Dienstleistung, welches also eine sonstige Leistung darstellt und als "Gegenleistung" bekommst du ein Honorar.
Besteuert wird jedoch nicht das Honorar (Gegenleistung), sondern die Dienstleistung (sonstige Leistung). Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist nun das "Entgelt" und dies ist alles was der Leistungsempfänger aufwendet um die "Leistung" zu erwerben.
Das ist aber alles sehr theoretisch.