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Alt 03.10.2005, 19:20   #1
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Nebenberuflich selbständig - Steuerfreibetrag von 7000,- €


Hallo,

ich bin total begeistert von diesem Forum. Das ist vielleicht meine letzte Rettung, bevor ich zum Steuerberater muss und dort viel Geld liegen lass. Vielleicht könnt' Ihr mir hier weiterhelfen.

Ich bin seit diesem Monat nebenberuflich selbständig. Wie ich schon gelesen habe, liegt der Steuerfreibetrag bei 7000 €. Ich habe bis Jahresende ja nur noch 3 Monate, heißt das, dass sich die 7000 € aufteilen? Ja, oder? Dann wären dies nur noch 1750 €. Wenn ich da aber drüber liege und dann z.B. noch eine Digi-Cam kaufe (die längst überfällig ist) und die Kosten dann abziehe und dann wieder drunterkomme, dann ist doch alles in Ordnung, oder?

Ach, und wenn ich im Dezember eine Rechnung schreibe und die erst im Januar bezahlt wird, ist diese für dieses Jahr auch nicht relevant?!

Ich bleibe übrigens weiterhin Kleinunternehmer und verzicht auf die Mehrwertsteuer. Geht das überhaupt?

Noch eine Frage:
Seit Nov 2004 bis Oktober war ich als ICH-AG selbständig. Dann bekam ich eine neue Stelle angeboten, die ich angenommen hab. Danach habe ich (ca. 13.09.05) die ICH-AG gekündigt und die haben mich rückwirkend auf den 31.08.05 gekündigt. Da die mich beim Amt rückwirkend aus der ICH-AG rausgenommen haben und mein Chef mich nicht rückwirkend anmelden konnte, war ich im Monat September selbständig, ohne Förderung.
Wie hoch ist bei normaler Selbständigkeit der Steuerfreibetrag. Ich brauch den nur für diesen Monat.

Sorry für die vielen Fragen ...

Karin
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Alt 03.10.2005, 19:49   #2
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Zitat:
Wie ich schon gelesen habe, liegt der Steuerfreibetrag bei 7000 €. Ich habe bis Jahresende ja nur noch 3 Monate, heißt das, dass sich die 7000 € aufteilen? Ja, oder?
Nein. Die sogenannte Progressionsgrenze von 7.680 EUR bezieht sich auf ein gesamtes Jahr und wird nicht anteilig gekürzt. Beim Kindergeld gilt dies jedoch nicht.

Zitat:
Ach, und wenn ich im Dezember eine Rechnung schreibe und die erst im Januar bezahlt wird, ist diese für dieses Jahr auch nicht relevant?!
Da du deinen Gewinn wahrscheinlich per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelst gilt § 11 EStG, das sogenannte Zu- und Abflussprinzip, so dass die Einnahme erst im Zeitpunkt des Geldzuflusses zu erfassen ist. Demnach im Januar
Ausnahmen:
  1. Gehalt
  2. 10-Tages-Regelung bei anderen wiederkehrenden Leistungen
Zitat:
Da die mich beim Amt rückwirkend aus der ICH-AG rausgenommen haben und mein Chef mich nicht rückwirkend anmelden konnte, war ich im Monat September selbständig, ohne Förderung.
Wie hoch ist bei normaler Selbständigkeit der Steuerfreibetrag. Ich brauch den nur für diesen Monat.
Für die Progressionsgrenze von 7.680 EUR ist es unerheblich ob eine ICH-AG oder ein "normales" Einzelunternehmen besteht. Der Monat wird zu den anderen Einkünften aus der ICH-AG normal hinzugerechnet.

Gruß
Sven
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Alt 03.10.2005, 19:58   #3
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich wollte jetzt eigentlich grad die Länge des Textes kürzen, da man ja so viel nicht schreiben soll...hab ich aber grad erst gelesen.

Noch eine Frage:
Ich war dieses Jahr auf 3 verschiedene Arten selbständig. Dann kann doch nicht die ganze Zeit diese Progressionsgrenze von 7.680 EUR gelten. Ich dachte, z.B. bei der ICH-AG sei die höher gewesen?

Gruß Karin
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Alt 03.10.2005, 20:02   #4
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Ich hab grad noch was vergessen:
Kann ich mir in der EÜR selbst Gehalt abziehen? Ich hab die noch nie gemacht, da ich die letztes Jahr beim Steuerberater machen ließ und ich daraus gelernt hab... teuer, teuer,....

Gruß Karin
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Alt 03.10.2005, 20:04   #5
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Zitat:
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich wollte jetzt eigentlich grad die Länge des Textes kürzen, da man ja so viel nicht schreiben soll...hab ich aber grad erst gelesen.
Da mach' dir mal keine Gedanken. Da gibt es noch viel längere Beiträge.

Die Progressionsgrenze ist nicht unternehmensabhängig, sondern personenbezogen. Jeder hat diesen Freibetrag von 7.680 EUR, egal aus welchen Quellen er seine Einkünfte bezieht.

Zitat:
Kann ich mir in der EÜR selbst Gehalt abziehen?
Das nennt sich dann "Privatentnahme".
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Geändert von Sven (03.10.2005 um 20:23 Uhr).
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Alt 04.10.2005, 08:18   #6
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Dankeschön Saxoflyer!

D.h. ja dann, wenn ich monatlich die "Privatentnahme" dazurechne (abziehe), dann "kann" man ja den Freibetrag nicht so schnell überschreiten, da eine monatl. Privatentnahme schon mal 1000 € sein können, oder?

Noch was ganz anderes. Ich hab gelesen, dass Kleinunternehmer in ihrer Firma Vor- und Zunamen stehen haben müssen. Stimmt das? Denn ich hab bisher nur meinen Nachnamen.

Gruß Karin
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Alt 04.10.2005, 11:01   #7
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Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
Zitat:
Zitat von Karin83
Denn ich hab bisher nur meinen Nachnamen.
Wie? Du hast keinen Vornamen
Ne. Stimmt schon. Bitte beachte auch: Du bist keine Firma! "Nur" ein Unternehmen.

Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Da du deinen Gewinn wahrscheinlich per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelst gilt § 11 EStG, das sogenannte Zu- und Abflussprinzip, so dass die Einnahme erst im Zeitpunkt des Geldzuflusses zu erfassen ist. Demnach im Januar
Das ist schlecht Dann hat also die Soll-/Ist-versteuerung nur was mit UmsatzSteuer zu tun? Bitte nicht
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Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
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Alt 04.10.2005, 11:50   #8
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Zitat:
Das ist schlecht Dann hat also die Soll-/Ist-versteuerung nur was mit UmsatzSteuer zu tun? Bitte nicht
Muss ich das kapieren?
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Alt 04.10.2005, 13:50   #9
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Zitat:
D.h. ja dann, wenn ich monatlich die "Privatentnahme" dazurechne (abziehe), dann "kann" man ja den Freibetrag nicht so schnell überschreiten, da eine monatl. Privatentnahme schon mal 1000 € sein können, oder?
Schön wär's. Das geht natürlich nicht. Privatentnahmen dürfen den Gewinn nicht mindern.

Zitat:
Das ist schlecht Dann hat also die Soll-/Ist-versteuerung nur was mit UmsatzSteuer zu tun? Bitte nicht
Dann ist das schlecht. Soll- und Istversteuerung sind umsatzsteuerliche Begriffe und haben nichts mit § 11 EStG zu tun.

Gruß Sven
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Alt 09.10.2005, 10:28   #10
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Ich hab grad gelesen, dass die Gewerbesteuergrenze bei 17.500 € liegt. Für mich gelten aber nur ~15.000 €, weil ich keine Umsatzstuer verlange. Soweit habe ich es verstanden. Aber wo ist da der Unterschied zur Progressionsgrenze, die nur ~7.600 € hoch ist?
Oder verwechsel ich da was?

Mir fällt grad noch ein, nachdem ich bei der ICH-AG draußen war, meinten die von der Argentur für Arbeit, dass ich mein Gewerbe auch kündigen muss. Aber wenn ich doch weiterhin selbständig bleib??
Ich hab aber garkein Gewerbeschein?

Je mehr man hier drin ließt, desto verwirrter wird man (frau) ...

Geändert von Karin83 (09.10.2005 um 10:50 Uhr).
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Alt 09.10.2005, 10:57   #11
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Zitat:
Mir fällt grad noch ein, nachdem ich bei der ICH-AG draußen war, meinten die von der Argentur für Arbeit, dass ich mein Gewerbe auch kündigen muss. Aber wenn ich doch weiterhin selbständig bleib??
Ob es bei der ICH-AG noch irgendwelche Besonderheiten aufgrund der gezahlten Zuschüsse gibt kann ich dir nicht sagen. Aber prinzipiell würde ich dies laufen lassen. Es ändert sich ja nichts, lediglich, dass die Zuschüsse wegfallen.

Zitat:
Ich hab grad gelesen, dass die Gewerbesteuergrenze bei 17.500 € oder 24.500 € liegt (der Autor wusste es nicht genau). Wo ist da der Unterschied zur Progressionsgrenze?
Oder verwechsel ich da was?
Du bringst gerade 3 Sachen durcheinander.
7.680 EUR: Die Progressionsgrenze beträgt 7.680 EUR und besagt, dass ab diesem Betrag "zu versteuerndem Einkommen" Steuern zu zahlen sind.
17.500 EUR: Die 17.500 EUR stellen den Gesamtumsatz dar, der für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung maßgebend ist und befasst sich somit mit der Umsatzsteuer.
24.500 EUR: Dies ist der Freibetrag bei der Gewerbesteuer, der Einzelunternehmen und Personengesellschaften gewährt wird. Es wird der Gewinn des Unternehmens genommen, dann werden gewisse Hinzurechnungen und Kürzungen gemacht; man rundet den Betrag auf volle 100 EUR ab und zieht dann den Betrag von 24.500 EUR ab. Sollte dann immer noch ein positiver Betrag bestehen, kommt der Staffeltarif zur Anwendung, der dann letztlich zum Gewerbesteuermessbetrag führt. Schau einfach mal in den Grundsteuerbescheid hinein, sofern ein Eigenheim vorhanden ist. Dieser listet das Verfahren nämlich auf.

Zusammengefasst:
7.680 EUR => der Betrag ab dem man Einkommensteuer zahlt
17.500 EUR => Beträgt der Umsatz weniger als 17.500 EUR kann die Kleinunternehmerregelung beansprucht werden
24.500 EUR => der Freibetrag bei der Gewerbesteuer

Gruß
Sven
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Alt 09.10.2005, 11:20   #12
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Vielen Dank. Ihr seid ja schon alle wach ;-) (ich check das mit den anderen Smilyes nicht)

Genau so sollte es in Euren ganzen FAQ's oder Zusammenfassungen stehen. Dann blickt das jeder - sogar ich!

Noch eine Frage: Bei der EÜR muss ich die Ausgaben mit oder ohne MwSt. angeben? Die Einnahmen sind ja ohne MwSt.
Das habe ich bis jetzt bei Euch noch nicht gelesen, aber ich hab auch noch nicht alles durchgelesen, wäre zuviel verlangt.

Jetzt weiß ich (hoffentlich) über das wesentliche Bescheid.
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Alt 09.10.2005, 11:24   #13
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Zitat:
Zitat von Saxoflyer
17.500 EUR => Beträgt der Umsatz weniger als 17.500 EUR kann die Kleinunternehmerregelung beansprucht werden
Als Hinweis: Das ist im 1. Jahr und im 2. Jahr darf man 50.000 EUR Umsatz machen.
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Alt 09.10.2005, 11:26   #14
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Zitat:
Genau so sollte es in Euren ganzen FAQ's oder Zusammenfassungen stehen. Dann blickt das jeder - sogar ich!
Dann könnte ich auch ein Gewerbe anmelden bzw. eine freiberufliche Tätigkeit als Schriftsteller.

Da du Kleinunternehmer bist musst du deine Betriebsausgaben brutto erfassen.
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Alt 09.10.2005, 11:36   #15
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Zitat von Saxoflyer
Da du Kleinunternehmer bist musst du deine Betriebsausgaben brutto erfassen.
Das ist ja gut, dann hab ich ja eh schon einen kleineren Gewinn.

Danke, danke, danke!
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