Was willst Du wissen??? Formuliere Deine Frage bitte anders, zumindest ich verstehe sie nicht.Zitat von tiberian6
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Hallo,
folgende Situation:
Ich habe einen Auftrag über 100.000,- und stelle heute eine Abschlagsrechnung über 30.000,-
Muss der offene Auftragsbestand sofort um die berechneten 30.000,- reduziert werden, oder erst bei Zahlungseingang oder gar nicht, bzw. erst mit Schlussrechnung ??
Machts gut, und danke für den Fisch
Der offene Auftragsbestand steht doch in der Bilianz, oder nicht ?
Muss der Auftragsbestand mit einer Abschlagsrechnung nun reduziert werden, oder nicht ?
Machts gut, und danke für den Fisch
Was Du meinst sind die angefangenen Arbeiten. Die werden unabhängig davon, wieviel gezahlt wurde bewertet. Wenn die angefangenen unfertigen Leistungen zum Jahresende Betrag X ausmachen, müssen diese angesetzt werden, egal ob nun Betrag Y oder Z gezahlt wurde. Das hat was mit dem Realisationsprinzip aus dem Handelsrecht zu tun.Zitat von tiberian6
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