Was ist genau der Unterschied zwischen vereinbart und vereinnahmt ?
Beispiel:
Tag 1: Ich vereinbare mit einem Kunden an Tag 2 eine Leistung für ihn zu erbringen und bestimme dass die Leistung am Tag 4 zu bezahlen ist.
Tag 2: Ich erbringe die Leistung
Tag 3: Ich stelle eine Rechnung
Tag 4: Er bezahlt
Vereinnahmt ist klar, das wäre Tag 4... Aber wann wäre das Datum nach vereinbarten Entgelten ? Ist das einfach das Fälligkeitsdatum ? Und was wenn ich einige nicht bezahlte Rechnungen habe (weil der Kunde die Zahlung zum Beispiel verweigert) die ich nicht geltend machen kann, muss ich dann trotzdem Steuer zahlen obwohl die Rechnung garnicht beazhlt wurde ?
Geändert von SvenWeb (07.10.2005 um 18:04 Uhr)
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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ah...gut ! Danke![]()
Kann man eigentlich seine Verträge so hinmurxen, dass das Datum des Vereinbarens immer mit dem des Vereinnahmens übereinstimmt ?
Mein Problem ist, dass ich abgesehen von den vereinnahmten Entgelten garnicht wüsste wie ich meine Buchhaltung machen sollte. Ich will meine Verträge gerne so ändern, dass die Leistung nur dann fällig wird, wenn sie bezahlt wird. So nach dem Motto: Wenn du nicht bezahlst haben wir nie einen Vertrag gehabt.
Hier mal eine Idee wie ich mir das vorstelle:
Ich biete ja wiederkehrende Verträge an. Jetzt könnte ich ja vereinbaren dass das Unterlassen einer Zahlung als wirksame Kündigung gilt. Entscheidet sich der Kunde später seinen Account weiterzunutzen kommt ein neuer Vertrag zustande und der Kunde bezahlt eine Reaktivierungsgebühr in Höhe der bis dahin nicht gezahlten Monatsgebühren. Der Kunde schließt den neuen Vertrag durch das Bezahlen ab ? Was haltet ihr davon, cool, oder ? Müsste doch funktionieren. Eine rechtliche Handhabe Zahlungsrückstände einzuklagen hätte ich damit zwar verloren, das macht aber nichts, denn die Kunden sind im Ausland und ich kann sie eh nicht verklagen.
Das geht doch nur bis zu einem gewissen Jahresumsatz, oder ?Zitat von fridge
Kann ich denn wenn ich das jetzt beantrage noch für das ganze Jahr 2005 rückwirkend nach vereinnahmten Entgelten abrechnen ?
Und wer genau ist "von der Verpflichtung, Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, nach § 148 der Abgabenordnung befreit" Ich hab das Gesetz leider nicht daEDIT: Ich habs im Internet gefunden, aber wann ein Härtefall vorliegt ist ja wieder Definitionssache.
Und: Darf ich wenn ich später diese Vorraussetzungen nicht mehr erfülle weiterhin nach vereinnahmten Entgelten abrechnen ?
Und wie beantragt man das ? Formlos ? Sorry für die vielen Fragen, aber ich habe davon jetzt echt nicht so viel Ahnung.
Geändert von boundles (10.10.2005 um 15:09 Uhr)
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