mach auf jeden Fall nen dickes Copyright rein ....
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Moin, wie oben schon beschrieben. Wenn jemand Ahnung hat dann bitte bitte bitte bitte bitte durchlesen. Das soll demnächst in meine Signatur aufgenommen werden.![]()
Ansonsten: Kapitalgesellschaften kommen auch noch.![]()
Geändert von SvenWeb (05.11.2005 um 14:31 Uhr)
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Traum-Projekt.com weiterhin der "Klick zum Know-how"
Dann bin ich ja froh, dass nun der erste Teil geschafft ist vom TP Relaunch.
Hallo Saxo,
ich werde es mal durchlesen, komme aber erst am Wochenende dazu. Kannst Du mir per PN zu senden, dann habe ich gleich eine Erinnerung...
Danke.
Ich habs trotzdem mal gelesen...![]()
Ich wollte nur noch mal nachfragen, ob nicht noch die Aktiengesellschaft mit rein gehört. Wenigstens nur zur Vollständigkeit.
Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
Zitat von Era W Xel
tja ...Zitat von Saxoflyer
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War halt ein wenig verwirrt auch wg der GmbH und so...sorryZitat von Thomas
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Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
Ich wollte nur noch mal nachfragen, ob nicht noch die Aktiengesellschaft mit rein gehört. Wenigstens nur zur Vollständigkeit.![]()
War halt ein wenig verwirrt auch wg der GmbH und so...sorry![]()
Die GmbH & Co. KG ist eine KG wie der Name schon sagt. Bei der KG gibt es Vollhafter, die u.a. mit ihrem Privatvermögen haften und Teilhafter, die nur mit ihrer Einlage haften und als Vollhafter bei GmbH & Co. KG tritt die GmbH auf. Diese haftet natürlich auch nur beschränkt, so dass es insgesamt eine Personengesellschaft mit kompletter Haftungsbeschränkung ist.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Und fridge, was sagt der Fachmann? Bist du am Wochenende dazu gekommen, wenn nicht ist auch nicht schlimm.
Meine Mitbewohnerin am Studienort meinte, sie hätte ein paar Fehler gefunden bzw. ein paar unglückliche oder zu allgemein gehaltene Formulierungen entdeckt. Leider hat sie mir noch keine korrigierte Fassung zugeschickt. Bin mal gespannt.
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Besteuerung der Kapitalgesellschaften
release 0.34568 (noch nicht ganz fertig)
Anregungen sind immer willkommen. Was muss noch rein? Außerdem gefällt mir der Aufbau des Skriptes noch nicht so wirklich. Was sagen die Chefs?
Geändert von SvenWeb (05.11.2005 um 14:31 Uhr)
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Hallo Sven,
bin ebend mal über Deine Zusammenstellung geflogen, dabei ist mir folgendes aufgefallen:
-Seite 3: Die Unterscheidung des Kapitals zwischen AG und GmbH fehlt. Bei der GmbH fehlt der Hinweis auf die Mindesteinlage von 12.500 EUR und bei der Ein-Mann-GmbH muss voll eingezahlt werden
GmbH = Stammkapital mind. 25.000 EUR
AG = Grundkapital = mind. 50.000 EUR
Ich denke der Bereich Stammkapital und Stammeinlage muss mehr differenziert werden
Bei Sacheinlage ist ein Sachgründungsbericht Pflicht §5 Abs. 4 GmbHG; sprich die Erwähnung mit dem Stichwort ist nicht unwichtig
-Seite 4:
Die nicht erbrachte Einlage kann aber auch alternativ direkt von Stammkapital abgezogen werden; §272 Abs. 1 Satz 3 HGB
-Seite 5:
Bei Verlust von mehr als die Hälfte des Stammkapitals ist eine Beschlussfassung der Ges.-Vers. Notwendig!! § 49 Abs. 3 GmbHG
-Seite 8:
Hinweis auf die Spieglebildtheorie
Insgesamt ist die Zusammenstellung sehr Körperschaftsteuerlastig, gerade bei den Personengesellschaften gibt es viele Besonderheiten (z.B.: § 15a EStG).
Aber alles im allen und so im Turbodurchblick gut gemacht
EDIT: sehe gerade, das ich die zweite Deiner Zusammenstellungen erwischt habe, kein Wunder zur Körperschaftsteuerlastigkeit..grins
Auf die handelsrechtlichen Vorschriften wollte ich an sich nicht so speziell drauf eingehen. Es sollte mehr Wert auf das Steuerrecht gelegt werden. Ich will noch folgende Punkte einbringen:
- Umgliederung der einzelnen EK-Töpfe
- Übergang Anrechnungsverfahren - Halbeinkünfteverfahren
- Besteuerung des Anteilseigners
- Körperschaftsteuerguthaben § 37 KStG
- Körperschaftsteuererhöhung § 38 KStG
- Sonderausweis § 28 KStG
- Verlustabzug
- Organschaft
- Verstärkt § 17 EStG
- noch spezieller auf die vGA eingehen
- speziell § 3 Nr. 40 EStG
- § 8b KStG ein MUSS
- Gewinnkorrektur außerhalb oder innerhalb der Bilanz
- Und evtl. noch ein paar Einblicke auf die Besteuerung eines Vereins (Freibetrag etc.)
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Mal schauen, das Skript hat jetzt schon 19 Seiten. Dann muss ich doch wohl mal NWB: Blaese - Gesellschaftsrecht herausholen. Das Buch hat bestimmt schon Staub angesetzt.![]()
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Juppjau, ich denke eine ausgewogene Zusammenstellung ist eh schwierig, da die Themen derart umfangreich sind,
http://www.schaeffer-poeschel.de/dow...nd_steuern.pdf
Band 7: "einfach göttlich" und im Zusammenhang mit Band 1 bis 4 und 13 sowieso der Hit. Naja, was kauft man sich nicht alles um den Kindergeldanspruch seiner Eltern zu sichern.
EDIT: Ach ja, oben war auch noch ein Skript![]()
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