Nein. Die sogenannte Progressionsgrenze von 7.680 EUR bezieht sich auf ein gesamtes Jahr und wird nicht anteilig gekürzt. Beim Kindergeld gilt dies jedoch nicht.Wie ich schon gelesen habe, liegt der Steuerfreibetrag bei 7000 €. Ich habe bis Jahresende ja nur noch 3 Monate, heißt das, dass sich die 7000 € aufteilen? Ja, oder?
Da du deinen Gewinn wahrscheinlich per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelst gilt § 11 EStG, das sogenannte Zu- und Abflussprinzip, so dass die Einnahme erst im Zeitpunkt des Geldzuflusses zu erfassen ist. Demnach im JanuarAch, und wenn ich im Dezember eine Rechnung schreibe und die erst im Januar bezahlt wird, ist diese für dieses Jahr auch nicht relevant?!
Ausnahmen:
- Gehalt
- 10-Tages-Regelung bei anderen wiederkehrenden Leistungen
Für die Progressionsgrenze von 7.680 EUR ist es unerheblich ob eine ICH-AG oder ein "normales" Einzelunternehmen besteht. Der Monat wird zu den anderen Einkünften aus der ICH-AG normal hinzugerechnet.Da die mich beim Amt rückwirkend aus der ICH-AG rausgenommen haben und mein Chef mich nicht rückwirkend anmelden konnte, war ich im Monat September selbständig, ohne Förderung.
Wie hoch ist bei normaler Selbständigkeit der Steuerfreibetrag. Ich brauch den nur für diesen Monat.
Gruß
Sven


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren
Dann hat also die Soll-/Ist-versteuerung nur was mit UmsatzSteuer zu tun? Bitte nicht