Ich habe mir den IHK-Text jetzt nicht durchgelesen aber man muss immer schön die Anfangs in meiner PDF-Datei beschriebene Reihenfolge einhalten.Nach IHK
handelt es sich um eine "Katalogleistung" mit Leistungsort im Ausland, d.h. die Rechnung erfolgt steuerfrei, doch mit welchem Kommentar/welcher UStG-Referenz?
Der Ort der Leistung befindet sich im Ausland und da ein Tatbestandsmerkmal des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG das Wörtchen "Inland" ist handelt es sich um eine "nicht steuerbare Leistung". Eine Steuerbefreiung ist daher nicht mehr zu prüfen und somit entfällt auch ein Hinweis in der Rechnung. Klingt zwar komisch - ist aber so.
In der Umsatzsteuer werden Leistungen besteuert und keine Gegenleistungen. Ein Honorar hat nichts mit dem Part in meinen Skript zu tun. Es ist Entgelt für eine Leistung, die umsatzsteuerlich zu beurteilen wäre. Die Leistung müsste also die genannten Voraussetzungen erfüllen aber nicht die Gegenleistung.Ist ein Honorar auch ein solcher Gegenstand?
Würde mich auch wundern, dann wärst du nämlich der erste in diesem Forum, der sich mit diesem Problem auseinandersetzen würde.Eine Lohnveredelung §7 UStG trifft bei mir nicht zu, da zu Beginn nichts da ist zum Veredeln.
Unter der Voraussetzung, dass S ein Drittländer ist, ist eine UStID-Nr. nicht erforderlich und da die Schweiz nunmal Drittländer ist braucht diese nicht angegeben werden. Es müssen jedoch die Rechnungsanforderungen des § 14 Abs. 4 UStG erfüllt sein. Steht aber in meiner PDF-Datei oder in der Linkliste Steuerrecht.Bei Rechnung von D->S braucht S doch keine UStID, da hier kein innergemeinschaftlicher Transfer vorliegt, oder?
Gruß
Sven


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